14.15
Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme den Appell sehr ernst. Man soll im Parlament sachlich diskutieren. Ich tue dies, vor allem auch deswegen, weil der Herr Bundeskanzler, als er die Punkte der Pensionsreform aufgezählt hat, in seinem zweiten Punkt gesagt hat: Wer länger arbeitet, für den ändert sich nichts. Und Ihnen, Herr Abgeordneter Bucher, der Sie heute gesagt haben, dass wir absonderliche Beispiele hätten und Angstmacherei betreiben, stelle ich diese Fakten zur Verfügung. Ich biete Ihnen an, diese Fälle gemeinsam durchzugehen.
Vielleicht können wir uns auf die Spielregeln einigen, vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass, wenn es eine kompetente Stelle in diesem Lande gibt, das nur jene Stelle sein kann, die den rechtsgültigen Bescheid darüber ausstellt, wie viel der Betroffene einmal an Pension erhält.
Daher sind die von uns genannten Beispiele von real existierenden Personen – ich bin gerne bereit, Ihnen Name, Versicherungsnummer und alles zu nennen – von der Pensionsversicherungsanstalt gerechnet, also von jener Institution, die einmal den Bescheid ausstellen wird.
Darüber hinaus teile ich Ihnen die Grundlagen, wie gerechnet worden ist, mit, damit es auch da keine Unterstellungen geben kann: Es ist alles zum Vorteil der Regierung gerechnet worden, nämlich unter der Annahme einer fortlaufenden Beschäftigung – also nicht etwa ein paar Monate Krankenstand oder etwas ähnlich Ergebnis Verschlechterndes eingerechnet – und einer jährlichen 1,5-prozentigen Gehalts- und Lohnsteigerung; ich garantiere Ihnen, dass wir in den nächsten Jahren mit weit mehr als 1,5 Prozent abschließen werden, denn in den letzten 20 Jahren haben wir immer mit mehr als 1,5 Prozent abgeschlossen – also auch das eine sehr seriöse Annahme.
Ein Mensch, der am 1. November 2004 60 Jahre alt wird, bekäme nach der alten Gesetzeslage – ich lasse jetzt die Cent weg, damit es schneller geht – eine Pension von 2 270 €, nach der neuen eine von 1 895 €. Das ist eine Differenz, ein Verlust von 375 € (Ruf bei der SPÖ: Wahnsinn!), immer brutto minus Krankenversicherungsbeitrag gerechnet. (Abg. Dr. Spindelegger: Wie viele Beitragsjahre?) – 540 Beitragsmonate!
Arbeitet diese Person länger und geht mit 1. Juli 2007 in Pension, kann sie 572 Beitragsmonate aufweisen. Nach derzeitiger Rechtslage bekäme sie eine Pension von 2 382 €, nach der neuen 2 127 €, Differenz: 255 €!
Arbeitet er noch länger, nämlich 600 Versicherungsmonate, und geht mit 1. November 2009 in Pension, erhält er nach derzeitiger Rechtslage 2 487 €, nach der neuen 2 326 €, Differenz: 161 €!
Nun sagen Sie mir noch einmal, dass jemand, der länger arbeitet, nicht weniger bekommt.
Jetzt kommt noch ein Sonderfall. Kollege Walch, schau dir doch die Hacklerregelung einmal an! Ich habe dir das letzte Mal schon gesagt: Rechnen muss er!
Nehmen Sie folgenden Fall
her: Es geht jemand mit 1. Dezember dieses Jahres oder erst mit
1. Jänner beziehungsweise 1. Februar nächsten Jahres in Pension,
beispielsweise ein „Hackler“ mit 550 Versicherungsmonaten wie Herr
Siegfried S., 59 Jahre, LKW-Fahrer in der Brauerei Schwechat. Dessen Pension
betrüge derzeit, nach dem alten Recht, 2 095,92 €, nach dem Entwurf,
wie er ursprünglich vorgesehen war, 1 758 €. (Abg. Dr. Brinek: Das
zählt ja nicht mehr! – Abg. Steibl: Das ist ja Schnee von gestern!) – Lassen Sie mich ausreden und hören Sie zu! Nach der Abminderung durch
den Ministerrat läge die Pensionshöhe nicht bei 1 758 €, sondern die
Differenz ist sogar größer geworden: Statt 337 € Verlust sind es dadurch
343 €! (Widerspruch
bei der ÖVP.)