In den
Verbandsregeln, aber auch in den Spielerverträgen ist stattdessen eine so
genannte Stehzeit vorgesehen. Diese Regel besagt Folgendes: Löst ein Sportler
seinen Vertrag frühzeitig auf, kann er für die restliche Vertragsdauer bei
keinem anderen Verein angemeldet werden. – Eine derartige Sanktion mit
rechtlichem Hintergrund wäre ein echter Anreiz für jeden Sportler,
abgeschlossene Verträge auch wirklich einzuhalten. Das würde jedenfalls auch
den Nachwuchs fördern.
Zweites Beispiel:
Die derzeit bestehenden Beschränkungen der Höchstarbeitszeit und des Sonn- und
Feiertagsruhegesetzes sind mit dem Sportbetrieb, weil Wettspiele überwiegend an
Wochenenden und Feiertagen stattfinden, unvereinbar. Wer zum Beispiel
vergangenes Wochenende das Bundesligaspiel gesehen hat, dem muss bewusst
sein, dass die Spieler eigentlich gesetzeswidrig gearbeitet haben. Es gibt
unzählige Beispiele, wo man im Sport auf diese Grauzonen stößt, in denen
eigentlich alles durch eine Art Gentlemen’s Agreement geregelt ist.
Aus meiner Sicht
sollte das Gesetz auch Schutzbestimmungen für Minderjährige enthalten. Für
Berufssportausbildungseinrichtungen sind erschwerte Bedingungen zu schaffen,
wenn sie öffentlich anerkannt werden sollen. Es muss im Interesse des Sports
liegen, dass junge Sportler eine duale Ausbildung erhalten, damit sie auch nach
vorzeitigem Abbruch ihrer Karriere eine andere Tätigkeit ausüben können.
Derartige Ausbildungseinrichtungen sind jedoch im Moment nicht dazu in der
Lage, sich gegen vorzeitigen Schulaustritt zu schützen. Die Folge sind frühe
Profiverträge der Jugendlichen mit langen Laufzeiten, die den Nachteil einer
mangelnden Ausbildung mit sich bringen.
Wir alle lesen
immer wieder von horrenden Summen, die es im Sportbereich gibt, wenn es zu
Vertragsabschlüssen kommt, ganz speziell wiederum im Fußballbereich. Immer
wieder werden Sportler von Sportvermittlern zu Provisionen veranlasst, die sie
dann auch kassieren, oder aber der Sportvermittler fordert Exklusivverträge.
Dem könnte man durch ein Berufssportgesetz ebenfalls etwas Einhalt gebieten.
Die Redezeit würde
sogar noch reichen, um noch weitere Gründe aufzuzählen, aber ich denke, jeder
ist sich dessen bewusst, wie notwendig ein solches Gesetz ist. Man kann diesen
Antrag auf Ausarbeitung eines Berufssportgesetzes nur unterstützen, damit die
erwähnten Grauzonen beseitigt werden und es zu einer weiteren Spezifizierung
des Sports kommt. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
14.55
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
14.55
Abgeordneter
Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte
zunächst ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs eingehen, der
im Hinblick auf die Finanzierung drei Risikogruppen von Nicht-Arbeitsunfällen,
nennen wir sie einmal so, erwähnt hat. Es geht um Freizeitunfälle,
Sportunfälle, aber auch um Haushaltsunfälle. Er hat gemeint, die Fetten seien
ein Risikofaktor, die Raucher und die Säufer.
Werter Kollege
Staatssekretär! Ich könnte das ergänzen, denn es gibt noch eine weitere
Risikogruppe, nämlich die Profisportler und die Berufssportler selbst. Ich
denke beispielsweise an ausgezehrte Marathonläufer. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich denke
beispielsweise an Sportler in Österreich, die an Magersucht leiden, weil sie
falsch ausgebildet wurden, beispielsweise an Skispringer. Ich meine, dass man
natürlich auch diese Gruppe berücksichtigen müsste.
Noch ein Wort zur Ergänzungsabgabe, die jetzt jeder ASVG-Versicherte oder überhaupt Krankenversicherte zu zahlen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um 104,6 Millionen €, 87,5 Millionen davon zahlen wiederum die ASVG-Versicherten und die Beamten. Sie haben bis heute noch kein Konzept vorgelegt, aus dem hervorgeht, wie Frei-