Warum ist nach dem § 22 KFG der Vorlage das rechtliche Interesse nachzuweisen, und warum nicht auch im Zentralen Melderegister, obwohl wir wissen, dass da der Missbrauch viel größer sein kann?
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass, nicht kontrollierbar durch die zuständige Meldebehörde, Abfragen aus dem Ausland durchgeführt werden können, weil man damals, als das Gesetz entstanden ist, vergessen hat, die Berechtigung für Abfragen auf Inländer einzuschränken. Sie können ins Netz gehen und aus Kroatien, aus Bosnien, aus Russland online ins österreichische Zentrale Melderegister gelangen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann nicht sinnvoll sein!
Daher ist es unser Vorschlag – und Sie haben die Vorlage –, dass bei zukünftigen Abfragen im Zentralen Melderegister in jedem Einzelfall das rechtliche Interesse nachzuweisen ist. Ich ersuche Sie, diesen Antrag ohne Emotionen zu diskutieren, insbesondere unter dem Aspekt, ob seitens des Innenministeriums diese Abfrageberechtigungen rechtskonform vergeben wurden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
19.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.
19.19
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir diskutieren in erster Lesung einen Gesetzesantrag der SPÖ, mit dem das Meldegesetz geändert werden soll.
Was ist Sache? – Wir haben im Jahre 2001 unser Meldegesetz
novelliert. Seitdem steht uns ein modernes, zukunftsorientiertes, service- und
bürgerorientiertes Meldegesetz zur Verfügung. Ich möchte mich von dieser Stelle
aus bei allen bedanken, die an der Erarbeitung dieses modernen Meldegesetzes
mitgewirkt haben: vom Bundesminister über die Datenschutzkommission bis hin zu den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium.
Geschätzte Damen
und Herren von der SPÖ! Der Antrag, den Sie gestellt haben, zeigt keine
legistische Sternstunde an. Es gibt nämlich überhaupt keinen Grund, die
Effizienz und die Datensicherheit unseres Meldegesetzes in Frage zu stellen.
Die Bundesregierung nimmt die Bürger, den Datenschutz und die persönlichen
Rechte sehr ernst, und sie steht gleichzeitig für eine moderne und
leistungsorientierte Verwaltung. Mit diesem Antrag, der hier eingebracht worden
ist, soll mit aller Kraft verhindert werden, dass eine leistungsorientierte und
unbürokratische Verwaltung in diesem Bereich möglich ist.
Es gibt nur wenige
Gesetze, die draußen bei den Bediensteten vor Ort, die das Gesetz vollziehen
müssen, auf eine derart große Akzeptanz stoßen wie eben das Meldegesetz. Die damaligen
Bedenken und Unkenrufe, dass mit diesem Gesetz dem Missbrauch Tor und Tür
geöffnet werde, der „gläserne Mensch“ eingeführt werde, ein Anschlag auf die
Privatsphäre stattfinde und die Grundrechte verletzt würden, diese
Angstmacherei, geschätzte Damen und Herren, ist ins Leere gegangen. Eines
allerdings muss jedem klar sein: Wenn da jemand unbedingt einen Missbrauch
begehen möchte – da können wir Gesetze schaffen, so viele wir wollen –,
dann ist das sicherlich in keiner Weise zu verhindern.
Worum geht es beim Zentralen Melderegister? – Es geht darum, dass die Behörden Bürgeranliegen wie zum Beispiel die Hauptwohnsitzmeldung jetzt schneller und besser behandeln können. Diese geht jetzt unbürokratisch und schnell vor sich – und kann auch über das Internet erfolgen. Behördenfremde, so genannte Business-Partner, wie sie im Antrag angeführt sind, können nur dann auf diese Daten über das Internet elektronisch zugreifen – übrigens genauso wie jeder andere –, wenn eine Abfragegenehmigung erteilt worden ist, und dafür müssen die Bewerber den angestrebten Zweck der Nutzung des Zentralen Melderegisters angeben. Wenn jemand eine Abfragegenehmigung bekommt und das Zentrale Melderegister benutzt, dann muss er genauso wie jeder andere den Vornamen, den Zunamen, das Geburtsdatum und ein