Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 75

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Der zweite Punkt sieht vor, dass jenen Jugendlichen, die für ihre Lehre längere Zeit brauchen, diese Zeit auch eingeräumt wird. Ich denke, das ist auch eine Maßnahme, die es ermöglichen soll, verschiedene Defizite oder Nachteile, die im Schulsystem nicht aufgeholt werden konnten, dann im Rahmen der Berufs- und der schulischen Ausbil­dung nachzuholen.

Ich denke, wir haben da einen sehr wesentlichen Fortschritt, einen sehr wesentlichen Schritt auch in Richtung Gleichstellung von behinderten und benachteiligten Jugend­lichen geschafft. Wesentlich und wichtig ist, dass wir uns dann ansehen, wie das in der Realität umgesetzt werden kann. Es würde mich sehr freuen, Herr Kollege Trinkl, wenn sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer ebenfalls auf die Qualitäten und Ta­lente von behinderten Jugendlichen zurückgreifen und ihnen diese duale Ausbildung ermöglichen würden. Ich habe sehr viele Kontakte mit Menschen, mit Familien, wo Jugendliche die Pflichtschule geschafft haben und dann im Hinblick auf eine Berufs­entscheidung vor sehr großen Hindernissen und Hemmnissen stehen und dann all diese Wege durchmachen.

Ein sehr wichtiger Anker für jene Familien sind Ausbildungseinrichtungen wie „Jugend am Werk“ – Sie haben es erwähnt. Bei „Jugend am Werk“ werden sehr viele junge Menschen, die nicht in den Arbeitsmarkt gelangen können, so weit geschult und fit ge­macht, dass sie in die Arbeitswelt eintreten können. Ich denke auch, dass wir diesen Einrichtungen ein herzliches Dankeschön sagen müssen und ihnen auch sagen müs­sen – denn es war gerade der Organisation „Jugend am Werk“ ein wichtiges Anliegen, dass auch die Berufsschulpflicht verankert wird –, dass sie hier weiterhin in einem Zu­sammenspiel zwischen Schule und Berufsausbildung arbeiten können. Ich denke, das ist etwas sehr Wesentliches. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte einen Abänderungsantrag betreffend das Berufsausbildungsgesetz ein­bringen, damit Absolventen, die berufsbildende Schulen besucht haben, mit jenen Menschen gleichgestellt werden, die einen Lehrabschluss haben, und nicht nur Ausbil­dungsverträge, sondern Lehrverträge bekommen können sowie dass Kriterien für Aus­bildner festgeschrieben werden.

Wir werden dieser Vorlage heute zustimmen, weil wir glauben, dass es im Europäi­schen Jahr der Menschen mit Behinderungen wesentlich und wichtig ist, dass man die­sen Menschen Chancen gibt, aber nicht Chancen in einer salbungsvollen Art, sondern Chancen, um eine Gleichstellung erreichen zu können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

12.20

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Dieser Abänderungsantrag ist genügend unterstützt und in seinen Kernpunkten erläutert worden. Er wird schriftlich vervielfältigt und verteilt wer­den und steht nach § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy und KollegInnen zum Bericht des Wirtschaftsausschusses (171 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Bäckereiarbeiter/innengesetz geändert werden (109 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

 


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