Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 12

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„TO-Punkt 1: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 133/A der Abgeordne­ten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen über ein Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (114 der Beilagen)

Die Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Fischer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.

Abstimmung: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 114 der Beila­gen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit (dafür V, S, F) angenommen.“

Was den Tagesordnungspunkt 2 betrifft, wird im Protokoll festgehalten: 

„TO-Punkt 2: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordne­ten Dr. Spindelegger, Herbert Scheibner, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (115 der Beilagen)

Abstimmung: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 115 der Beila­gen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.“

Ich stelle nun die Frage, ob sich gegen diese Fassung des Amtlichen Protokolls, wie sie soeben verlesen wurde, Einwendungen erheben. – Es erheben sich keine Einwen­dungen.

Damit gilt das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 im Sinne des § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates ist für den 8. Juli 2003 in Aussicht genommen und wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 20.49 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien


 


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