schuss Konsens
aller Fraktionen darüber gibt, daran mitzuarbeiten. Das drückt sich auch darin
aus, dass es ein Vier-Parteien-Antrag ist. Es geht darum, in Zukunft optimale
arbeitsrechtliche, sozialrechtliche, steuerrechtliche, aber auch
haftungsrechtliche und vereinsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und
dabei auf die Besonderheiten des österreichischen Sports, auf mögliche
EU-rechtliche Implikationen ebenso einzugehen wie auf den Schutz junger
Menschen bei gleichzeitiger Sicherung der Nachwuchsarbeit und auf die
Interessen der Berufssportler.
Es gibt
selbstverständlich Unterschiede – und das ist heute bereits aufgezeigt
worden – zwischen Berufssport und Amateursport, zwischen Spitzensport und
Breitensport. Der Breitensportler wird jedoch durch Spitzensportler animiert,
die Erfolge erzielen, und Gott sei Dank haben wir in Österreich etliche solche.
Die meisten Sportler sind zunächst Amateursportler, werden dann Berufssportler
und gehen dann unter Umständen wieder zurück in den Amateurbereich. Rahmenbedingungen
dafür werden notwendig sein.
Wenn heute darüber
diskutiert wird, dass es für Freizeitunfälle eine Versicherung gibt, so muss
ich sagen, dass die meisten Freizeitunfälle, und das wissen wir alle, im
Haushalt und weniger bei Sportausübung passieren, aber darüber kann man auf
anderer Ebene diskutieren.
Unterschiede gibt
es auch zwischen Mannschafts- und Einzelsportarten. Das ist ebenfalls zu
berücksichtigen, und zwar vor allem im Hinblick auf die Sportler. Die sind
nämlich derzeit weder Arbeitnehmer im herkömmlichen Sinn, noch sind sie neue
Selbständige. Auf der anderen Seite gibt es auch etliche geringfügig
Beschäftigte, vor allem natürlich in den Unterligen.
Es darf aber auf
keinen Fall so sein – und in diesem Punkt gebe ich meinem Vorredner Recht –,
dass das Ganze die kleinen Vereine belastet, sondern es soll in Zukunft ein
Berufsbild entwickelt werden – das ist, wie ich meine, überhaupt das
Wichtigste dabei –, ein Berufsbild für Berufssportler. Auf alle Fälle
sollten die Grundlagen dafür erarbeitet werden, die Sportler in den bestehenden
Sozialrahmen einzufügen. Heute ist ein Sportler nämlich weder Angestellter noch
Arbeiter, und er ist auch nicht richtig sozialversichert oder
krankenversichert.
Auf jeden Fall
sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Grundvoraussetzung ist aber
sicherlich das Berufsbild Berufssportler. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.51
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.
14.51
Abgeordneter
Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist
unbestritten, dass mit der bisherigen Rechtslage im Berufssport nicht das
Auslangen gefunden werden kann. Es sind dringend Regelungen notwendig, die auf
die Besonderheiten des Sports Rücksicht nehmen. Nicht nur der Mannschaftssport,
sondern auch der Individualsport, der zumeist leider nicht so populär ist,
benötigt diese Regelungen dringend. Nicht nur Sportlern wird dieses Gesetz
Vorteile bringen, sondern auch Verbänden, Klubs und sicher ganz besonders auch
den kleinen Vereinen.
Die Sportler und
genauso die Vereine bewegen sich im Moment, wenn man es genau nimmt, eigentlich
in einer Art Grauzone der Legalität. Ich möchte anhand von ein paar Beispielen
die Notwendigkeit dieses Berufssportgesetzes kurz erläutern.
Wir alle kennen
die immer wiederkehrenden Probleme, die es gibt, wenn Spielerverträge beendet
werden, speziell im Bereich Fußball. Kommt es zu einer durch den Sportler
verschuldeten Auflösung des Vertrags, und wechselt er zu einem anderen Verein,
so steht dem Arbeitgeber, also dem Verein, bloß eine Schadensersatzforderung
gegenüber dem Sportler zu. Da jedoch der Mindererfolg eines Klubs im
Mannschaftssport wie etwa beim Fußball, wo es elf Spieler gibt und noch mehr im
Kader sind, von denen nun einer ausfällt, eigentlich nicht nachweisbar ist,
stellt sich diese Schadenersatzforderung als eine zahnlose Sanktion dar.