Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 336

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Wo bleibt denn das Engagement der Frauenministerin, wo bleiben ihre Aktivitäten, ihre Ideen und ihre Gegenvorschläge zu dieser Pensionssicherungsreform? Wo bleibt der Aufschrei gegen den vorliegenden Entschließungsantrag, mit dem es tatsächlich zu einem Verfassungsbruch kommt? Ich denke nur an das Gleichbehandlungspaket und an die Übergangsfristen. Was hindert die Frauenministerin daran, sich solidarisch mit den österreichischen Frauen zu erklären, für die österreichischen Frauen ihre Stimme zu erheben und lustvoll zu kämpfen.

Meine Damen und Herren, sie hätte die Unterstützung von uns Sozialdemokratinnen, sie müsste sie nur ergreifen! (Beifall bei der SPÖ.)

16.08

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


16.08

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Herren auf der Regierungsbank! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich habe in dieser Debatte die letzten Tage wirklich sehr aufmerksam zugehört, und eigentlich habe ich von der Opposition immer nur eines gehört: Es ist alles schlecht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Eder: Geh! – Abg. Parnigoni: Das stimmt ja!)

Die Regierung unter Bundeskanzler Schüssel hat in ihrem Programm die wohl größte Steuerreform der Zweiten Republik angekündigt. (Abg. Eder: Angekündigt schon!) Die erste Etappe, die mit 1. Jänner 2004 wirksam wird, führt zu einer Nettoentlastung von über einer halben Milliarde Euro, ab dem Jahr 2005 sogar zu 2,5 Milliarden € Nettoent­lastung. Gerade durch die Anhebung der Steuerfreigrenze auf 14 500 € werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen vollständig steuerfrei gestellt. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eder.)

Auch wenn Sie es nicht glauben, Herr Kollege, es ist so: Für 30 Prozent der männli­chen Arbeitnehmer und für nahezu die Hälfte der weiblichen Arbeitnehmerinnen in Ös­terreich trifft das zu, deren Bezüge liegen unter dieser Steuerfreigrenze und werden daher die Gewinner dieser Steuerreform sein. Es wird ihnen mehr Geld zur Verfügung stehen, und die Kaufkraft wird ihnen auch bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und der damit verbundenen Zuver­dienstgrenze von jährlich 14 600 € – das entspricht bei einem ganzjährigen Bezug ei­nem Monatsgehalt von 1 100 € brutto – bleiben zwei Bezüge steuerfrei, nämlich einer­seits das Kinderbetreuungsgeld und andererseits die 14 600 €, die auf Grund der Zu­verdienstgrenze steuerfrei sind.

Das ist wohl wirklich eine Entlastung und hilft den Frauen (Abg. Eder: Das ist ein Wahnsinn! Das ist unglaublich! Sehr „sozial“!), die sich hauptsächlich um die Kinder­betreuung kümmern, dass sie teilweise im Beruf bleiben können oder dass sie nach der Zeit, in welcher sie bei den Kindern zu Hause waren und die Kindererziehung ge­macht haben, wieder in den Beruf einsteigen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Früher konnten Bezieherinnen von Karenzgeld nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze da­zuverdienen, und damals war es ihnen nicht einmal möglich, in ihrem eigenen Unter­nehmen eine Urlaubsvertretung zu machen, weil sich die Verdienstsumme oft über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus bewegt hätte. Jetzt ist der Wiedereinstieg durch diese Maßnahme wesentlich verbessert, und die Frauen können immer wieder den roten Faden finden, wenn sie in ihren Beruf zurückkehren. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von der Steuerreform wesentlich begünstigt. Die Lohnsteuer ist bekanntlich nur eine Einhebungsform der


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