Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 15. Sitzung / Seite 78

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14.15


Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regie­rungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme den Appell sehr ernst. Man soll im Parlament sachlich diskutieren. Ich tue dies, vor allem auch deswegen, weil der Herr Bun­des­kanzler, als er die Punkte der Pensionsreform aufgezählt hat, in seinem zweiten Punkt ge­sagt hat: Wer länger arbeitet, für den ändert sich nichts. Und Ihnen, Herr Abgeordneter Bucher, der Sie heute gesagt haben, dass wir absonderliche Beispiele hätten und Angstmacherei betrei­ben, stelle ich diese Fakten zur Verfügung. Ich biete Ihnen an, diese Fälle gemeinsam durchzu­gehen.

Vielleicht können wir uns auf die Spielregeln einigen, vielleicht können wir uns darauf verstän­di­gen, dass, wenn es eine kompetente Stelle in diesem Lande gibt, das nur jene Stelle sein kann, die den rechtsgültigen Bescheid darüber ausstellt, wie viel der Betroffene einmal an Pension erhält.

Daher sind die von uns genannten Beispiele von real existierenden Personen – ich bin gerne bereit, Ihnen Name, Versicherungsnummer und alles zu nennen – von der Pensionsversiche­rungs­anstalt gerechnet, also von jener Institution, die einmal den Bescheid ausstellen wird.

Darüber hinaus teile ich Ihnen die Grundlagen, wie gerechnet worden ist, mit, damit es auch da kei­ne Unterstellungen geben kann: Es ist alles zum Vorteil der Regierung gerechnet worden, näm­lich unter der Annahme einer fortlaufenden Beschäftigung – also nicht etwa ein paar Mona­te Krankenstand oder etwas ähnlich Ergebnis Verschlechterndes eingerechnet – und einer jähr­lichen 1,5-prozentigen Gehalts- und Lohnsteigerung; ich garantiere Ihnen, dass wir in den nächsten Jahren mit weit mehr als 1,5 Prozent abschließen werden, denn in den letzten 20 Jah­ren haben wir immer mit mehr als 1,5 Prozent abgeschlossen – also auch das eine sehr seriöse Annahme.

Ein Mensch, der am 1. November 2004 60 Jahre alt wird, bekäme nach der alten Gesetzes­lage – ich lasse jetzt die Cent weg, damit es schneller geht – eine Pension von 2 270 €, nach der neuen eine von 1 895 €. Das ist eine Differenz, ein Verlust von 375 € (Ruf bei der SPÖ: Wahnsinn!), immer brutto minus Krankenversicherungsbeitrag gerechnet. (Abg. Dr. Spin­delegger: Wie viele Beitragsjahre?) – 540 Beitragsmonate!

Arbeitet diese Person länger und geht mit 1. Juli 2007 in Pension, kann sie 572 Beitragsmonate aufweisen. Nach derzeitiger Rechtslage bekäme sie eine Pension von 2 382 €, nach der neuen 2 127 €, Differenz: 255 €!

Arbeitet er noch länger, nämlich 600 Versicherungsmonate, und geht mit 1. November 2009 in Pen­sion, erhält er nach derzeitiger Rechtslage 2 487 €, nach der neuen 2 326 €, Differenz: 161 €!

Nun sagen Sie mir noch einmal, dass jemand, der länger arbeitet, nicht weniger bekommt.

Jetzt kommt noch ein Sonderfall. Kollege Walch, schau dir doch die Hacklerregelung einmal an! Ich habe dir das letzte Mal schon gesagt: Rechnen muss er!

Nehmen Sie folgenden Fall her: Es geht jemand mit 1. Dezember dieses Jahres oder erst mit 1. Jän­ner beziehungsweise 1. Februar nächsten Jahres in Pension, beispielsweise ein „Hackler“ mit 550 Versicherungsmonaten wie Herr Siegfried S., 59 Jahre, LKW-Fahrer in der Brauerei Schwe­chat. Dessen Pension betrüge derzeit, nach dem alten Recht, 2 095,92 €, nach dem Entwurf, wie er ursprünglich vorgesehen war, 1 758 €. (Abg. Dr. Brinek: Das zählt ja nicht mehr! – Abg. Steibl: Das ist ja Schnee von gestern!) – Lassen Sie mich ausreden und hören Sie zu! Nach der Abminderung durch den Ministerrat läge die Pensionshöhe nicht bei 1 758 €, sondern die Differenz ist sogar größer geworden: Statt 337 € Verlust sind es dadurch 343 €! (Widerspruch bei der ÖVP.)

 


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