Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 184

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Thema Geldwäschebekämpfung statt, auf der heute auch festgestellt wurde, dass Geldwäsche inzwischen in der Lage sei, das gesamte weltweite Finanzsystem zu gefährden.

Bei all dem darf man jedoch nicht vergessen, dass es sich bei der Geldwäschebekämpfung letzt­lich um Symptombekämpfung handelt und dass damit die zugrunde liegenden Probleme nicht therapiert oder beseitigt werden. Es ist vielmehr ähnlich zu sehen wie das Niederbrennen von Feldern von Kokabauern: Das löst die Suchtgiftproblematik nicht und auch nicht die nach­fol­gende Geldwäscheproblematik. Ähnliche Probleme gibt es im Bereich Menschenhandel und Schlepperei.

Wenn es der internationalen Staatengemeinschaft nicht gelingt, so wie im Bereich der Geld­wäsche zum Beispiel auch im Bereich der Armutsbekämpfung zu internationalen Überein­kom­men zu kommen, um ökonomische Gründe für derartige kriminelle Aktivitäten beiseite zu schaf­fen, wird all das nur Stückwerk bleiben, aber selbstverständlich werden wir diesem Stückwerk hier zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Marizzi. – Bitte.

21.20


Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Natürlich, Herr Kollege Stummvoll, sind wir nicht grundsätzlich gegen Ihren Abän­de­rungsantrag, aber Sie müssen verstehen, dass wir, wenn Sie jetzt zu einer so schwierigen Ma­­terie einen Abänderungsantrag einbringen – und es wäre wahrscheinlich den ganzen Tag Zeit gewesen, mit uns darüber zu reden –, in dritter Lesung nicht zustimmen können. Warum ha­ben Sie das nicht im Ausschuss eingebracht? Warum haben Sie nicht mit uns geredet? Ich glaube, das wäre sinnvoll gewesen. Sie sagen immer, man muss den Dialog suchen, man muss nach den ausgestreckten Händen suchen, aber Sie haben das anscheinend nicht gemacht und nicht notwendig gehabt. Herr Kollege Matznetter ist den ganzen Tag im Plenum gesessen, und um 9 Uhr am Abend kommen Sie daher und sagen: Versuchen wir doch, diese Gesetzes­änderung zu machen! – Gut.

Wir ändern heute mit diesem Gesetz in Wirklichkeit fünf Gesetze, was auch sinnvoll ist: das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsauf­sichts­gesetz und das Finanzmarktaufsichtsgesetz.

Kollege Hoscher hat schon darauf hingewiesen, dass heute in Wien eine internationale Konfe­renz zum Thema Verhinderung der Geldwäsche stattgefunden hat, und die Kernaussage war – ich möchte das wirklich wiederholen –, dass Geldwäsche weltweit die Finanzsysteme gefährden kann. Dieser internationale Kongress in Wien war sehr wichtig, und ich glaube, es ist auch be­zeich­nend, dass er in Wien stattgefunden hat, weil wir von manchen Ländern so in eine Ecke ge­stellt wurden, als ob Wien eigentlich der Geldwäscheplatz wäre. Wenn man sich jedoch die Zahl der Anzeigen oder Mutmaßungen in Österreich anschaut, sieht man, dass diese im Ver­gleich zu anderen Ländern eigentlich ziemlich gering sind, nämlich 284 Fälle im Jahre 2000 und 248 Fälle im Jahre 2001.

Die Anschläge vom 11. September sind ja nicht mit illegalen Geldern finanziert worden – das ist ja mittlerweile evident –, sondern der Druck nach dem 11. September ist eben stärker gewor­den. Deshalb hat die Gemeinschaft, deshalb hat die Europäische Kommission diese Betrugs­vor­gän­ge im Zusammenhang mit Geldwäsche in die Liste der Straftaten aufgenommen. – Alle anderen Dinge haben meine Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise die Vorredner und der Herr Minister schon behandelt.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass dieses Gesetz akzeptiert wird, ich glaube, dass dieses Ge­setz sehr gut für unser Land ist, und daher stimmen wir zumindest bis zur zweiten Lesung zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.23


 


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