Was ist eigentlich
Sache? – Ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz – das ist
offensichtlich außer Streit gestellt –, das dann auch höheren EU-Standards
entspricht – das wird auch, glaube ich, außer Streit gestellt – und
das nicht die niedrigsten Standards unserer Landesgesetze und unserer
Landesverordnungen enthält. (Beifall bei
Abgeordneten der Freiheitlichen und der Grünen.)
Was nicht Sache
war, was leider nicht einheitlich ist, aber von den Tierschützern einheitlich
gefordert wurde, war die Tieranwaltschaft. Es tut mir sehr Leid, dass diese
offensichtlich und hörbar herausreklamiert und in der Arbeitsgruppe nicht mehr
behandelt werden soll.
Ich bin überzeugt
davon, dass wir mit der Verankerung dieser Standards inklusive einer
Tieranwaltschaft den Wünschen einer breiten Bevölkerungsmehrheit folgen und,
obwohl das abgestritten worden ist, ebenso den Wünschen der Jugend, die immer
wieder neue Standards auch in der Lebensmittelsicherheit und
Lebensmittelqualität fordert. Hinzufügen möchte ich, dass ich, sollte ein
Verbot der Käfighaltung nicht außer Streit gestellt sein, das besonders traurig
fände, denn das ist für mich Tierquälerei. Wenn die Käfighaltung jetzt wieder
durch die Hintertür hineinkommen sollte, dann, muss ich sagen, wäre das nicht
EU-konform und überdies ein Hohn für aufgeschlossene und moderne Menschen, die
einerseits moderne und gute Lebensmittel konsumieren wollen und andererseits
auch im Konkurrenzkampf mit den Erweiterungsländern bestehen wollen.
Soll es so weit
kommen, dass wir den niedrigsten Standards folgen, oder wollen wir Standards
festlegen, die unsere Lebensmittelqualität und damit unsere Lebensqualität
erhöhen? – Ich denke, wohl das Zweitere. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie der Abgeordneten Wittauer
und Lentsch.)
Zur Auseinandersetzung
mit den Erweiterungsländern: Mit Hilfe des Preises werden wir es nicht
schaffen, nur mit einer hohen Qualität. Und es stimmt nicht, dass, wie einer
meiner Vorredner behauptet hat, nach wie vor 80 Prozent der verkauften
Eier aus Käfighaltung stammen. Das stimmt einfach nicht! Dieser Wert ist
inzwischen auf 60 Prozent zurückgegangen.
Die vielen
biologisch „landwirtschaftenden“ Bauern in unserem Land wären schlecht beraten
gewesen, hätten sie nicht – trotz großen Drucks in Richtung Massentierhaltung –
angefangen, biologisch zu wirtschaften. Und sie haben sich damit durchgesetzt!
Sie alle wissen genauso gut wie ich, dass die großen Nahrungsmittelketten wie
„Spar“ oder „Billa“ jetzt Bioprodukte wie „Ja natürlich“ und „Natur pur“
anbieten und damit auch noch ein gutes Geschäft machen. Die Landwirtschaft ist
meiner Ansicht nach daher gut beraten, wenn sie qualitätvoll arbeitet und
qualitätsmäßig hohe Standards setzt – auch in der Tierhaltung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten
der Grünen sowie des Abg. Wittauer.) Damit ist nämlich durchaus
etwas zu verdienen.
Es hätte sich ein
bundeseinheitliches Tierschutzgesetz nicht verdient, jetzt als Werbegag für die
ÖVP – so nach dem Motto: die ÖVP hat es durchgesetzt! – herhalten zu
müssen. (Beifall und Bravoruf des Abg. Reheis.)
Damit komme ich zu meinen einleitenden Bemerkungen zurück: Das haben sich wohl die Tierschützer
verdient und auch all diejenigen, die sie dabei unterstützt haben. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
13.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter
Dipl.-Ing. Pirklhuber zu Wort gemeldet. (Abg. Wittauer – in
Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg.
Dipl.-Ing. Pirklhuber –: Gemäßigt bleiben ...! –
Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer
in Richtung der Abg. Dr. Glawischnig.)
13.36
Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sie haben sich wohl darüber gewundert, Herr Kollege Molterer,
dass artgerechte Tierhaltung auch in größeren Betrieben möglich ist. Das
Beispiel, das Kollegin Glawischnig gebracht hat, zeigt, dass Tierschutz in allen
Betrieben in Österreich möglich ist, auch in größeren Betrieben. (Abg. Prinz:
Das ist ein gutes Beispiel für die Struktur der österreichischen Betriebe!)