Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 187

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Punkte zu sprechen, über jene Richtung zu sprechen, in die unser Pensionssystem durch die Tä­tig­keit von Schwarz-Blau getrieben wird.

Die Pensionen im ASVG werden gekürzt, und um Kollegen Maier jetzt gleich auch die Beträge, diesmal von der Durchschnittspension, zu ersparen – übrigens, die Durchschnitts-ASVG-Pen­sion ist 895 € –: Im Bereich der Kürzungen wurde im Begutachtungsentwurf zur ersten Säule auf Seite 45 vorgerechnet, dass die Kürzungen bei 13,5 Prozent beginnen und bis zu 17 Pro­zent gehen.

Heute haben Sie uns einen Entwurf vorgelegt, dessen Giftzähne angeblich beseitigt sind und dem die FPÖ zustimmen könne, Realität ist nur: Wenn Sie jene Beträge nachrechnen, die wei­terhin gekürzt werden beim Bundeszuschuss, erkennen Sie, dass Sie nach wie vor Kürzungen in Höhe von durchschnittlich 9,5 bis über 11 Prozent haben müssen, denn sonst geht sich das nicht aus. – Das ist die Realität zur vormittägigen Diskussion! Und wir haben hier Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass Sie weiterhin unterwegs sind, in die zweite und vor allem in die dritte Säule Geld aus staatlichen Mitteln zu pumpen.

Wenn Sie fragen, warum wir zustimmen, so sage ich das auch in aller Deutlichkeit: Mit dem Abänderungsantrag zum Versicherungsaufsichtsgesetz wird sichergestellt, dass im Falle des Anbietens der Zukunftsvorsorge im Bereich eines Versicherers klar getrennt wird und nicht wo­möglich Versicherungskunden, die im Vertrauen auf eine allgemeine, ordnungsgemäße und so­lide Veranlagung, so, wie das österreichische Lebensversicherungen über Jahrzehnte ge­macht haben, dann feststellen müssen, dass so etwas vermischt wird mit aktienspekulativen Mo­dellen – fondsgebundenen Veranlagungen –, wodurch dann womöglich die Zeche erhöhter Kos­ten von denen zu tragen ist, die das gar nicht wollten. – Insofern stimmen wir dieser Ab­trennung und auch dem Abänderungsantrag, der darauf abzielt, zu.

Was es nicht heißt, ist, dass wir auch nur eine Sekunde Verständnis dafür haben, dass in einer Zeit, in der Einschnitte in der ersten Säule bei einer Durchschnittspension von 895 €, bei den Frauen – um beim Kollegen Maier zu bleiben – bei einer Durchschnittspension von 653 €, vor­ge­nommen werden, dort staatliche Mittel in der Höhe von durchschnittlich 10 Prozent weg­ge­nommen und dann 9,5 Prozent Prämie für das Aktiensparen gegeben werden. Das ist eine Politik, die man nicht unterstützen kann! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Bucher. – Bitte.

21.33


Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz geht es um die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, also jene dritte Säule, die zur Förderung der pri­va­ten Altersvorsorge herangezogen wird. Sie soll mit dieser Gesetzesnovellierung auf sichere Beine gestellt und zur Schaffung eines Deckungsstockes herangezogen werden. Es soll klare Richtlinien zur Deckungsrückstellung und Vorschriften zur Kontrolle der Risikobewertung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde gewährleisten. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde muss auch die Risiken kennen, um die Kapitalanlagerisiken unter Kontrolle zu haben. Darüber hinaus sollen die Versicherungsanstalten zukünftig auch Gutachten einholen, um diese Sicherungs­be­stimmungen zusätzlich abzusichern.

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge soll auch im klassischen Lebensversiche­rungs­be­reich zur Anwendung kommen. Und um Ihrer Argumentation, Herr Kollege Matznetter, ein biss­chen Unterstützung zu geben: Es gibt einen Bericht der EU, der klar anmerkt, dass wir hier in Österreich Handlungsbedarf haben. Ich zitiere wörtlich:

Nicht nur für Österreich schlägt daher die Kommission vor, sowohl die betriebliche als auch die private Zukunftsvorsorge zu stärken. – Zitatende.

 


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