14.
Wie hoch sind die Finanzierungskosten für die „sonstigen Systemkosten“ und die
Übergangslösung ?
15.
Wer – BMLV oder BMF – wird diese Kosten budgetär bedecken ?
16.
Wie hoch sind die gesamten Systemkosten (Systemaufwand/Lieferverträge mit
Eurofighter-GmbH plus Systemaufwand mit sonstigen Vertragspartnern) ?
17.
Warum haben Sie die „sonstigen Systemkosten“ in der Höhe von 233 Millionen
Euro verschwiegen ?
18.
Wie hoch sind die gesamten Kosten des Systems Eurofighter (gesamte Systemkosten
plus Kosten der Finanzierung plus Kosten der Übergangslösung plus Betriebskosten
für den gesamten geplanten Zeitraum des Betriebs) ?
19.
Im Ministerratsbeschluss vom 2. Juli 2002 heißt es: „Hinsichtlich der
Betriebskosten des neuen Systems, die über jenen des bisherigen liegen, sind
ebenfalls budgetäre Vorkehrungen zu treffen, sodass das Budget des BMLV nicht
zusätzlich belastet wird.“ Am 26. April 2002 teilte das BMF dem BMLV mit:
„Die bei sonstigen Vertragspartnern anfallenden Systemkosten in Höhe von 233
Mio. Euro sowie die gesamten Betriebskosten und Kosten für ein allfälliges
Überbrückungspaket hat das BMLV aus seinem Budget bereitzustellen.“ Warum haben
Sie Ihre Zusage, die erhöhten Betriebskosten aus dem Budget des BMF zu
bedecken, zurückgenommen ?
20.
Soll das Budget des BMLV in eben diesem Umfang erhöht werden ?
21.
Wann haben Sie welche Vertreter von EADS oder der Eurofighter-GmbH wo persönlich
getroffen ?
22.
Wann haben Sie welche Vertreter der Eigentümer von EADS getroffen ?
23.
Auf wessen Betreiben kamen diese Treffen zustande ?
24.
Wurde bei diesen Treffen die Beschaffung von Abfangjägern erörtert ?
25.
Welchen Zweck hatten diese Treffen ?
26.
Zu welchen Ergebnissen kam es bei diesen Treffen ?
27.
Militärisch ergibt die Beschaffung von Eurofightern keinen Sinn. Finanziell
stellt die die größtmögliche Verschwendung dar. Die Gegengeschäfte sind wie
immer bei vergleichbaren Vorhaben bestenfalls unsicher. Warum setzen Sie sich
persönlich trotzdem mit allen Mitteln für EADS ein ?
In formeller Hinsicht wird verlangt,
diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich möchte nur den Begründer dieser Dringlichen Anfrage darauf hinweisen, dass es nicht Usus in diesem Haus ist, Worte wie „Schiebung“ in der Debatte zu verwenden. Sie haben heute dafür ganz zu Recht einen Ordnungsruf erhalten. Sie können das Thema Ihrer Anfrage frei bestimmen. Da gibt es keine Zensur. Aber ich bitte Sie, die Usancen und die Würde des Hauses in den Debatten – das gilt ganz allgemein! – zu respektieren.
Ich erteile daher Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz nunmehr als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Die Redezeit darf 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.