Kollege Mainoni,
bei Ihnen sehe ich das ganz locker: Sie haben natürlich ein gewisses
persönliches Interesse, dass diese Berufsgruppen Zugang erhalten. (Abg.
Mag. Mainoni: Aus der Praxis!)
Ich verstehe das, und das ist auch nichts Negatives, allerdings muss es dann im
Gesetz auch rechtlich gedeckt sein. Unser Vorwurf ist, dass das nicht rechtlich
gedeckt ist. Wenn man das jedoch will, dann muss man es rechtlich absichern.
Darum geht es in dieser Diskussion. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzte Rednerin dazu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
19.32
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé
(Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn
Abgeordneten Maier veranlassen mich, noch ein paar Worte zu diesem Thema zu
sagen. Ich bin auch dafür, wirklich darauf zu schauen, dass es zu keinen
Missbräuchen bei der Einsichtnahme ins Melderegister kommt. – Sie von der
SPÖ stellen das allerdings so dar, als ob jeder rein könnte: sei es aus
Russland, sei es aus Kroatien. Das haben Sie jedenfalls erwähnt, und ich weiß
nicht, auf welche Fälle Sie sich noch bezogen haben. So ist es aber auch wieder
nicht. Es kann sich nicht jeder an den Computer setzen und seine Abfragen hineintippen,
sondern derjenige muss eine generelle Berechtigung besitzen, die auf einem
rechtlichen Interesse beruht. Diese Berechtigung muss ihm vom Innenministerium
erteilt werden. – Ich meine, das muss man schon dazu sagen, damit das auch
klar wird.
Herr Abgeordneter
Maier! Ob nun der Herr Innenminister Berechtigungen vergeben hat, die nicht in
Ordnung waren, das können wir hier nicht beurteilen, sondern da muss man eine
Anfrage an den Innenminister richten oder man muss Gespräche führen oder wie
auch immer versuchen, ihn zur Verantwortung zu ziehen. Ich weiß, dass es
Missbräuche gegeben hat. Seitens des Innenministeriums ist man diesen
Missbräuchen auch nachgegangen, und diese – ich glaube, es hat sich um
zwei Fälle gehandelt – zwei Personen oder Firmen haben ihre Berechtigung
verloren. Das heißt also, dass sie diese Abfragen jetzt nicht mehr durchführen
können.
Im Übrigen möchte
ich auch noch darauf aufmerksam machen, dass das Melderegister als öffentliches
Register in Wirklichkeit für jeden zugänglich ist. Wenn Sie, als es noch keine
Online-Verbindung gab, in Wien in die Rossauer Kaserne gegangen sind und
eine Meldeauskunft verlangt haben, dann haben Sie diese bekommen, ohne dass
Sie irgendein rechtliches Interesse nachweisen mussten. Das heißt also, dass
der Schutz jetzt sozusagen ohnehin schon etwas verbessert worden ist, und zwar
dadurch, dass man wenigstens diese generelle Berechtigung braucht.
Aber, wie gesagt:
Ich bin durchaus gerne bereit, auch einmal mit dem Herrn Innenminister zu
reden, ob er Berechtigungen nicht zu Unrecht vergeben hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
19.34
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise
den Antrag 93/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.
8. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes über das Wahlrecht und Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung, das Bundespräsidentenwahlgesetz, das Volksbegehrengesetz, das Volksbefragungsgesetz, das Volksabstimmungsgesetz und das Wählerevidenzgesetz geändert werden (95/A)