zusätzliches
Merkmal wie zum Beispiel den Geburtsort angeben. Wenn diese Daten aber
vorhanden sind, dann gibt es eigentlich keine Verletzung des Datenschutzes
mehr.
Geschätzte Damen
und Herren, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Man kann das Ganze drehen
und wenden, wie man will: Wir haben ein modernes Meldegesetz, und es steht
überhaupt nicht zur Diskussion, bei diesem Meldegesetz irgendeine Änderung
herbeizuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.23
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.
19.24
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeiterkammer und der Konsumentenschutz
haben zwar sicherlich, wie das auch Abgeordneter Maier gesagt hat, da oder dort
sehr verdienstvolle Leistungen erbracht. Im gegenständlichen Fall ist aber
genau das Gegenteil der Fall.
Wenn ein Praktiker wie Abgeordneter Kößl sagt, dass das Gesetz gut zu
handhaben ist, dass der Datenschutz im Wesentlichen nicht gefährdet ist, so
sagt das jemand, der genau weiß, wovon er spricht. (Abg. Mag. Johann Maier: Und was ist mit dem
Datenschutzrat?) Ich bin nicht der Meinung, dass in den Bürotürmen des
Konsumentenschutzes und der Arbeiterkammer die Situationen, wie sie sich in der
Praxis abspielen, tatsächlich genau nachvollzogen werden können.
Dieses Gesetz ist auch gut abgesichert: Es gibt kein generelles berechtigtes
Interesse, sondern es muss auch ein Einzelinteresse vorliegen. Jede Art von
Anfrage wird protokolliert. Das System speichert alles. Herr Abgeordneter
Maier, so ist es im Großen und Ganzen unmöglich, den Datenschutz zu verletzen.
Natürlich, wenn man etwas finden will, so kann man immer etwas
behaupten. Ich beziehe mich jetzt auf eine andere gesetzliche Regelung, die von
der Arbeiterkammer, vom Konsumentenschutz auch schon einige Male moniert
wurde: Es ist diese Abfrage bei der Exekutive nach § 130 der
Gewerbeordnung. Und weil gerade auch die privaten Sicherheitsunternehmen angesprochen
wurden: Ja bitte, das ist doch eminent wichtig, dass Mitarbeiter von privaten
Sicherheitsunternehmen durchleuchtet werden, ob sie tatsächlich geeignet sind,
diese Tätigkeit auszuüben. Es wäre doch unvorstellbar, wenn das World Economic
Forum tagt und ein privates Sicherheitsunternehmen seine Leute dorthin
entsendet, dass nicht gewährleistet ist, dass die wirklich für diese Tätigkeit
geeignet sind, dass Vorstrafen, auch wenn sie schon getilgt sind, nicht
angezeigt werden. Dasselbe gilt für Botschaftsbewachungen oder auch
Geldtransporte.
Auch hierüber hat es von Seiten der SPÖ Beschwerden gegeben. Es ist
jedoch eine Notwendigkeit, genauso wie es sich als Notwendigkeit
herausgestellt hat, das Meldegesetz auf den aktuellen Stand zu bringen. Es ist
unbürokratisch, es ist ein gutes Gesetz, es ist ein modernes Gesetz, und es ist
auch ein transparentes Gesetz.
Deshalb gibt es aus unserer Sicht auch überhaupt keinen Grund, diesem
Antrag der Sozialdemokraten in dieser ersten Lesung beizutreten. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste
Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
19.27
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rein technisch – von der Abwicklung, vom Verfahren, von der „Bequemlichkeit“ für die damit befassten Beamten beziehungsweise auch die entsprechenden Interessierten aus der