Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 26

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Es ist natürlich der gesellschaftspolitische Spiegel. Wenn man weiß, dass 20 bis 25 Prozent der Häftlinge drogenabhängig sind, muss man sich Gedanken machen. (Abg. Mag. Wurm: Das sagen wir die ganze Zeit!)

Ich wende mich da wieder an die Grünen, aber auch an Teile der Sozialdemokraten! Ich kann mich noch daran erinnern, als Sie am Anfang des Wahlkampfs für die Frei­gabe der Drogen waren. (Abg. Mag. Wurm: Wir haben das nicht gesagt!) Bitte, wenn 20 bis 25 Prozent der Häftlinge drogenabhängig sind, dann ist doch klar, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Drogenabhängigkeit und Straffälligkeit gibt. Darüber muss man sich Gedanken machen! Das ist wichtig, und da ist eben diese „Hasch-aus-der-Tabaktrafik-Ideologie“, die Sie vertreten, wohl wirklich nicht die richtige. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Strafprozessordnungsreform wird sicher­lich ein großer Wurf werden. (Abg. Dr. Cap: Ein Wegwurf!) Der Justizminister ist ein Reformminister, er greift heiße Eisen an. Ich bin der Ansicht, dass unsere Justiz einen hervorragenden Ruf genießt. Denken wir doch an den Ruf der Justiz in Staaten wie Belgien oder in Italien. Die österreichische Justiz genießt einen hervorragenden Ruf, und es wird sicherlich so bleiben und durch die Reformen auch noch verbessert werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.19

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es gelangen nun zwei tatsächliche Berichtigungen zum Aufruf. Als Erste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu einer tatsächlichen Be­rich­tigung zu Wort gemeldet.

Frau Kollegin, Sie kennen die Geschäftsordnung: 2 Minuten Redezeit; falscher Sach­ver­halt, richtiger Sachverhalt, keine Wertung! – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.19

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Minister! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat gleich in seinen Eingangs­sätzen behauptet, ich skandalisiere. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ja! Das können Sie nicht abstreiten!) – Das widerspricht dem Sachverhalt! (Abg. Mag. Molterer: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Der Herr Minister selbst hat in seinen Ausführungen dargestellt, dass es keine Vermittlungstätigkeit war, aber sehr wohl Vermittlungs­pro­vision gezahlt wurde.

Herr Kollege, Ihre Aussage ist falsch! (Beifall bei den Grünen.)

10.20

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete, Ihre Aussage war ein Redebeitrag und keine tatsächliche Berichtigung, weil „skandalisieren: ja oder nein?“ ein Werturteil ist. Aber die Grenzen sind fließend.

Die nächste tatsächliche Berichtigung kommt von Frau Abgeordneter Bures. Auch Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.20

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister, Sie haben hier gesagt, dass nach der Maklerprovisionsregelung dem Makler drei Monatsmieten an Provision zugestanden wären und dass bei dieser Summe von rund 10 Millionen Schilling, die Sie bezahlt haben, diese Maklerprovision ohnedies halbiert wurde.

Ich stelle richtig: Wahr ist vielmehr, dass nach dem Maklergesetz, da es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt, nur zwei Monatsmieten an Maklerprovision – Höchst-


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