Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 170

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Bevölkerung her – ist das Gesetz tatsächlich unproblematisch. Das neue Meldegesetz ist unbürokratischer, teilweise kundenfreundlicher und sicherlich auch effizienter. Keine Frage! Allerdings gab es bereits bei der Verabschiedung, bei der Diskussion dieses neuen Melde­gesetzes Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz.

Nun haben wir Erfahrungswerte. Zwei Jahre sind vorübergegangen, und die Bedenken in Bezug auf den Datenschutz haben sich als berechtigt herausgestellt. Da ist es doch ganz natürlich und ganz selbstverständlich, angesichts dieser solcher Bedenken eine Novellierung vorzunehmen. Es geht darum, die Effizienz der Abwicklung und – auch darauf kommt es mir an – die Garantie des Datenschutzes miteinander zu koppeln. Nichts anderes will dieser Vorstoß, und ich unterstütze ihn deshalb.

Ich finde, wir sollten bald darüber beraten, denn es ist gerade in einer Zeit, in der elektronische Medien immer mehr vernetzt werden, in der Zugriffe und Abfragen immer leichter möglich werden, notwendig, Datenschutzaspekte immer mehr zu betonen, in den Vordergrund zu stellen und auch rechtlich zu verankern. Darauf kommt es an! Wir wollen mit dem neuen Meldegesetz datenschutzmäßig genauso sicher unterwegs sein, wie wir es mit dem alten waren. Diesen Status gilt es, wieder herzustellen, und daher unterstütze ich dieses Anliegen. Ich hoffe, dass wir bald darüber beraten werden. (Beifall bei den Grünen.)

19.28


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

19.29


Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Kößl und Kollege Mainoni haben eigentlich zur Grundfrage, die Kollege Maier angesprochen hat, nicht Stellung genommen. Kollege Kößl hat von einem modernen Gesetz gesprochen, für das Dank gebühre und bei dem es keinen Grund zu einer Änderung gebe, hat von Angstmacherei und derlei mehr gesprochen. Er hat also sozusagen die erste Lesung genützt, um ein wenig zu polemisieren.

Kollege Kößl, es geht doch in Wirklichkeit darum, dass der § 16a Abs. 5 Detekteien oder Inkassobüros nicht ermöglicht, eine Anfrageberechtigung zu bekommen. Das ist doch der Punkt der ganzen Geschichte, und daher wollen wir mit unserem Antrag eine Änderung er­reichen, und zwar in dem Sinn, dass bei jeder Anfrage ein berechtigtes rechtliches Interesse eindeutig glaubhaft gemacht werden muss.

Meine Damen und Herren! Es ist nicht einzusehen, dass ein Beamter sehr genau doku­mentieren muss, nicht nur wie er heißt, seine Dienstnummer und was weiß ich noch alles, also seine Identität preisgeben muss, sondern auch dokumentieren muss, warum und auf welche Art und Weise er die Erhebung durchführt und wofür er die Daten eigentlich ganz genau benötigt. (Abg. Kopf: Das gilt auch für Private!) Für Inkassobüros oder auch für Berufs­detekteien und andere, die online zugreifen – da wird zwar auch der Name erhoben, aber auch wenn der Betreffende derlei Daten zum Teil nicht angibt, kann er trotzdem ins System hinein –, gilt das jedoch nicht. Vor allem muss kein rechtliches Interesse nachgewiesen werden, und genau das ist der Punkt.

Daher hat ja auch der Datenschutzrat – und das ist die Anknüpfung, ich will da jetzt ja nicht streiten, sondern wir wollen das in Diskussion bringen – deutlich gemacht, dass er gegen diese Meldegesetz-Novelle ist. Er hat festgestellt, dass es ein rechtliches Problem gibt, weil es keinen Anspruch gibt. Und genau darum geht es!

Meine Damen und Herren! Es kann doch nicht das Interesse sein, dass ein Ministerium, das der Innenminister sozusagen zum größten Datenhändler wird. Man hat da schon manches Mal den Eindruck, dass der eigentliche Hintergrund ist, dass der Innenminister damit Geld machen will. Das geht aber zu Lasten des Personen-, des Persönlichkeitsschutzes – und das geht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit. Und das sollte nicht sein!

 


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