Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 169

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zusätzliches Merkmal wie zum Beispiel den Geburtsort angeben. Wenn diese Daten aber vorhanden sind, dann gibt es eigentlich keine Verletzung des Datenschutzes mehr.

Geschätzte Damen und Herren, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Man kann das Ganze drehen und wenden, wie man will: Wir haben ein modernes Meldegesetz, und es steht überhaupt nicht zur Diskussion, bei diesem Meldegesetz irgendeine Änderung herbeizuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

19.24


Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeiterkammer und der Konsumentenschutz haben zwar sicherlich, wie das auch Abgeordneter Maier gesagt hat, da oder dort sehr verdienstvolle Leistungen erbracht. Im gegenständlichen Fall ist aber genau das Gegenteil der Fall.

Wenn ein Praktiker wie Abgeordneter Kößl sagt, dass das Gesetz gut zu handhaben ist, dass der Datenschutz im Wesentlichen nicht gefährdet ist, so sagt das jemand, der genau weiß, wovon er spricht. (Abg. Mag. Johann Maier: Und was ist mit dem Datenschutzrat?) Ich bin nicht der Meinung, dass in den Bürotürmen des Konsumentenschutzes und der Arbeiterkammer die Situationen, wie sie sich in der Praxis abspielen, tatsächlich genau nachvollzogen werden können.

Dieses Gesetz ist auch gut abgesichert: Es gibt kein generelles berechtigtes Interesse, son­dern es muss auch ein Einzelinteresse vorliegen. Jede Art von Anfrage wird protokolliert. Das System speichert alles. Herr Abgeordneter Maier, so ist es im Großen und Ganzen unmöglich, den Datenschutz zu verletzen.

Natürlich, wenn man etwas finden will, so kann man immer etwas behaupten. Ich beziehe mich jetzt auf eine andere gesetzliche Regelung, die von der Arbeiterkammer, vom Konsumenten­schutz auch schon einige Male moniert wurde: Es ist diese Abfrage bei der Exekutive nach § 130 der Gewerbeordnung. Und weil gerade auch die privaten Sicherheitsunternehmen ange­sprochen wurden: Ja bitte, das ist doch eminent wichtig, dass Mitarbeiter von privaten Si­cherheitsunternehmen durchleuchtet werden, ob sie tatsächlich geeignet sind, diese Tätigkeit auszuüben. Es wäre doch unvorstellbar, wenn das World Economic Forum tagt und ein privates Sicherheitsunternehmen seine Leute dorthin entsendet, dass nicht gewährleistet ist, dass die wirklich für diese Tätigkeit geeignet sind, dass Vorstrafen, auch wenn sie schon getilgt sind, nicht angezeigt werden. Dasselbe gilt für Botschaftsbewachungen oder auch Geldtransporte.

Auch hierüber hat es von Seiten der SPÖ Beschwerden gegeben. Es ist jedoch eine Not­wendigkeit, genauso wie es sich als Notwendigkeit herausgestellt hat, das Meldegesetz auf den aktuellen Stand zu bringen. Es ist unbürokratisch, es ist ein gutes Gesetz, es ist ein modernes Gesetz, und es ist auch ein transparentes Gesetz.

Deshalb gibt es aus unserer Sicht auch überhaupt keinen Grund, diesem Antrag der So­zialdemokraten in dieser ersten Lesung beizutreten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

19.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

19.27


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rein technisch – von der Abwicklung, vom Verfahren, von der „Bequemlichkeit“ für die damit befassten Beamten beziehungsweise auch die entsprechenden Interessierten aus der


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