Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 94

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Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim! Ich kann Ihnen im Vor­sitz nicht darauf antworten. Ich werde Ihnen aber antworten, wenn wir das Gesetz über den Österreich-Konvent am Abend des 18. Juni diskutieren, denn dann werde ich nicht den Vorsitz innehaben. Ich werde mich dann zu Wort melden und Ihnen entgegnen. (Abg. Mag. Stoisits: Das freut uns!)

Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler zu Wort gemel­det. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst zu Ihnen, Herr Dr. Jarolim. Erstens: Ein Rollentausch ist oft nicht ganz so ungewöhnlich. Mir hat einmal jemand, der bei einer politischen Rede zugehört hat, ge­sagt: Es verkehrt sich alles: Die Politiker predigen, und die Pfarrer politisieren. – Das weiß auch Ihre Partei, offenbar nicht ohne Anlass.

Zweitens: Herr Präsident Khol hat keineswegs die Funktion des Bundespräsidenten in Frage gestellt, wie das früher einmal von Professor Welan  getan wurde, sondern ledig­lich einige seiner Befugnisse, wobei man sich überlegen muss, ob nicht damals, bei der so genannten Selbstausschaltung des Parlamentes im Jahr 1933, ein Eingreifen des Bundespräsidenten hätte erfolgen sollen. Es ist leider nicht erfolgt. Bei einer Inan­spruchnahme seiner Kompetenzen hätte großer Schaden abgewendet werden kön­nen. – Man muss sich, glaube ich, sehr genau überlegen, welche Kompetenzen man wegnimmt und welche nicht.

Zu den Obersten Organen möchte ich einen Punkt ansprechen, und zwar den Verwal­tungsgerichtshof. Ich möchte mich dabei auch an den Herrn Präsidenten des Rech­nungshofes in seiner Funktion als Vorsitzender des Österreich-Konvents wenden.

Wir haben im Zusammenhang mit dem Jahresbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2002 gehört, der VwGH sei heillos überlastet, er sei nicht mehr in der Lage, die Rückstände abzubauen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ös­terreich bereits mehrfach wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem VwGH gerügt. Die Erledigung der Beschwerden gegen Bescheide dauerte im Jahr 2002 im Durch­schnitt etwas über 21 Monate.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Budget, das wir in diesen Tagen beschließen, ist zwar der Personalaufwand für den VwGH etwas gestiegen, aber die Planstellen in diesem Bereich sind offenbar nicht ausreichend.

Ich selbst habe gehofft, dass durch die Schaffung der Unabhängigen Verwaltungsse­nate in den Ländern die Zahl der Beschwerdefälle, die zum VwGH kommen, etwas abnehmen wird, diese Hoffnung hat sich aber nicht erfüllt. Ich glaube daher, dass es unbedingt notwendig ist, auch in den Ländern Verwaltungsgerichtshöfe einzuführen.

Ich weiß, es gibt das Bedenken, dass dann die Rechtsprechung auseinander läuft, aber ich glaube, dass dem Verfassungskonvent, der sich sicher auch damit beschäfti­gen wird, etwas einfallen wird, damit die Verwaltungsgerichtshöfe in den Ländern aus­reichende Kompetenzen haben und nicht mehr alles zum Bundes-Verwaltungsgerichts­hof kommt, wir aber trotzdem eine einheitliche Rechtsprechung erhalten. Ich glaube, da können wir vielleicht auch in Deutschland einige Anleihen nehmen, wo ein der­artiges System funktioniert.

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist der Medienbereich. Es ist schon von Andrea Wolfmayr gesagt worden, dass wir im Budget 15 Millionen € für die Förde­rung der Verbreitungstechnik im digitalen Bereich und für die Fernsehfilmproduktion zur Verfügung haben. Ich finde, das ist ein erheblicher Fortschritt, der hier erreicht wurde.

 


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