9. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes über das Wahlrecht und Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung, das Bundespräsidentenwahlgesetz, das Volksbegehrengesetz, das Volksbefragungsgesetz, das Volksabstimmungsgesetz und das Wählerevidenzgesetz geändert werden (96/A)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter
Dr. Wittmann. – Die Uhr wird wunschgemäß auf 10 Minuten
eingestellt, Herr Abgeordneter. (Abg. Scheibner –
in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Wittmann –:
Wollen Sie wirklich 10 Minuten lang sprechen? – Abg. Dr. Wittmann: Das ist nicht geplant! Man
wird sehen, wie sich die Diskussion entwickelt! – Abg. Scheibner: Wir werden keine
Zwischenrufe machen!)
19.35
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesen Anträgen geht es im Wesentlichen darum, dass wir eigentlich auf Grund der technischen Entwicklung durchaus in der Lage wären, den Wahltag als Stichtag für das Erreichen des Wahlalters zu nehmen und nicht den Jahresbeginn, sodass es nicht wie bei der letzten Nationalratswahl zu Diskrepanzen zwischen Stichtag und Wahltag von fast elf Monaten kommt und zigtausende Jugendliche so nicht in der Lage waren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Im Zeitalter einer computermäßigen Erfassung der Geburtsdaten und anderer Daten und der amtswegigen Erfassung in den entsprechenden Registern sollte es eigentlich möglich sein, den Stichtag auf den Wahltag zu legen. Ich denke, dass das eine sinnvolle und vernünftige Regelung wäre.
Der zweite Teil dieser Anträge setzt sich damit auseinander, dass in den verschiedensten Berufsgruppen und Interessenvereinigungen auch für jene Berufsausübenden, insbesondere Gewerbetreibende und Freiberufler, das aktive und passive Wahlrecht gegeben sein sollte, die nicht österreichische Staatsbürger sind, weil nicht einsichtig ist, dass jemand, der einen Beruf ausübt, seine Interessen nicht genauso vertreten können soll wie jemand anderer. Das müsste man an eine bestimmte Dauer der Berufstätigkeit binden. Ich denke, es wäre vernünftig, nicht-österreichischen Staatsbürgern sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht in allen Interessenvereinigungen nach fünfjähriger Aufenthaltsdauer zuzugestehen.
Ein weiterer Punkt, der mir persönlich sehr am Herzen
liegt, ist die Senkung des Wahlalters auf das vollendete
16. Lebensjahr – dies insbesondere auch deswegen, weil die Erfahrung,
die man sowohl bei den burgenländischen als auch bei den Kärntner und
steiermärkischen Kommunalwahlen gewonnen hat, die ist, dass die Jugendlichen
von ihrem Wahlrecht sehr massiv Gebrauch gemacht haben. Bei einer
stichprobeweisen Überprüfung im Burgenland ist man bei den jungen Menschen auf
eine Wahlbeteiligung von 87 Prozent gekommen. Das heißt, die Jugendlichen
nehmen sehr wohl ihre Rechte wahr, wenn man sie ihnen zugesteht. Und es ist nicht
einsichtig, dass man ihnen diese Rechte vorenthält. Die Jugendlichen sind
sozial mehr eingebunden als früher, sie entscheiden über ihren Lebensweg
selbständiger und früher selbständig. Ich meine, es wäre sinnvoll, auf Grund
der gestiegenen Verantwortung auch die entsprechenden Rechte einzuräumen. Man
hat damit im Burgenland gute Erfahrungen gemacht, man hat in Wien gute
Erfahrungen gemacht, man hat in Kärnten gute Erfahrungen gemacht, und man hat
in der Steiermark gute Erfahrungen gemacht: in Kärnten, Burgenland und
Steiermark bei den Kommunalwahlen und in Wien auch darüber hinaus. Man hat auch
in deutschen Bundesländern wie etwa Nordrhein-Westfalen mit der Herabsetzung
des Wahlalters eine nicht unattraktive Erfahrung gemacht, sodass es also
durchaus möglich wäre, das Recht der entsprechenden Verantwortung folgen zu
lassen. (Beifall bei
der SPÖ und den Grünen.)