Vertrauen in den
österreichischen Finanzplatz, das durch eine glasklare Regelung gestärkt und
weiter verbessert wird. Wir haben uns im Ausschuss darauf geeinigt, dass das
höherwertige Interesse das zweite ist und daher die etwas strenger als in der
derzeitigen EU-Richtlinie gehaltene Identifikationsbestimmung in Kauf genommen
wird.
Zweitens –
auch das war Thema im Ausschuss – hat es, wie es ab und zu die Tendenz von
Ministerialentwürfen ist, ursprünglich eine Regelung gegeben, die uns wieder
einmal päpstlicher als der Papst hätte sein lassen oder eine Art von
Musterschülerrolle in vorauseilendem Gehorsam hätte einnehmen lassen. Es
bezog sich auf den Zahlungsverkehr, also etwas, was jeden betrifft, weil jeder
Geld bewegt. Im Entwurf hat es noch eine völlig überbordende Regelung gegeben,
was derjenige, der Geld überwiesen hätte, beziehungsweise die Bank, wo das
geschehen wäre, an Kundendaten hätte aufnehmen und bereitstellen sollen. Das
hätte massive Konsequenzen für die EDV-Systeme und damit für die Kosten gehabt,
die sich dann ja letztlich im Preis für den Kunden wiederfinden. Noch dazu
steht für kommendes Jahr eine EU-Richtlinie bevor, die das regelt.
Meinung im
Ausschuss war, dass wir zuwarten sollen, bis diese EU-Richtlinie nächstes Jahr
eine wirklich stabile Regelungsgrundlage auch für den nationalen Gesetzgeber,
also für uns, bildet. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass im
Abänderungsantrag, der jetzt auf Kritik der SPÖ gestoßen ist, in
Ziffer 2 genau diese Regelung beinhaltet ist, die, so meine ich, nicht nur
sehr positiv und sehr klug ist, sondern auch von allen mitzutragen sein
sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Mag. Hoscher. – Bitte.
21.17
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine
Damen und Herren! Einige kurze Bemerkungen zu einer Novelle beziehungsweise
einer Teilumsetzung einer EU-Richtlinie, zu der es sehr viel zu sagen gäbe. Es
wurde schon erwähnt – auch ich bin dafür –, dass es nicht darum geht,
bei der Umsetzung immer Vorzugsschüler zu sein. Es ist allerdings so, dass
Österreich und Geldwäsche immer ein sehr sensibles Thema war, dass aus dem
Ausland immer sehr viele Angriffe erfolgt sind, zum Teil deutlich unter der
Gürtellinie. Ich darf nur daran erinnern, dass etwa der Vizepräsident der
Anti-Mafia-Kommission des italienischen Parlamentes, Maurizio Calvi, dereinst
sogar meinte, Österreich sei das „Zentrum“ der internationalen
Geldwäscherei. – Das war sicherlich ein Angriff deutlich unter der
Gürtellinie.
Es wurde bereits
mehrfach der 11. September erwähnt; darauf möchte ich auch noch kurz eingehen.
Auch in der Begründung für diese Novellen wird der 11. September
angeführt. Diese schrecklichen Ereignisse in New York beziehungsweise die
Finanzierung dieser Ereignisse wären jedoch auch mit dieser
Geldwäsche-Richtlinie nicht verhinderbar gewesen – selbst dann nicht, wenn
sie weltweit angewendet werden würde, denn nach derzeitigem Wissensstand ist
die Finanzierung aus originär sauberen Quellen erfolgt und nicht aus vorher
gewaschenem Geld. Auch daran kann man wieder sehen, dass die
Geldwäsche-Richtlinie nicht als Allheilmittel in der Terrorismusbekämpfung und
in der Bekämpfung sonstiger krimineller Aktivitäten gesehen werden darf.
Nicht nur rechtlich, vor allem nicht nur strafrechtlich, sondern vor allem auch ökonomisch ist die Geldwäschebekämpfung ein wesentlicher Punkt. Es gibt zwar noch kaum theoretisch-wirtschaftswissenschaftliche Literatur dazu, aber genügend empirische Evidenz für das Zusammenspiel zwischen organisierter Kriminalität, Geldwäsche und Schattenwirtschaft. Ich darf nur daran erinnern, dass beispielsweise der Internationale Währungsfonds der Meinung ist, dass Geldwäsche in der Lage ist, kontraintuitive Kapitalbewegungen zu induzieren, damit auch Wechselkurse und Zinse zu beeinflussen und damit auch die Stabilität von Finanzmärkten, sodass auch dieses wesentliche Thema zu berücksichtigen ist. In Wien findet gerade eine Konferenz zum