Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 187

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beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Recht auf eine gesicherte Pension auch in Zukunft hoffen. (Abg. Eder: Nennen Sie bitte drei Änderungen!)

Und einen zweiten großen Gewinner gibt es meiner Meinung nach – so sehe ich das jedenfalls als junger Parlamentarier –, nämlich den Parlamentarismus. Hier im Hohen Hause werden die Gesetze gemacht, und hier muss die Diskussion in konstruktiver Art und Weise über die Bühne gehen – nicht durch Protestaktionen auf der Straße, nicht durch Protestaktionen der Oppositionsparteien und auch nicht durch Protestaktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen.)

Der Parlamentarismus hat sich bewährt, und auf Grund dieser konstruktiven Zusam­menarbeit hier im Hohen Hause und auch zwischen den Regierungsparteien, zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher, können wir dieser Gesetzesvorlage morgen unsere Zustimmung geben – und so ein zukunftsorientiertes und gesichertes Pensionssystem für die Zukunft beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.51

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächster Redner spricht Herr Abgeordneter Mag. Posch. Selbstgewählte 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Neudeck: Zweiter Auf­ruf!)

 


20.51

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Selbst nach langer Diskussion habe ich bis heute nicht begriffen (Zwischenruf bei den Freiheitli­chen), wie man in einem umlagefinanzierten System längerfristig mit diesen Maßnah­men, wie sie hier vorgelegt wurden, Pensionen sichern können soll – und natürlich weiß das auch der Kanzler, dass es nicht um Pensionssicherung geht. In Wirklichkeit geht es doch darum: Die Pensionisten leben länger – und daher sollen sie ihre „Kalo­rienzufuhr“ gefälligst drosseln! – Das ist jedoch keine ökonomische, sondern eine poli­tische Frage.

Man kann nicht oft genug betonen, was das Wirtschaftsforschungsinstitut gesagt hat – ich zitiere –:

Es trifft einfach nicht zu, dass das System in den nächsten Jahren zu teuer wird. We­der die demographische Entwicklung noch der Finanzierungsbedarf verlangen Sofort­maßnahmen im Pensionsrecht. – Zitatende.

Wenn man schon von Systemwechsel redet, dann muss dazu festgestellt werden: Ur­sprünglich hat es in der Zweiten Republik das Selbstverständnis gegeben, dass der Staat ein Drittel zu den Pensionen zuschießt. – Mit den jetzigen Maßnahmen verab­schiedet sich der Staat jedoch von diesem Selbstverständnis! Und das ist ein System­wechsel!

2003 beträgt der Bundeszuschuss nur mehr 27,9 Prozent; 2006 soll er 25,2 Prozent betragen. Das heißt, der Bundeszuschuss zu den Pensionen sinkt. Auch der Pensi­onsaufwand insgesamt sinkt, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, und zwar heuer, im Jahre 2003, auf 11,1 Prozent – und im Jahre 2006 dann auf 10,5 Prozent.

Daher hat auch die Pensionsreformkommission einen geringen Anstieg des Finanzie­rungsbedarfes für die Pensionen auf dem heutigen Niveau bei einer positiven Entwick­lung in der Erwerbsquote prognostiziert: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt wird der Aufwand der Pensionen von 10,5 Prozent im Jahre 2000 nur geringfügig, und zwar um 1 Prozent steigen – das muss einmal gesagt werden! –, und auch gemessen an der Summe der aufzubringenden Pensionsbeiträge wird dem so sein.

 


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