Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 46

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bedeutet. Es müssten Maßnahmen getroffen werden, um die Kinderbetreuung sicher­zustellen, weil 70 Prozent der weiblichen Handelsangestellten in aller Regel auch für die Versorgung der Kinder zuständig sind. Das heißt, es muss auch gewährleistet sein, dass sie eine Betreuung für ihre Kinder haben, und es muss auch gewährleistet sein, dass sie überhaupt in die Arbeit kommen können. Es wird also notwendig sein, sich um eine Verlängerung des Betriebs der öffentlichen Verkehrsmittel zu kümmern. Und es werden Maßnahmen für die Nahversorgung notwendig sein, was im Großen und Ganzen in Zusammenarbeit mit den Ländern und im Rahmen der Raumordnung wird passieren müssen.

Das alles haben Sie aber nicht einmal mit einem Gedanken gestreift. Nirgends ist irgendetwas davon zu finden: weder Gespräche mit den Handelsangestellten, weder Vorschläge für die Kinderbetreuung noch Vorschläge für den Verkehr, noch Vorschläge für die Nahversorgung. Nichts, absolut nichts!

Das, was Sie wollen, ist einmal mehr, ein Gesetz durchzupushen, ohne dass Sie sich im Vorhinein anschauen, wie die Auswirkungen und die Rahmenbedingungen sind. Das ist Ihre Art der Politik: ein Gesetz zu schaffen, ohne mit Zahlen zu belegen, wem das nützen soll. Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie die Bedürfnisse der Bevöl­kerung und Ihre eigenen Studien ernster nehmen, in denen das alles, mit Zahlen unter­mauert, auch nachzulesen ist. Es wurde vorhin schon gesagt, es ist wie bei der For­schung und Entwicklung: Sie ergehen sich in Allgemeinplätzen. Ich würde mir wün­schen, dass Sie auf all diese Punkte, die hier in vielen Diskussionen genannt werden, einmal eine ganz konkrete Antwort geben, eine ganz konkrete, mit Zahlen fundierte Antwort geben und nicht nur Allgemeinplätze von sich geben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 6 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


10.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Öffnungszeitengesetz. Wir wissen, dass der Offenhalterahmen von Mon­tag 5 Uhr früh bis Samstag 18 Uhr in diesem Gesetz geregelt wird. Innerhalb dieses Rahmens kann der Landeshauptmann per Verordnung Öffnungszeiten festlegen. Macht er dies nicht, das heißt, erlässt er keine Verordnung, so gilt als Tagesrahmen, als Tagesöffnungszeit die Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 5 Uhr bis 21 Uhr und am Samstag von 5 bis 18 Uhr.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ausmaß der Öffnungszeiten erfährt im Grunde keine Änderung gegenüber der jetzt geltenden Regelung. Die derzeit geltende Rege­lung sieht 66 Stunden vor, mit der Möglichkeit, diese auf 72 Stunden auszudehnen. So ist das nun im neuen Gesetz geregelt. Ich denke, dass vor allem eines geschaffen wird, nämlich Klarheit. Es ist eine entsprechende Systematik in diesem Öffnungszeiten­gesetz festzustellen, die durchgängig ist, nämlich die Möglichkeit, den Anforderungen und Bedürfnissen der jeweiligen Regionen tatsächlich gerecht zu werden.

Geschätzte Damen und Herren! Wie gesagt, Ausnahmen hat es auch jetzt schon gege­ben. Es gab eigene Regelungen für Fremdenverkehrsorte, für Grenzregionen, für Orts­zentren, und es wurde davon auch entsprechend Gebrauch gemacht.

Nun kann eine tatsächlich bedarfsgerechte Anpassung an die Bedürfnisse erfolgen, zum Beispiel wenn man einen Kaufkraftabfluss in den Grenzregionen, der feststellbar ist, verhindern will. Ebenso sieht dieses Gesetz vor, dass der Landeshauptmann von


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