Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 50

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Maßnahmen, die einen individuellen Arbeitszeitschutz vor einseitigen flexiblen Arbeits­zeitformen sicherstellen

wirksame Maßnahmen gegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Sicherstellung eines Mindestmaßes an freien Wochenenden

Mindestbeschäftigung von Teilzeitarbeitskräften

Förderung von arbeitszeit-adäquaten Kinderbetreuungseinrichtungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht

Verbesserung der Qualität der betrieblichen Mitbestimmung

Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Sicherheit der Beschäftigten und KundInnen

Maßnahmen gegen erhöhte Lärmbelästigung.“

*****

Meine Damen und Herren! Wenn es Ihnen wirklich darum geht, mittels Liberalisierung Mehrwert und Kaufkraftzufluss zu bekommen und zugleich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel und in handelsähnlichen Bereichen zu schützen, dann stim­men Sie unserem Entschließungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

10.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Silhavy eingebrachte Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Verzetnitsch und KollegInnen betreffend arbeitsrechtliche und sonstige flankierende Maßnahmen wurde vollinhaltlich vorgetragen, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl, der ich die Uhr wunschgemäß auf knappe 4 Minuten einstelle. – Bitte.

 


10.45

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im Gegensatz zu meiner Vorrednerin jetzt auf den tatsächlichen Inhalt dieses Tagesordnungspunktes eingehen, nämlich auf das Thema Ladenöffnungszeiten. Dieses Thema zieht sich ja ... (Abg. Silhavy: Sie ver­ändern das Arbeitsruhegesetz auch mit dieser Vorlage!) – Ich möchte nur wissen, was der Lärmschutz in diesem Entschließungsantrag zu tun hat. Das muss uns erst einmal jemand im Zuge dieser Diskussion erklären. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Schauen Sie sich das Budgetbegleitgesetz an!)

Werte Kollegin Silhavy, ich möchte Ihnen einmal Geschichtsunterricht geben, damit Sie wissen, dass das keine Eintageserfindung von uns ist. Wir haben im Jahre 1910 be­gonnen, damals gab es erstmals eine gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten von 5 Uhr bis 20 Uhr. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) 1958 wurde das jetzige Laden­schlussgesetz eingeführt (Abg. Silhavy: Das war aber schlechter als 1910!), 1991 wurde es novelliert, 1997 wurde es wieder novelliert. Was ist bitte dabei herausgekom­men? – Nichts anderes als eine polemische Diskussion seitens der Opposition.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick über die Grenzen zeigt uns, dass die Öffnungszeiten in Österreich im Vergleich mit anderen Ländern äußerst restriktiv sind. Zum Beispiel gibt es in Frankreich, Schweden, Irland, Tschechien und Ungarn über­haupt keine Einschränkungen. Das heißt, da nicht von Kaufkraftabfluss zu sprechen, wäre unrichtig. (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger.) In Großbritannien, in Däne­mark, in Portugal gibt es nur hinsichtlich des Sonntags Beschränkungen, und in Italien,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite