stellt habe. (Abg. Parnigoni: Nur Schall und Rauch! Der Schüssel hat das
ausgepokert!)
Geschätzte Damen und Herren! Sie sind eingeladen, unserer Pensionsreform zuzustimmen. Wir haben Privilegien in Bereichen der Politik und im geschützten Bereich der Sozialversicherungsanstalten abgebaut. Die Dienstordnungspensionen bei den Sozialversicherungsanstalten werden jetzt analog dem Beamten-Dienstrecht behandelt. Es wird dann ein so genannter Solidarbeitrag eingehoben, und ab 1. Jänner 1996 Eintretende werden in ein Pensionskassensystem, wie es in anderen Bereichen schon üblich ist, übergeführt.
Bei den Sozialversicherungsfunktionären, die schon jetzt eine Pension erhalten oder eine erwarten können, haben wir einen Pensionssicherungsbeitrag analog den Beamten mit 3,3 Prozent beschlossen, und wir haben den Pensionsbeitrag, der bisher 2 Prozent betragen hat, um das Vierfache, nämlich auf 8 Prozent angehoben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Das sind Privilegien, die wir abgebaut haben. Aber es werden natürlich auch die Politikerprivilegien abgebaut. Bisher konnten Abgeordnete, EU-Abgeordnete und Bundesräte sowohl für die Abgeordnetenpension als auch für eine allfällige Ministerpension ihre Beiträge in Anrechnung bringen. – In Zukunft gibt es solche Doppelanrechnungen nicht mehr! Es ist nicht mehr möglich, Doppelanrechnungen vorzunehmen. Des Weiteren wird bei den Politikerpensionen in Zukunft bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ein Solidarbeitrag von 8 Prozent und darüber hinaus ein Betrag von 15 Prozent abgezogen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
Herr Kollege
Öllinger, ich lade dich ein, dort zuzustimmen, sonst bist du nicht glaubwürdig
mit deiner Argumentation, dass bei den Privilegien zu wenig getan wird. (Ironische
Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Ich kriege keine!)
Beim Pensionsalter der Politiker gehen wir ebenfalls analog zum ASVG vor, indem das Antrittsalter bis 2017 auf 65 Jahre angehoben wird, ebenso bei den Abschlagsregelungen analog zum ASVG und beim Aktivbezug.
Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Neugebauer, Walch, Kolleginnen und Kollegen ein zum Bericht des Budgetausschusses (111 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (59 der Beilagen) betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2003.
Gemäß § 53 Abs. 4 GOG möchte ich die Kernpunkte dieses Antrages mündlich erläutern und ersuche den Herrn Präsidenten, den Antrag vervielfältigen und verteilen zu lassen.
Die Kernpunkte dieses Antrages sind:
Schaffung eines Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung zugunsten der PensionsbezieherInnen, die von Änderungen pensionsrechtlicher Vorschriften betroffen sind. Zuwendungen aus diesem Fonds sollen insbesondere Personen erhalten, die trotz längerer Versicherungsdauer nur Anspruch auf eine Pensionsleistung unter 1 000 € haben, sowie Personen, auf die die Hacklerregelung anzuwenden ist.
Streichung der Bestimmungen über die Lagerung von Schul- und Studienzeiten, die als Ersatzzeiten in Betracht kommen. Durch die Erweiterung der Möglichkeit des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten sind diese Lagerungsbestimmungen überholt und daher aufzuheben.