Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 82

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gleichen Recht in Pension gehen und niemand mehr in der Pensionshöhe bevorzugt wird,

ein Pensionssystem, das dauerhaft garantiert, dass am Ende der Reform nach 45 Jah­ren Arbeit und einem Pensionsalter von 65 Jahren 80 Prozent netto als Pension zu­steht und so der Lebensstandard gesichert wird und es bei Durchschnittspensionen nicht zu Kürzungen bis zu eineinhalb Monatsbezügen kommt, sowie

für Politiker die gleichen Veränderungen vorzusehen wie für alle anderen.

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete! Der Antrag, den Sie schriftlich ein­gebracht haben, unterscheidet sich in einem wichtigen Wort von dem, was Sie ver­lesen haben. Sie haben nämlich schriftlich eingebracht: „Die Regierungsvorlage zur Pensionssicherungsreform zurückzustellen ...“, und Sie haben verlesen: „zurückzuzie­hen“. Was gilt? (Abg. Mag. Prammer: „Zurückzustellen“ wie in der schriftlichen Fas­sung!) – Zurückzustellen. – Danke.

Der von Frau Abgeordneten Mag. Prammer eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Gusenbauer, Verzetnitsch, Csörgits, Prammer, Silhavy ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Karl Donabauer, der wunschgemäß 7 Minuten zu uns sprechen wird. – Bitte.

 


13.08

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesre­gierung, besonders Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Aus aktuellem Anlass: Frau Kollegin Prammer hat hier vorgetragen beziehungsweise in ihrer Rede ausgeführt, dass sie eigentlich meint, dass man auf alle Sozialleistungen einen Rechtsanspruch hätte. Dem ist aber nicht so, auch nicht nach 30-jähriger sozial­demokratischer Regierung! Sie kennen die Leistung der Sozialhilfe: Darauf gibt es kei­nen Rechtsanspruch! (Abg. Mag. Prammer: Ja, ja, aber auf Pension gibt es sehr wohl einen Rechtsanspruch!) Wir haben in den letzten zwei Jahren sehr oft diskutiert, um gerade auch dieses Problem zu lösen. Das ist bis heute nicht erledigt worden; es wird aber in der nächsten Zeit sicherlich weiter darüber verhandelt werden.

Das politische Europa formiert sich neu mit zwei Grundausrichtungen, nämlich Frie­denssicherung und Beschäftigungspolitik zu aktivieren. Das ist einmal die eine Seite. Die andere Seite ist: Die Bürger Europas werden älter. Hier ist Handlungsbedarf gege­ben, da kann man einfach nicht zuschauen. Deshalb gibt es gegenwärtig in fast allen europäischen Ländern die Diskussion um das Pensions- beziehungsweise Pensionssi­cherungssystem.

Zum Ersten geht es um eine Neuausrichtung auf dem Arbeitsmarkt. Hiebei ist wichtig, dass Kostenentlastung betrieben wird. Zum Zweiten ist eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung wichtig, denn nur gut ausgebildete Arbeitnehmer sind am Arbeits­markt aktiv einzubringen. Nur wer Arbeit schafft, sichert die Sozialleistungen in der Zukunft. Alles andere ist mehr oder weniger gute Rhetorik, aber nicht die Realität, und das muss man einmal ganz klar sagen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch.)

Ich persönlich meine, dass gerade in diesem Bereich ein großer Handlungsbedarf für den ÖGB besteht und dass er sich hier auch einbringen soll und muss. Ich erwarte mir auch bald neue Vorschläge dazu.

 


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