Auch GSVG- (Gewerbe) und BSVG- (Bauern) Versicherte
werden schrittweise durch Harmonisierung des Beitrags- und Leistungsrechtes
unter besonderer Berücksichtigung berufsständischer Notwendigkeiten, parallel
zur Schaffung eines beitragsorientierten Pensionskontos, so in das neue
Pensionsrecht integriert, dass bei Einführung des einheitlichen
Pensionsrechtes noch nicht 35jährige verpflichtend übergeführt werden, während
für ältere Versicherte eine Optionsmöglichkeit geprüft werden soll.
Benachteiligungen von Frauen müssen durch besondere
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vermieden werden. Der pensionsbegründende Anteil
der Kindererziehungszeiten wird von derzeit 18 auf 24 Monate erhöht. Pro
Kind wird der Durchrechnungszeitraum für die über 15 Jahre liegenden
Zeiten um 3 Jahre verkürzt. Die Bemessungsgrundlage für pensionserhöhende
Kindererziehungszeiten wird in 25 Jahresschritten von derzeit
100 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 150 Prozent erhöht.
Das neue einheitliche Pensionssystem für alle
Erwerbstätigen soll jedenfalls im Jahre 2004 in Kraft treten.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt als Nächster mit
15 Minuten Redezeit Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
9.36
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Auer, ich werde Sie als Ausschussvorsitzenden in guter Erinnerung behalten; Sie haben das gut gemacht. Ich äußere mich aber nicht zu Ihrer Rede, eben weil ich Sie in guter Erinnerung behalten will.
Ist es nicht eigentlich absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir heute eine Pensionsreform vor uns liegen haben und beschließen sollen, die bis heute, ja bis vor einigen Stunden durch freiheitliche „Rebellen“ wegen eines Härtefonds in Frage gestellt war? Noch heute lese ich in einer Zeitung eine Äußerung des ÖVP Klubobmanns, Wilhelm Molterer – der sich übrigens genauso wie sein freiheitlicher Kollege in dieser Debatte nicht zu Wort meldet; auch ein interessantes Zeichen –, wonach es zu dieser Pensionsreform keine Alternative gäbe. Die Regierung hat keine Alternative, heißt es da.
Man stelle sich das vor: Zwei Monate wird im Eilzugstempo eine angebliche Reform durch einen nicht dafür vorgesehenen und passenden Ausschuss durchgeschleust, nämlich den Budgetausschuss, und dann sagen einige Abgeordnete: Wenn dieser Härtefonds nicht mit 20 Millionen € statt mit 10 Millionen € dotiert wird, dann lassen wir möglicherweise die Regierung platzen; jedenfalls stimmen wir dann der Pensionsreform nicht zu! – Wegen eines Härtefonds, wegen 10, 15 oder 20 Millionen €!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entweder ist es das „Jahrhundertwerk“, als das Sie uns diese Pensionsreform genauso wie alle anderen versprochen haben, und dann wird es wohl nicht auf einen Härtefonds ankommen, ob man dem Ganzen zustimmt oder nicht – oder es ist eben nicht dieses Jahrhundertwerk, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien.
Meine Meinung ist klar: Das ist kein Jahrhundertwerk,
sondern da geht es schlicht und einfach darum, dass Sie in den nächsten Jahren
durch das Abräumen im Pensionssystem schnell eine Steuerreform finanzieren
wollen. Seien Sie doch ehrlich, meine Damen und Herren! (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)