ordneten Grillitsch, Dipl.-Ing. Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ergebnisse des Agrarministerrates der Europäischen Union in Luxemburg am 26. Juni 2003 dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsantrag
Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters teile ich mit, dass vor Eingang in die Tagesordnung Abgeordnete Dr. Lichtenberger beantragt hat, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert und ein generelles Nachtfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen in Österreich eingeführt werden wird, eine Frist bis 19. September 2003 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 8 und 9, 11 bis 13, 14 bis 18, 25 und 26 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 157,5 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
1. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über
die Regierungsvorlage (80 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994,
das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert
werden (170 der Beilagen)