Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 94

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14. Wie hoch sind die Finanzierungskosten für die „sonstigen Systemkosten“ und die Übergangslösung ?

15. Wer – BMLV oder BMF – wird diese Kosten budgetär bedecken ?

16. Wie hoch sind die gesamten Systemkosten (Systemaufwand/Lieferverträge mit Eurofighter-GmbH plus Systemaufwand mit sonstigen Vertragspartnern) ?

17. Warum haben Sie die „sonstigen Systemkosten“ in der Höhe von 233 Millionen Euro verschwiegen ?

18. Wie hoch sind die gesamten Kosten des Systems Eurofighter (gesamte System­kosten plus Kosten der Finanzierung plus Kosten der Übergangslösung plus Betriebs­kosten für den gesamten geplanten Zeitraum des Betriebs) ?

19. Im Ministerratsbeschluss vom 2. Juli 2002 heißt es: „Hinsichtlich der Betriebskosten des neuen Systems, die über jenen des bisherigen liegen, sind ebenfalls budgetäre Vorkehrungen zu treffen, sodass das Budget des BMLV nicht zusätzlich belastet wird.“ Am 26. April 2002 teilte das BMF dem BMLV mit: „Die bei sonstigen Vertragspartnern anfallenden Systemkosten in Höhe von 233 Mio. Euro sowie die gesamten Betriebs­kosten und Kosten für ein allfälliges Überbrückungspaket hat das BMLV aus seinem Budget bereitzustellen.“ Warum haben Sie Ihre Zusage, die erhöhten Betriebskosten aus dem Budget des BMF zu bedecken, zurückgenommen ?

20. Soll das Budget des BMLV in eben diesem Umfang erhöht werden ?

21. Wann haben Sie welche Vertreter von EADS oder der Eurofighter-GmbH wo per­sönlich getroffen ?

22. Wann haben Sie welche Vertreter der Eigentümer von EADS getroffen ?

23. Auf wessen Betreiben kamen diese Treffen zustande ?

24. Wurde bei diesen Treffen die Beschaffung von Abfangjägern erörtert ?

25. Welchen Zweck hatten diese Treffen ?

26. Zu welchen Ergebnissen kam es bei diesen Treffen ?

27. Militärisch ergibt die Beschaffung von Eurofightern keinen Sinn. Finanziell stellt die die größtmögliche Verschwendung dar. Die Gegengeschäfte sind wie immer bei ver­gleichbaren Vorhaben bestenfalls unsicher. Warum setzen Sie sich persönlich trotz­dem mit allen Mitteln für EADS ein ?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dring­lich zu behandeln.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich möchte nur den Begründer dieser Dringlichen Anfra­ge darauf hinweisen, dass es nicht Usus in diesem Haus ist, Worte wie „Schie­bung“ in der Debatte zu verwenden. Sie haben heute dafür ganz zu Recht einen Ord­nungsruf erhalten. Sie können das Thema Ihrer Anfrage frei bestimmen. Da gibt es keine Zen­sur. Aber ich bitte Sie, die Usancen und die Würde des Hauses in den Debat­ten – das gilt ganz allgemein! – zu respektieren.

Ich erteile daher Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz nunmehr als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Die Redezeit darf 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


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