Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 393

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Der nächste Punkt ist, dass es selbstverständlich auch in Bezug auf das von uns prä­sentierte Fairnessmodell – unser Alternativmodell einer Pensionsreform – richtig ist, bei den Politikern eine schrittweise Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahre anzustre­ben. – Das ist ebenfalls in dieser Vorlage enthalten, und zwar mit einer Übergangsre­gelung, die, wie ich meine, vertretbar ist und die auch analog zur ASVG-Übergangsregelung gewählt wurde.

Wo wir unsere Zweifel haben, ist die Frage, ob die Formulierungen, die dieser Antrag enthält, mit dem Ziel, dass man künftig neben einer beantragten Pension oder neben einer Pension, die man bereits genießt, keinen Aktivbezug mehr in Anspruch nehmen kann, eine präzise Regelung sind. Da haben wir unsere Zweifel. Da wollen wir auch abwarten, wie das letztlich in der Umsetzung aussieht. Wir haben natürlich aus den Vorlagen der beiden Koalitionsparteien in der Vergangenheit gelernt, dass man da sehr genau und sehr vorsichtig vorgehen muss. Daher bleiben wir in diesem Falle bei unse­rer Ablehnung.

Wir werden dann in dritter Lesung dieser Vorlage nicht zustimmen, und ich sage auch, warum nicht. Ich denke, dass es ganz einfach kein Umgang mit einer konstruktiv agie­renden Opposition ist, dass man hier mit Fristsetzungsanträgen arbeitet. Das betrifft sowohl das Budgetbegleitgesetz als auch das Bezügegesetz. Wir haben dagegen pro­testiert, wir haben das auch im Budgetausschuss zum Ausdruck gebracht. Wir hatten auch schon im Budgetausschuss die getrennte Abstimmung. Wir haben uns öffentlich und auch hier im Haus gegen diese Fristsetzungsanträge zur Wehr gesetzt. Wir glau­ben, dass das nicht die richtige Vorgangsweise ist. Wir hätten gemeint, dass man noch länger Gespräche führen soll, die die konkrete Pensionsreform betreffen, also verhan­deln soll. Deswegen heute unsere Anträge, dass man sie aus dem Budgetbegleitge­setz streicht, dass man den Sommer nützt, um zu arbeiten, um die Pensionsreform dann im Herbst im Rahmen eines gesamten harmonisierten Konzeptes gemeinsam mit den Sozialpartnern und so weiter auch zu beschließen.

Das wurde mit dem Fristsetzungsantrag unmöglich gemacht. Dazu haben wir unsere Kritik eingebracht. Wozu man beim Bezügegesetz, nachdem es eigentlich relativ kon­struktive Gesprächsrunden der Klubvorsitzenden miteinander gegeben hat, zu einem Fristsetzungsantrag gegriffen hat, ist uns völlig schleierhaft, das haben wir nicht verstanden, das haben wir kritisiert.

Daher: Zu diesen drei konkreten Punkten stehen wir politisch, wir werden sie auch in der Öffentlichkeit vertreten. Der vierte Punkt ist uns zu unpräzise, da wollen wir einmal sehen, wie das in der konkreten Umsetzung aussieht. Die Begründung dafür, warum wir dann in der dritten Lesung ablehnen, ist vor allem, dass wir die Vorgangsweise und die Fristsetzung nicht verstehen, kritisieren, ablehnen. Daher werden wir auch in der dritten Lesung dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Die auf die Geschäftsordnung gestützten Verlangen nach getrennten Abstimmungen werden bei den Abstimmungen berücksichtigt werden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Molterer. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 8 Minuten. – Bitte.

 


19.43

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich denke, dass wir, die wir hier im Hohen Haus sit­zen, an und für sich ein ganz wesentliches Privileg haben, ein Privileg, das in der De­mokratie durch Wahlen zum Ausdruck gebracht wird, durch die Stimmen der Wählerin­nen und Wähler, die uns das Vertrauen gegeben haben, hier im Parlament für sie


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