Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 242

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

stellt habe. (Abg. Parnigoni: Nur Schall und Rauch! Der Schüssel hat das ausgepo­kert!)

Geschätzte Damen und Herren! Sie sind eingeladen, unserer Pensionsreform zuzu­stimmen. Wir haben Privilegien in Bereichen der Politik und im geschützten Bereich der Sozialversicherungsanstalten abgebaut. Die Dienstordnungspensionen bei den Sozial­versicherungsanstalten werden jetzt analog dem Beamten-Dienstrecht behandelt. Es wird dann ein so genannter Solidarbeitrag eingehoben, und ab 1. Jänner 1996 Eintre­tende werden in ein Pensionskassensystem, wie es in anderen Bereichen schon üblich ist, übergeführt.

Bei den Sozialversicherungsfunktionären, die schon jetzt eine Pension erhalten oder eine erwarten können, haben wir einen Pensionssicherungsbeitrag analog den Beam­ten mit 3,3 Prozent beschlossen, und wir haben den Pensionsbeitrag, der bisher 2 Prozent betragen hat, um das Vierfache, nämlich auf 8 Prozent angehoben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das sind Privilegien, die wir abgebaut haben. Aber es werden natürlich auch die Politi­kerprivilegien abgebaut. Bisher konnten Abgeordnete, EU-Abgeordnete und Bundesrä­te sowohl für die Abgeordnetenpension als auch für eine allfällige Ministerpension ihre Beiträge in Anrechnung bringen. – In Zukunft gibt es solche Doppelanrechnungen nicht mehr! Es ist nicht mehr möglich, Doppelanrechnungen vorzunehmen. Des Weiteren wird bei den Politikerpensionen in Zukunft bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ein Solidarbeitrag von 8 Prozent und darüber hinaus ein Betrag von 15 Prozent abgezo­gen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Herr Kollege Öllinger, ich lade dich ein, dort zuzustimmen, sonst bist du nicht glaub­würdig mit deiner Argumentation, dass bei den Privilegien zu wenig getan wird. (Ironi­sche Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Ich kriege keine!)

Beim Pensionsalter der Politiker gehen wir ebenfalls analog zum ASVG vor, indem das Antrittsalter bis 2017 auf 65 Jahre angehoben wird, ebenso bei den Abschlagsregelun­gen analog zum ASVG und beim Aktivbezug.

Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe einen Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Mag. Tancsits, Dolinschek, Neugebauer, Walch, Kolleginnen und Kollegen ein zum Bericht des Budgetausschusses (111 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (59 der Beilagen) betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2003.  Gra

Gemäß § 53 Abs. 4 GOG möchte ich die Kernpunkte dieses Antrages mündlich erläu­tern und ersuche den Herrn Präsidenten, den Antrag vervielfältigen und verteilen zu lassen.

Die Kernpunkte dieses Antrages sind:

Schaffung eines Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung zugunsten der PensionsbezieherInnen, die von Änderungen pensionsrechtlicher Vorschriften betrof­fen sind. Zuwendungen aus diesem Fonds sollen insbesondere Personen erhalten, die trotz längerer Versicherungsdauer nur Anspruch auf eine Pensionsleistung unter 1 000 € haben, sowie Personen, auf die die Hacklerregelung anzuwenden ist.

Streichung der Bestimmungen über die Lagerung von Schul- und Studienzeiten, die als Ersatzzeiten in Betracht kommen. Durch die Erweiterung der Möglichkeit des Nach­kaufs von Schul- und Studienzeiten sind diese Lagerungsbestimmungen überholt und daher aufzuheben.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite