Interessant finde
ich, dass Österreich diesbezüglich auch auf Grund der Migrationspolitik so gut
liegt. Berechnet wird darin: Wie viele Migranten aus Entwicklungsländern nimmt
ein Land pro Kopf bei sich auf? – Eine solche Aufnahme ist insofern wichtig,
als diese bei uns lebenden Menschen aus den ärmsten Ländern der Welt ja auch
ihre Familien in ihren Heimatländern unterstützen. Und wenn sie die
Möglichkeit haben, zurückzukehren, so tun sie das auch, um eben in ihren
Heimatländern selbst sehr viel an Entwicklungsleistung beizutragen. Diesbezüglich
liegt Österreich auf dem exzellenten vierten Platz, hinter der Schweiz,
Neuseeland und Deutschland, das jedoch in den anderen Bereichen in der
Statistik fast überall hinter uns liegt.
Meine Damen und
Herren, ich glaube, auch darauf können wir stolz sein (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) – und das zeigt schon
auch, dass die Asylpolitik dieser Bundesregierung ganz offensichtlich eine
ist, die sich sehen lassen kann. Und das muss auch so bleiben! (Beifall bei
der ÖVP.)
Deswegen hat sich
diese Bundesregierung bei Pensionen, bei der Bildung, bei Investitionen in die
Infrastruktur, bei der Erreichung der Kyoto-Ziele, bei einer Umstellung in der
Umweltpolitik dem Ziel Nachhaltigkeit verschrieben, und auf diesem Weg werden
wir weitergehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.14
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Mag. Trunk. – Bitte.
18.14
Abgeordnete
Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Wirklich geschätzter Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als aufmerksamer Zuhörerin der
heutigen Vielzahl von Debattenbeiträgen sei mir erlaubt, eine kurze Replik zu
formulieren.
Ich meine, es ist
äußerst bedenklich für den Zustand und die Qualität des Parlamentarismus in
diesem Hause, dass heute hier während dieser Debatte öfter als
46 Mal – ich wiederhole: öfter als 46 Mal! – von
Abgeordneten der FPÖ und ÖVP ein demokratisches Grundrecht in Frage, ein
demokratisches Grundrecht in Abrede gestellt wird, nämlich das Grundrecht, Kritik
zu äußern (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen), weiters
das demokratische Grundrecht, zu streiken, sowie das demokratische Grundrecht,
zu demonstrieren. (Abg. Dr. Rasinger: Bei welcher Debatte war
das?)
Nicht
geschätzte Kollegen mit dem eingeschränkten Verhältnis zu einer sehr
beschränkten Form und Interpretation von Demokratie! Sie sollten doch genauso
wissen, dass die Qualität einer Demokratie nicht daran gemessen werden kann,
was Sie anordnen, unterdrücken, verhindern oder verbieten (Abg. Großruck:
Seien Sie nicht so böse, seien Sie ein bisschen lustiger!), sondern die
Qualität von Demokratie wird daran gemessen, was ermöglicht, gefördert, unterstützt
und zugelassen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich denke, es ist
wichtig, Sie von ÖVP und FPÖ darauf hinzuweisen, denn eines Tages könnte es
andere Menschen, andere Gruppen in unserer Republik Österreich treffen,
Menschen beispielsweise, die der ÖVP oder der FPÖ angehören – und
selbstverständlich haben auch diese Menschen das Recht, Kritik zu üben, zu demonstrieren
und zu streiken. (Abg. Scheibner:
Wir werden Sie daran erinnern! Wir wissen, mit welchen Methoden Sie arbeiten!) Dieses
Grundrecht steht allen zu: allen Menschen in der Republik Österreich, allen
Österreicherinnen und Österreichern sowie allen Menschen aus anderen Ländern,
die bei uns eine Heimat gefunden haben. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
Nun zu einem
Teilbereich dieses Budgets und der Budgetbegleitgesetze, und zwar werde ich
mich in meinen Ausführungen auf das Verhältnis Bundesbudget und Beiträge von
Ländern und Kommunen konzentrieren.
Die „größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik“ hat der – nun abwesende – Herr Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor einem Monat vollmundig via TV und ebenso gestern hier bei seiner Budgetrede angekündigt. Allerdings hat er ziemlich kleinlaut verschwiegen, wie diese – unter Anführungszeichen – „größte Steuerreform der Zweiten Republik“ über die Bühne