Thema
Geldwäschebekämpfung statt, auf der heute auch festgestellt wurde, dass
Geldwäsche inzwischen in der Lage sei, das gesamte weltweite Finanzsystem zu
gefährden.
Bei all dem darf
man jedoch nicht vergessen, dass es sich bei der Geldwäschebekämpfung letztlich
um Symptombekämpfung handelt und dass damit die zugrunde liegenden Probleme
nicht therapiert oder beseitigt werden. Es ist vielmehr ähnlich zu sehen wie
das Niederbrennen von Feldern von Kokabauern: Das löst die Suchtgiftproblematik
nicht und auch nicht die nachfolgende Geldwäscheproblematik. Ähnliche
Probleme gibt es im Bereich Menschenhandel und Schlepperei.
Wenn es der
internationalen Staatengemeinschaft nicht gelingt, so wie im Bereich der Geldwäsche
zum Beispiel auch im Bereich der Armutsbekämpfung zu internationalen Übereinkommen
zu kommen, um ökonomische Gründe für derartige kriminelle Aktivitäten beiseite
zu schaffen, wird all das nur Stückwerk bleiben, aber selbstverständlich
werden wir diesem Stückwerk hier zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
21.20
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte.
21.20
Abgeordneter
Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Natürlich, Herr Kollege Stummvoll,
sind wir nicht grundsätzlich gegen Ihren Abänderungsantrag, aber Sie müssen
verstehen, dass wir, wenn Sie jetzt zu einer so schwierigen Materie einen
Abänderungsantrag einbringen – und es wäre wahrscheinlich den ganzen Tag
Zeit gewesen, mit uns darüber zu reden –, in dritter Lesung nicht
zustimmen können. Warum haben Sie das nicht im Ausschuss eingebracht? Warum
haben Sie nicht mit uns geredet? Ich glaube, das wäre sinnvoll gewesen. Sie
sagen immer, man muss den Dialog suchen, man muss nach den ausgestreckten
Händen suchen, aber Sie haben das anscheinend nicht gemacht und nicht notwendig
gehabt. Herr Kollege Matznetter ist den ganzen Tag im Plenum gesessen, und um
9 Uhr am Abend kommen Sie daher und sagen: Versuchen wir doch, diese Gesetzesänderung
zu machen! – Gut.
Wir ändern heute
mit diesem Gesetz in Wirklichkeit fünf Gesetze, was auch sinnvoll ist: das
Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsgesetz.
Kollege Hoscher
hat schon darauf hingewiesen, dass heute in Wien eine internationale Konferenz
zum Thema Verhinderung der Geldwäsche stattgefunden hat, und die Kernaussage
war – ich möchte das wirklich wiederholen –, dass Geldwäsche weltweit
die Finanzsysteme gefährden kann. Dieser internationale Kongress in Wien war
sehr wichtig, und ich glaube, es ist auch bezeichnend, dass er in Wien
stattgefunden hat, weil wir von manchen Ländern so in eine Ecke gestellt
wurden, als ob Wien eigentlich der
Geldwäscheplatz wäre. Wenn man sich jedoch die Zahl der Anzeigen oder
Mutmaßungen in Österreich anschaut, sieht man, dass diese im Vergleich zu
anderen Ländern eigentlich ziemlich gering sind, nämlich 284 Fälle im
Jahre 2000 und 248 Fälle im Jahre 2001.
Die Anschläge vom
11. September sind ja nicht mit illegalen Geldern finanziert worden –
das ist ja mittlerweile evident –, sondern der Druck nach dem
11. September ist eben stärker geworden. Deshalb hat die Gemeinschaft,
deshalb hat die Europäische Kommission diese Betrugsvorgänge im Zusammenhang
mit Geldwäsche in die Liste der Straftaten aufgenommen. – Alle anderen
Dinge haben meine Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise die Vorredner und
der Herr Minister schon behandelt.
Ich glaube, dass
es wichtig ist, dass dieses Gesetz akzeptiert wird, ich glaube, dass dieses Gesetz
sehr gut für unser Land ist, und daher stimmen wir zumindest bis zur zweiten
Lesung zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.23