Ich glaube nicht,
dass sofort eine Wirkung eintritt. Aber dieser Schritt bringt ein Gesetz zum
Tragen, das tatsächliche eine Umsetzung gewährleistet, und das ist mir wichtig.
Ich bitte trotz allem die Opposition, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen, mit uns
gemeinsam diesen Weg in der Umweltpolitik zu gehen und weiter konsequent diesen
Weg zu beschreiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
10.39
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Wunschgemäß stelle ich die Uhr
auf 8 Minuten ein. – Bitte.
10.39
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine Damen und
Herren Abgeordneten! Die Grünen werden dem vorliegenden Gesetzespaket zur
Luftreinhaltung zustimmen, allerdings ist das eine gute Gelegenheit, einmal zu
thematisieren, wie lange Österreich immer braucht, um EU-Vorlagen,
EU-Richtlinien umzusetzen und auch darüber zu reden, in welcher Qualität es das
macht.
Österreich ist im
Jahre 1995 der Europäischen Union mit einer großen Vision beigetreten,
nämlich mit dem Vorhaben, Umweltvorreiter, Umweltmusterland, ein Motor
innerhalb der Europäischen Union zu sein, Umweltstandards voranzutreiben und
weiterzuentwickeln. Wir hatten auch in einigen Bereichen bessere Standards. Das
hat sich jedoch mittlerweile ins Gegenteil verkehrt. Gerade an dieser
Richtlinienumsetzung sieht man das sehr deutlich: Österreich ist zum Nachzügler
geworden.
Die EU-Richtlinie,
die wir nun hinsichtlich der Emissionshöchstmengenbegrenzung für die Zukunft
umsetzen, wäre schon letztes Jahr umzusetzen gewesen. Bereits im Oktober
letzten Jahres wäre das entsprechende Aktionsprogramm nach Brüssel zu melden
gewesen. Das ist aber kein Einzelfall.
Das
Ozongesetz – als zweites Beispiel –, das wir heute hier ebenfalls
novellieren und verbessern, enthält Forderungen, die Umweltorganisationen
seit – sage und schreibe! – zehn Jahren stellen. Ich kann mich selbst
noch an eine Pressekonferenz im Jahre 1993 erinnern, in der es genau um
die Problematik ging, dass Österreich bei der Ozonvorsorge, bei der Ozonwarnung
weit hinter den EU-Standards liegt mit dem Dreistundenmittelwert, mit dem
höheren Grenzwert und so weiter.
Mittlerweile hat
es hier ein Verfahren gegeben, denn die Kommission hat Österreich geklagt. Der
letzte Umweltminister hat es noch als Wortklauberei bezeichnet, als wir darauf
gedrängt haben, anhand dieses Verfahrens endlich EU-Recht umzusetzen, die
Defizite einzubekennen und auf das bessere EU-System umzustellen. Nun tun wir es
endlich. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass wir im EU-Umweltrecht nicht mehr
Nachzügler sind, sondern dass wir diese Dinge offensiv angehen, dass wir
Vorreiter sein wollen und es auch wieder werden, dass wir das mutig machen und
dass wir daraus auch wirtschaftliche Vorteile schöpfen, wie es in der Vergangenheit
im Bereich Luftreinhaltung schon oft der Fall war. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Betreffend Ozon
gibt es ein großes Problem: Die Grenzwerte werden in Österreich teilweise erheblich überschritten. Man hat in den letzten
15 Jahren im Wesentlichen keine Erfolge geschafft; das ist ein Bereich,
in dem auch, wie bereits erwähnt, unter Umständen sehr drastische Maßnahmen
etwa auch im Verkehrsbereich notwendig sind. Auch da wird sich zeigen, wie
mutig der neue Umweltminister ist bei der Aufgabe, die Umsetzung dieser
behäbigen Gesetze, bei welchen es teilweise zehn bis 15 Jahre dauert, bis
sie Wirksamkeit entfalten, zu beschleunigen und sie effizienter zu machen.
Wir laufen aber leider auch in einem anderen sehr wichtigen Bereich sehenden Auges Gefahr, EU-Nachzügler zu werden. Da mein Vorredner gesagt hat, dass sich Luftschadstoffe, Verschmutzungen und Luftverschmutzung nicht an Abkommen halten, so muss ich feststellen, dass sich Österreich auch nicht an Abkommen hält. Wenn Österreich beim Kyoto-Protokoll, das wir unterzeichnet haben, das die USA hingegen leider nicht unterzeichnet haben, so weiter-