Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 171

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Kollege Mainoni, bei Ihnen sehe ich das ganz locker: Sie haben natürlich ein gewisses persönliches Interesse, dass diese Berufsgruppen Zugang erhalten. (Abg. Mag. Mainoni: Aus der Praxis!) Ich verstehe das, und das ist auch nichts Negatives, allerdings muss es dann im Gesetz auch rechtlich gedeckt sein. Unser Vorwurf ist, dass das nicht rechtlich gedeckt ist. Wenn man das jedoch will, dann muss man es rechtlich absichern. Darum geht es in dieser Diskussion. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzte Rednerin dazu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

19.32


Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Maier veranlassen mich, noch ein paar Worte zu diesem Thema zu sagen. Ich bin auch dafür, wirklich darauf zu schauen, dass es zu keinen Missbräuchen bei der Einsichtnahme ins Melderegister kommt. – Sie von der SPÖ stellen das allerdings so dar, als ob jeder rein könnte: sei es aus Russland, sei es aus Kroatien. Das haben Sie jedenfalls erwähnt, und ich weiß nicht, auf welche Fälle Sie sich noch bezogen haben. So ist es aber auch wieder nicht. Es kann sich nicht jeder an den Computer setzen und seine Abfragen hineintippen, sondern derjenige muss eine generelle Berechtigung besitzen, die auf einem rechtlichen Interesse beruht. Diese Berechtigung muss ihm vom Innenministerium erteilt werden. – Ich meine, das muss man schon dazu sagen, damit das auch klar wird.

Herr Abgeordneter Maier! Ob nun der Herr Innenminister Berechtigungen vergeben hat, die nicht in Ordnung waren, das können wir hier nicht beurteilen, sondern da muss man eine Anfrage an den Innenminister richten oder man muss Gespräche führen oder wie auch immer versuchen, ihn zur Verantwortung zu ziehen. Ich weiß, dass es Missbräuche gegeben hat. Seitens des Innenministeriums ist man diesen Missbräuchen auch nachgegangen, und diese – ich glaube, es hat sich um zwei Fälle gehandelt – zwei Personen oder Firmen haben ihre Berechtigung verloren. Das heißt also, dass sie diese Abfragen jetzt nicht mehr durchführen können.

Im Übrigen möchte ich auch noch darauf aufmerksam machen, dass das Melderegister als öffentliches Register in Wirklichkeit für jeden zugänglich ist. Wenn Sie, als es noch keine Online-Verbindung gab, in Wien in die Rossauer Kaserne gegangen sind und eine Melde­auskunft verlangt haben, dann haben Sie diese bekommen, ohne dass Sie irgendein rechtliches Interesse nachweisen mussten. Das heißt also, dass der Schutz jetzt sozusagen ohnehin schon etwas verbessert worden ist, und zwar dadurch, dass man wenigstens diese generelle Berechtigung braucht.

Aber, wie gesagt: Ich bin durchaus gerne bereit, auch einmal mit dem Herrn Innenminister zu reden, ob er Berechtigungen nicht zu Unrecht vergeben hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 93/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

8. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes über das Wahlrecht und Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung, das Bundespräsidentenwahlgesetz, das Volksbegehrenge­setz, das Volks­befragungsgesetz, das Volksabstimmungsgesetz und das Wählerevidenz­gesetz geändert werden (95/A)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite