Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 62

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13.05

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Budget­begleitgesetz ist die Grundlage aller jener Materien, die rund um das Doppelbudget 2003/2004 unsere Politik der nachhaltigen Sanierung der öffentlichen Haushalte unter­stützen und mitprägen. Daher werden in diesem Budgetbegleitgesetz nicht nur jene Dinge geregelt, die diesen relativ kurzen Zeitraum betreffen, sondern insgesamt nach­haltige Sanierungsmaßnahmen getroffen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Lichtenberger, Sie telefonieren!

 


Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (fortsetzend): In diesem Zusammenhang ist es mir aber besonders wichtig, zu betonen, dass die Einsparungsmaßnahmen und die Neustrukturierung von Ausgaben nicht nur nachhaltig sind, sondern für die soziale Ausgewogenheit das entsprechende Augenmaß bewahren. Und mit dem vorliegenden Budgetbegleitgesetz ist dies auch gelungen. Ich möchte in drei Punkten darauf hinwei­sen.

Erster Punkt: Pensionsreform, zweiter Punkt: Altersübergangsgeld, dritter Punkt: die heute schon erwähnte Steuerreform.

Bei den Pensionen weiß jeder, dass es auf Dauer – drei, sechs, zwölf, ich brauche das Beispiel nicht zu wiederholen – nicht so weitergehen kann. Daher werden wir bei kür­zerer Arbeitsdauer weniger bekommen, länger arbeiten müssen und die Pensionsausgaben nicht ad infinitum steigern können. Dabei ist es wichtig, dass Kürzungen gerecht sind, dass auf die eingezahlten Beiträge Rücksicht genommen wird, dass die Kürzungen sozial ausgewogen sind und dass jene, die weniger haben, auch weniger davon betroffen sind.

Nicht so sieht es Kollege Dr. Gusenbauer, der in seiner Presseerklärung am 28. 4. ge­sagt hat: Es ist mit Pensionskürzungen zwischen 10 und 15 Prozent im Durchschnitt zu rechnen – laut SPÖ-Konzept. „Im Durchschnitt“ heißt, es können auch 15, 20 oder 25 Prozent sein. – Das ist nicht sozial, und wahrscheinlich meint das auch Kollege Dr. Gusenbauer, wenn er mir und anderen heute in einem Brief schreibt, dass die Pen­sionen, der Pensionsanspruch um 12 Prozent gekürzt würden. Das entspräche dem von ihm selbst gemachten Vorschlag.

In unserem Vorschlag wird mit 10 Prozent – ich unterstreiche das noch einmal – die absolute Obergrenze aller möglichen Verluste erreicht. Das heißt, dass die durch­schnittliche Kürzung wesentlich geringer ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Sie sagen, wenn jemand nur 650 € oder 640 € Pension hat, dann sind diese 10 Prozent auch stark spürbar. Sie wissen aber genauso gut wie ich, und die Zuseher und Zuhörer sollen es auch wissen, dass wir eine Ausgleichszulage in der Höhe von 643 € haben, jene für die Ehepaare mit 1. Jänner erhöhen und dass es unter diesem Betrag natürlich überhaupt keine Kürzung gibt.

Was meine ich mit „gerechter machen“? – Darunter verstehe ich, dass jene, die be­sonders lange arbeiten, auch etwas davon haben sollen. So wird zum Beispiel eine Frau, die unter die so genannte Hackler-Regelung fällt, mit 41 Beitragsjahren im Jahr 2006 bereits eine geringfügige Erhöhung gegenüber dem heutigen Recht haben. Das ist gerecht! (Abg. Dr. Lichtenberger: Das schafft keine Frau!)

Ebenso möchte ich erwähnen, dass das Altersübergangsgeld für zwei Drittel der In-Anspruch-Nehmenden höher sein wird als die vorzeitige Alterspension wegen Arbeits­losigkeit. Auch davon werden in hohem Ausmaß Frauen mit Niedrigeinkommen und Niedrigpensionen betroffen sein.

 


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