Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 72

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die Frauen vorsehen. 180 000 bis 200 000 Österreicherinnen und Österreicher werden in Zukunft frei von Steuerpflicht sein, da bis zu einem Jahreseinkommen von 14 500 € Steuerfreiheit besteht. Auch bei der steuerlichen Entlastung im Bereich der Einkom­mensbezieher von bis zu 21 800 € werden über 350 000 Alleinerzieherinnen und Al­leinerzieher beziehungsweise AlleinverdienerInnen profitieren.

Die Steuerreform 2004 bringt wirklich eine wesentliche Entlastung für die Frauen, ins­besondere für jene mit niedrigem Einkommen. Auch im Bereich der Beamten und Ver­tragsbediensteten werden die Bezieherinnen von niedrigen Einkommen von der zu­sätzlichen Einmalzahlung, die jetzt im Juli allen gewährt wird, profitieren.

Spezielle Mittel sind auch im Sportförderungsgesetz vorgesehen, das dahin gehend geändert wurde, dass besondere Schwerpunkte für Mädchen und für den Frauensport vorgesehen sind.

Eine weitere Verbesserung ist die Steuerfreiheit bei der zweiten und dritten Pensions­säule für Hinterbliebene, und da die Frauen eine grundsätzlich höhere Lebenserwar­tung als die Männer haben, ist auch das als Vorteil für die Frauen zu sehen.

Die Pflege von Angehörigen wird in erster Linie von Frauen bewerkstelligt. Die Mög­lichkeit, einen Zuschuss für professionelle oder private Ersatzpflege anzufordern und zu bekommen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist, erleichtert die mühevolle Pflegearbeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Für ältere Arbeitnehmerinnen ist mit besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Durch den Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages und der Senkung der Lohn­nebenkosten gibt es zusätzliche Anreize für Arbeitgeber, wodurch die älteren Arbeit­nehmerinnen sicher mehr oder bessere Chancen haben, einen Job zu erhalten oder im Job zu bleiben.

Eine weitere Verbesserung ist der Zugang zur Altersteilzeit, da die Rahmenfrist verlän­gert worden ist, innerhalb welcher man 15 Jahre lang versichert sein musste. Bei einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit werden nicht die letzten 25 Jahre herangezogen, sondern die Zeitspanne von 25 Jahren plus die Kindererziehungszeiten, was den Frauen ermöglicht, bessere Bedingungen für die Altersteilzeit vorzufinden.

Auch für die Bäuerinnen gibt es Positives beziehungsweise Verbesserungen, da das Ausgedinge geringer bewertet wird und die Gewährung der Ausgleichszulage ab dem Jahre 2009 um über 647 € höher sein wird als derzeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Alle Abgeordneten haben von Herrn Dr. Gusenbauer heute einen Brief bekommen, in welchem er uns bittet, Gerechtigkeit und Verantwortung über parteipolitisches Kalkül zu stellen. – Genau an diese Verantwortung appelliere ich, werte Kollegen von der SPÖ und von den Grünen, wenn ich Sie ersuche, einer zumutbaren Lösung nicht aus parteipolitischen Beweggründen die Zustimmung zu verweigern, denn so verlagern Sie die Probleme in die Zukunft und belasten damit kommende Generationen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.49

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Abgeord­neter Dr. Einem. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.49

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Achleitner hat in ihrer Rede unter anderem darauf hingewiesen, dass die Freiheitlichen bis zuletzt darum kämpfen werden, dass eine soziale Pensi­onsreform zustande kommt.

 


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