Punkte zu
sprechen, über jene Richtung zu sprechen, in die unser Pensionssystem durch die
Tätigkeit von Schwarz-Blau getrieben wird.
Die Pensionen im
ASVG werden gekürzt, und um Kollegen Maier jetzt gleich auch die Beträge,
diesmal von der Durchschnittspension, zu ersparen – übrigens, die
Durchschnitts-ASVG-Pension ist 895 € –: Im Bereich der Kürzungen
wurde im Begutachtungsentwurf zur ersten Säule auf Seite 45 vorgerechnet,
dass die Kürzungen bei 13,5 Prozent beginnen und bis zu 17 Prozent
gehen.
Heute haben Sie
uns einen Entwurf vorgelegt, dessen Giftzähne angeblich beseitigt sind und dem
die FPÖ zustimmen könne, Realität ist nur: Wenn Sie jene Beträge nachrechnen,
die weiterhin gekürzt werden beim Bundeszuschuss, erkennen Sie, dass Sie nach
wie vor Kürzungen in Höhe von durchschnittlich 9,5 bis über 11 Prozent
haben müssen, denn sonst geht sich das nicht aus. – Das ist die Realität
zur vormittägigen Diskussion! Und wir haben hier Gelegenheit, darauf
hinzuweisen, dass Sie weiterhin unterwegs sind, in die zweite und vor allem in
die dritte Säule Geld aus staatlichen Mitteln zu pumpen.
Wenn Sie fragen,
warum wir zustimmen, so sage ich das auch in aller Deutlichkeit: Mit dem
Abänderungsantrag zum Versicherungsaufsichtsgesetz wird sichergestellt, dass im
Falle des Anbietens der Zukunftsvorsorge im Bereich eines Versicherers klar
getrennt wird und nicht womöglich Versicherungskunden, die im Vertrauen auf
eine allgemeine, ordnungsgemäße und solide Veranlagung, so, wie das
österreichische Lebensversicherungen über Jahrzehnte gemacht haben, dann
feststellen müssen, dass so etwas vermischt wird mit aktienspekulativen Modellen –
fondsgebundenen Veranlagungen –, wodurch dann womöglich die Zeche erhöhter
Kosten von denen zu tragen ist, die das gar nicht wollten. – Insofern
stimmen wir dieser Abtrennung und auch dem Abänderungsantrag, der darauf
abzielt, zu.
Was es nicht
heißt, ist, dass wir auch nur eine Sekunde Verständnis dafür
haben, dass in einer Zeit, in der Einschnitte in der ersten Säule bei einer
Durchschnittspension von 895 €, bei den Frauen – um beim Kollegen
Maier zu bleiben – bei einer Durchschnittspension von 653 €, vorgenommen
werden, dort staatliche Mittel in der Höhe von durchschnittlich 10 Prozent
weggenommen und dann 9,5 Prozent Prämie für das Aktiensparen gegeben
werden. Das ist eine Politik, die man nicht unterstützen kann! – Danke,
meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
21.33
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet
ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
21.33
Abgeordneter
Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident!
Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Novelle
zum Versicherungsaufsichtsgesetz geht es um die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge, also jene dritte Säule, die zur Förderung der privaten
Altersvorsorge herangezogen wird. Sie soll mit dieser Gesetzesnovellierung auf
sichere Beine gestellt und zur Schaffung eines Deckungsstockes herangezogen
werden. Es soll klare Richtlinien zur Deckungsrückstellung und Vorschriften zur
Kontrolle der Risikobewertung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde
gewährleisten. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde muss auch die Risiken kennen, um
die Kapitalanlagerisiken unter Kontrolle zu haben. Darüber hinaus sollen die
Versicherungsanstalten zukünftig auch Gutachten einholen, um diese Sicherungsbestimmungen
zusätzlich abzusichern.
Die
prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge soll auch im klassischen Lebensversicherungsbereich
zur Anwendung kommen. Und um Ihrer Argumentation, Herr Kollege Matznetter, ein
bisschen Unterstützung zu geben: Es gibt einen Bericht der EU, der klar
anmerkt, dass wir hier in Österreich Handlungsbedarf haben. Ich zitiere
wörtlich:
Nicht nur für
Österreich schlägt daher die Kommission vor, sowohl die betriebliche als auch
die private Zukunftsvorsorge zu stärken. – Zitatende.