Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 189

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Wenn dann eine Zeitung schreibt, die Chance, in Österreich als Räuber überführt zu werden, sei gering, dann muss ich sagen: Das ist ein großes Problem. (Abg. Kößl: Steht es in der Zeitung, oder ist es wahr?)

Im „profil“ heißt es ob dieser katastrophalen Bilanz: Wie man das Zahlenwerk auch dreht und wendet, die Botschaft ist und bleibt unerfreulich. Die Kriminalität steigt, die Aufklärungsquote sinkt. Das ist Ihre Sicherheitspolitik, Herr Bundesminister für innere Unsicherheit! (Beifall bei der SPÖ.)

19.53

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.53

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich muss ehrlich sagen, in dem Bezirk, in dem ich lebe, lebe ich sicher. Ich habe wirklich Respekt, wir haben eine bürgernahe Gendarmerie. Ich habe viele ausländische Ge­schäftspartner, die mir bestätigen, dass Österreich ein sicheres Land ist, in dem man auch um 23 Uhr nachts noch spazieren gehen kann. Und sagen Sie mir: In welchem Land kann man das noch? Aus meiner Sicht gebührt auch der Polizei in Wien höchster Respekt, das muss ich ehrlich sagen. (Abg. Mag. Wurm: Der Polizei schon!) Die Poli­zeibeamten müssen sich Tag für Tag mit kriminellen Elementen herumschlagen. Dass man ihnen jetzt irgendwelche Statistiken vorhält, ist meines Erachtens nicht zulässig. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber ich möchte auf einen Herrn aus dem Innenministerium zu sprechen kommen. Das ist eine lange Geschichte, und zwar geht es da um das Gefahrengut. Für Personen, welche auf dem Gefahrengutsektor tätig sind, ist die Gefahrengutmaterie äußerst kom­pliziert und unübersichtlich, und zwar durch die Zweigleisigkeit der Bestimmungen in Österreich: GGSt für nationale und ADR für internationale Gefahrenguttransporte. – Das hat ein Beamter des Bundesministeriums, nämlich Ministerialrat Herbert Grundner, 1993, also vor zehn Jahren, gesagt. (Abg. Wittauer: Wahnsinn! Vor zehn Jahren!) Im Jahre 1995 erfolgten Änderungen: Gefahrentafeln, Ausrüstungen. 1997 erfolgten a­ber­mals Änderungen. Und das schönste Stück passierte 1998, da wurde das GGSt in das GGBG umgewandelt.

Meine Damen und Herren! Dieser Herr ist Gott sei Dank weg, und zwar dank des Herrn Innenministers Strasser, der das gemerkt hat. Wir brauchen in Österreich kein eigenes Gesetz. Ich habe ja gesagt, ADR gilt für den internationalen Transport. Wieso kann das nicht auch für Österreich gelten? – Also danke, Herr Minister, dass Sie das geschafft haben.

Einen Wermutstropfen haben wir noch. Wir haben die gleiche Abteilung noch im Ver­kehrsministerium. Man muss sich das vorstellen: Beamte auf Kosten der Wirtschaft! Jetzt wissen diese Herrschaften, dass das äußerst kompliziert ist. Die Fahrer sollen mit dem fertig werden, und man bedenke die Kosten für die Wirtschaft. (Abg. Parnigoni: Rede mit dem Hubert, er soll es abdrehen!)

Und was das Ärgste ist: Die Strafen muss man kennen. Die Mindeststrafe beträgt 1 000 S für den Fahrer und 10 000 S für den Unternehmer. Jetzt wissen wir, dass das so kompliziert ist. Wenn zum Beispiel ein Fahrer die Augenwaschflasche nicht mit Wasser befüllt hat, dann zahlt der Fahrer 1 000 S Strafe, der Unternehmer 10 000 S. Jetzt muss man wissen, dass dieses Augenwasser im Winter friert, das heißt, wir ge­ben diese Flasche in eine Gefahrenguttasche, diese wird isoliert und kommt dann ins Führerhaus. Sollte tatsächlich ein Säureunfall passieren, dann muss ich sagen, bis der Fahrer zur Flasche kommt, ist alles vorbei. Würde der Gesetzgeber einfach hinein-


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