Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (59 der Beilagen – Budgetbegleitgesetz
2003) – 111 der Beilagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag
wird wie folgt geändert:
1. In Art. 7 betreffend die
Änderung des B-DG entfallen die Z. 1, 2, 5 und 11.
2. Nach Ziffer 7 wird folgende neue
Ziffer 7a eingefügt:
„7a. Nach § 6 Abs. 2b wird
folgender neuer Abs. 2c eingefügt:
‚(2c) der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann ab dem Jahr 2004 für
Zwecke der Umweltförderung im Inland und Umweltförderung im Ausland
(§§ 23 ff) Förderungen zusagen und Aufträge gemäß Abs. 1
erteilen. Im Jahr 2004 stehen mindestens 58 Mio. €, im
Jahr 2005 69 Mio. € und im
Jahr 2006 80 Mio. € zur Verfügung. Soweit Verpflichtungen
bis zu diesem Ausmaß nicht eingegangen oder diese Mittel nicht in vollem Ausmaß
in Anspruch genommen werden, können diese Verpflichtungen in den Folgejahren
zusätzlich eingegangen werden bzw. stehen diese Mittel in den Folgejahren
zusätzlich zur Verfügung.’“
3. In Art. 10 betreffend die
Änderung des Richterdienstgesetzes entfallen die Z. 2, 3, 5, 7, 7a, 7b, 8
und 9.
4. In Art. 11 betreffend die
Änderung des Landeslehrer- Dienstrechtgesetzes entfallen die Z. 1, 2, 3,
8, 8a, 8b, 9, 10 und 11.
5. In Art. 12 betreffend die
Änderung des Land- und Forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes
entfallen die Z. 1, 2, 3, 8, 8a, 8b, 9 und 10.
6. Art. 14 betreffend die Änderung
des Pensionsgesetzes entfällt.
7. Art. 15 betreffend die Änderung
des Bundestheaterpensionsgesetzes entfällt.
8. Art. 16 betreffend die Änderung
des Teilpensionsgesetzes entfällt.
9. Art. 17 betreffend die Änderung
des Verfassungsgerichtshofgesetzes entfällt.
10. Art. 18 betreffend die Änderung
des Bundesbahnpensionsgesetzes entfällt.
11. In Art. 19 betreffend die
Änderung des Bundesbahngesetzes entfallen die Z. 2, 3, 4, und 5.
12. Art. 20 betreffend die Änderung
des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes entfällt.
13. Art. 74 betreffend die Änderung
des ASVG – Teil 2 entfällt.
14. In Art. 74 entfällt in der
Überschrift die Bezeichnung „Teil 1“.
15. Art. 75 betreffend die Änderung
des GSVG – Teil 2 entfällt.
16. In Art. 75 entfällt in der
Überschrift die Bezeichnung „Teil 1“.
17. Art. 76 betreffend die Änderung
des BSVG – Teil 2 entfällt.
18. In Art. 76 entfällt in der
Überschrift die Bezeichnung „Teil 1“.
19. Art. 83 Z 11. des eingangs
bezeichneten Gesetzesantrags lautet wie folgt: