Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 99

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In den Verbandsregeln, aber auch in den Spielerverträgen ist stattdessen eine so genannte Stehzeit vorgesehen. Diese Regel besagt Folgendes: Löst ein Sportler seinen Vertrag frühzeitig auf, kann er für die restliche Vertragsdauer bei keinem anderen Verein angemeldet werden. – Eine derartige Sanktion mit rechtlichem Hintergrund wäre ein echter Anreiz für jeden Sportler, abgeschlossene Verträge auch wirklich einzuhalten. Das würde jedenfalls auch den Nachwuchs fördern.

Zweites Beispiel: Die derzeit bestehenden Beschränkungen der Höchstarbeitszeit und des Sonn- und Feiertagsruhegesetzes sind mit dem Sportbetrieb, weil Wettspiele überwiegend an Wochenenden und Feiertagen stattfinden, unvereinbar. Wer zum Beispiel vergangenes Wo­chen­ende das Bundesligaspiel gesehen hat, dem muss bewusst sein, dass die Spieler eigent­lich gesetzeswidrig gearbeitet haben. Es gibt unzählige Beispiele, wo man im Sport auf diese Grauzonen stößt, in denen eigentlich alles durch eine Art Gentlemen’s Agreement geregelt ist.

Aus meiner Sicht sollte das Gesetz auch Schutzbestimmungen für Minderjährige enthalten. Für Berufssportausbildungseinrichtungen sind erschwerte Bedingungen zu schaffen, wenn sie öffentlich anerkannt werden sollen. Es muss im Interesse des Sports liegen, dass junge Sportler eine duale Ausbildung erhalten, damit sie auch nach vorzeitigem Abbruch ihrer Karriere eine andere Tätigkeit ausüben können. Derartige Ausbildungseinrichtungen sind jedoch im Moment nicht dazu in der Lage, sich gegen vorzeitigen Schulaustritt zu schützen. Die Folge sind frühe Profiverträge der Jugendlichen mit langen Laufzeiten, die den Nachteil einer mangelnden Ausbildung mit sich bringen.

Wir alle lesen immer wieder von horrenden Summen, die es im Sportbereich gibt, wenn es zu Vertragsabschlüssen kommt, ganz speziell wiederum im Fußballbereich. Immer wieder werden Sportler von Sportvermittlern zu Provisionen veranlasst, die sie dann auch kassieren, oder aber der Sportvermittler fordert Exklusivverträge. Dem könnte man durch ein Berufssportgesetz ebenfalls etwas Einhalt gebieten.

Die Redezeit würde sogar noch reichen, um noch weitere Gründe aufzuzählen, aber ich denke, jeder ist sich dessen bewusst, wie notwendig ein solches Gesetz ist. Man kann diesen Antrag auf Ausarbeitung eines Berufssportgesetzes nur unterstützen, damit die erwähnten Grauzonen beseitigt werden und es zu einer weiteren Spezifizierung des Sports kommt. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.55


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

14.55


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs eingehen, der im Hinblick auf die Finanzierung drei Risikogruppen von Nicht-Arbeitsunfällen, nennen wir sie einmal so, erwähnt hat. Es geht um Freizeitunfälle, Sportunfälle, aber auch um Haushaltsunfälle. Er hat gemeint, die Fetten seien ein Risikofaktor, die Raucher und die Säufer.

Werter Kollege Staatssekretär! Ich könnte das ergänzen, denn es gibt noch eine weitere Risikogruppe, nämlich die Profisportler und die Berufssportler selbst. Ich denke beispielsweise an ausgezehrte Marathonläufer. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke beispielsweise an Sportler in Österreich, die an Magersucht leiden, weil sie falsch ausgebildet wurden, beispielsweise an Skispringer. Ich meine, dass man natürlich auch diese Gruppe berücksichtigen müsste.

Noch ein Wort zur Ergänzungsabgabe, die jetzt jeder ASVG-Versicherte oder überhaupt Kran­ken­versicherte zu zahlen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um 104,6 Millionen €, 87,5 Millionen davon zahlen wiederum die ASVG-Versicherten und die Beamten. Sie haben bis heute noch kein Konzept vorgelegt, aus dem hervorgeht, wie Frei-


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