Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 168

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Warum ist nach dem § 22 KFG der Vorlage das rechtliche Interesse nachzuweisen, und warum nicht auch im Zentralen Melderegister, obwohl wir wissen, dass da der Missbrauch viel größer sein kann?

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass, nicht kontrollierbar durch die zuständige Meldebehörde, Abfragen aus dem Ausland durchgeführt werden können, weil man damals, als das Gesetz entstanden ist, vergessen hat, die Berechtigung für Abfragen auf Inländer einzuschränken. Sie können ins Netz gehen und aus Kroatien, aus Bosnien, aus Russland online ins österreichische Zentrale Melderegister gelangen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann nicht sinnvoll sein!

Daher ist es unser Vorschlag – und Sie haben die Vorlage –, dass bei zukünftigen Abfragen im Zentralen Melderegister in jedem Einzelfall das rechtliche Interesse nachzuweisen ist. Ich ersuche Sie, diesen Antrag ohne Emotionen zu diskutieren, insbesondere unter dem Aspekt, ob seitens des Innenministeriums diese Abfrageberechtigungen rechtskonform vergeben wurden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

19.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

19.19


Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir diskutieren in erster Lesung einen Gesetzesantrag der SPÖ, mit dem das Meldegesetz geändert werden soll.

Was ist Sache? – Wir haben im Jahre 2001 unser Meldegesetz novelliert. Seitdem steht uns ein modernes, zukunftsorientiertes, service- und bürgerorientiertes Meldegesetz zur Verfügung. Ich möchte mich von dieser Stelle aus bei allen bedanken, die an der Erarbeitung dieses modernen Meldegesetzes mitgewirkt haben: vom Bundesminister über die Datenschutzkommission bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium.

Geschätzte Damen und Herren von der SPÖ! Der Antrag, den Sie gestellt haben, zeigt keine legistische Sternstunde an. Es gibt nämlich überhaupt keinen Grund, die Effizienz und die Datensicherheit unseres Meldegesetzes in Frage zu stellen. Die Bundesregierung nimmt die Bürger, den Datenschutz und die persönlichen Rechte sehr ernst, und sie steht gleichzeitig für eine moderne und leistungsorientierte Verwaltung. Mit diesem Antrag, der hier eingebracht worden ist, soll mit aller Kraft verhindert werden, dass eine leistungsorientierte und unbüro­kratische Verwaltung in diesem Bereich möglich ist.

Es gibt nur wenige Gesetze, die draußen bei den Bediensteten vor Ort, die das Gesetz voll­ziehen müssen, auf eine derart große Akzeptanz stoßen wie eben das Meldegesetz. Die da­maligen Bedenken und Unkenrufe, dass mit diesem Gesetz dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet werde, der „gläserne Mensch“ eingeführt werde, ein Anschlag auf die Privatsphäre stattfinde und die Grundrechte verletzt würden, diese Angstmacherei, geschätzte Damen und Herren, ist ins Leere gegangen. Eines allerdings muss jedem klar sein: Wenn da jemand unbedingt einen Missbrauch begehen möchte – da können wir Gesetze schaffen, so viele wir wollen –, dann ist das sicherlich in keiner Weise zu verhindern.

Worum geht es beim Zentralen Melderegister? – Es geht darum, dass die Behörden Bürger­anliegen wie zum Beispiel die Hauptwohnsitzmeldung jetzt schneller und besser behandeln können. Diese geht jetzt unbürokratisch und schnell vor sich – und kann auch über das Internet erfolgen. Behördenfremde, so genannte Business-Partner, wie sie im Antrag angeführt sind, können nur dann auf diese Daten über das Internet elektronisch zugreifen – übrigens genauso wie jeder andere –, wenn eine Abfragegenehmigung erteilt worden ist, und dafür müssen die Bewerber den angestrebten Zweck der Nutzung des Zentralen Melderegisters angeben. Wenn jemand eine Abfragegenehmigung bekommt und das Zentrale Melderegister benutzt, dann muss er genauso wie jeder andere den Vornamen, den Zunamen, das Geburtsdatum und ein


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