Der zweite Punkt sieht vor, dass jenen Jugendlichen, die für ihre Lehre längere Zeit brauchen, diese Zeit auch eingeräumt wird. Ich denke, das ist auch eine Maßnahme, die es ermöglichen soll, verschiedene Defizite oder Nachteile, die im Schulsystem nicht aufgeholt werden konnten, dann im Rahmen der Berufs- und der schulischen Ausbildung nachzuholen.
Ich denke, wir haben da einen sehr wesentlichen Fortschritt, einen sehr wesentlichen Schritt auch in Richtung Gleichstellung von behinderten und benachteiligten Jugendlichen geschafft. Wesentlich und wichtig ist, dass wir uns dann ansehen, wie das in der Realität umgesetzt werden kann. Es würde mich sehr freuen, Herr Kollege Trinkl, wenn sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer ebenfalls auf die Qualitäten und Talente von behinderten Jugendlichen zurückgreifen und ihnen diese duale Ausbildung ermöglichen würden. Ich habe sehr viele Kontakte mit Menschen, mit Familien, wo Jugendliche die Pflichtschule geschafft haben und dann im Hinblick auf eine Berufsentscheidung vor sehr großen Hindernissen und Hemmnissen stehen und dann all diese Wege durchmachen.
Ein sehr wichtiger Anker für jene Familien
sind Ausbildungseinrichtungen wie „Jugend am Werk“ – Sie haben es erwähnt.
Bei „Jugend am Werk“ werden sehr viele junge Menschen, die nicht in den
Arbeitsmarkt gelangen können, so weit geschult und fit gemacht, dass sie in
die Arbeitswelt eintreten können. Ich denke auch, dass wir diesen Einrichtungen
ein herzliches Dankeschön sagen müssen und ihnen auch sagen müssen – denn
es war gerade der Organisation „Jugend am Werk“ ein wichtiges Anliegen, dass
auch die Berufsschulpflicht verankert wird –, dass sie hier weiterhin in
einem Zusammenspiel zwischen Schule und Berufsausbildung arbeiten können. Ich
denke, das ist etwas sehr Wesentliches. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte einen Abänderungsantrag betreffend das Berufsausbildungsgesetz einbringen, damit Absolventen, die berufsbildende Schulen besucht haben, mit jenen Menschen gleichgestellt werden, die einen Lehrabschluss haben, und nicht nur Ausbildungsverträge, sondern Lehrverträge bekommen können sowie dass Kriterien für Ausbildner festgeschrieben werden.
Wir werden dieser Vorlage heute zustimmen, weil wir glauben, dass es im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen wesentlich und wichtig ist, dass man diesen Menschen Chancen gibt, aber nicht Chancen in einer salbungsvollen Art, sondern Chancen, um eine Gleichstellung erreichen zu können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)
12.20
Präsident Dr. Heinz Fischer: Dieser Abänderungsantrag ist genügend unterstützt und in seinen Kernpunkten erläutert worden. Er wird schriftlich vervielfältigt und verteilt werden und steht nach § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp,
Heidrun Silhavy und KollegInnen zum Bericht des Wirtschaftsausschusses (171 der
Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das
Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und
das Bäckereiarbeiter/innengesetz geändert werden (109 der Beilagen)
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der
eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert: