Kurzer Rede langer Sinn: Es wäre zweckdienlich, das Wahlalter zu senken. Es wäre auch zweckmäßig, den Stichtag anzupassen, und es wäre durchaus auch eine gerechte Vorgangsweise, den Ausländern das aktive und passive Wahlrecht in den Interessenvereinigungen zuzugestehen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.
19.39
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Kollege Wittmann ausgeführt hat, liegen zwei Anträge der SPÖ vor. Der eine betrifft die Zusammenführung des Wahlalters mit dem Stichtag, wer also das 18. Lebensjahr vollendet hat, soll auch mit 18 wählen können (95/A), und der zweite betrifft die Senkung des Wahlalters. Mit dem ersten Antrag wird sich meine Kollegin Silvia Fuhrmann beschäftigen. Ich denke, es ist gut, wenn sie das hier als jüngste Abgeordnete aus ihrer Sicht tun kann.
Zum zweiten Antrag möchte ich sagen, dass der meiner Meinung nach ein wenig dem ersten Antrag widerspricht: Auf der einen Seite wollen Sie für das 18. Lebensjahr den Stichtag und den Wahltag synchronisieren, und auf der anderen Seite wollen Sie die Senkung des Wahlalters auf 16. – Mir ist nicht ganz klar, was Sie wirklich wollen.
Beim ersten Antrag sind wir etwas milder, beim zweiten Antrag, der
Senkung des Wahlalters, sehen wir das anders. Zweifellos wird sich der
Ausschuss damit befassen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Herr
Kollege Brosz, ich habe mir gedacht, Sie möchten keine Zwischenrufe, denn Sie
haben das gerade bei meiner Kollegin Brinek gegeißelt. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
Zweifellos wird sich der Ausschuss mit dem Pro und Kontra der Frage der Senkung
des Wahlalters intensiv beschäftigen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir
in der vergangenen Gesetzgebungsperiode – es ist ja kein neuer
Antrag – dagegen waren und auch jetzt auf Bundesebene dagegen sind, und es
geht um die Bundesebene, denn darauf bezieht sich der Antrag.
Ich habe auch nachgegraben und nirgends ein Land gefunden, weder in
Europa noch im außereuropäischen Raum, das bei Bundeswahlen ein Wahlalter unter
18 hätte. Österreich wäre da also der absolut erste Staat, der in dieser Frage
vorprescht, wofür ich jedoch keinerlei Notwendigkeit sehe. (Abg. Mag. Wurm:
Wir könnten auch einmal Vorreiter sein!)
Herr Kollege Wittmann, ganz im Gegensatz dazu sehe ich die Notwendigkeit
sehr wohl als gegeben an – und ich erwarte und erhoffe konstruktive
Gespräche dazu –, endlich all denjenigen die Wahlmöglichkeit
zuzugestehen, die laut Gesetz derzeit schon das Wahlrecht haben, und zwar durch
die Briefwahl. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Murauer: Bravo!)
Das ist etwas, was wir schon lange fordern, was überfällig ist und wozu
ich Sie sehr herzlich einlade. Ohne auf Ausweitungen abzuzielen, wäre das mit
ganz einfachen Maßnahmen zu ermöglichen. (Abg. Brosz: Was ist das
Schlechte an Ausweitungen?)
In diesem Punkt, Herr Kollege Wittmann, sind wir europäisch gesehen
Steinzeit. Bei der Mehrheit der europäischen Länder gibt es bereits die
Möglichkeit zur Briefwahl, und es kommt auch den modernen Menschen, der
Globalisierung, dem Reisebedürfnis der Leute wesentlich mehr entgegen, dass sie
am Wahltag ganz einfach in Form der Briefwahl von ihrer Wahlmöglichkeit
Gebrauch machen können. Ich empfehle Ihnen und appelliere an Sie, uns bei der
Einführung der Briefwahl zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der
ÖVP.)
19.42
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Krainer. – Bitte.