Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 86

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dieser Schule ausgezeichnet; die Kinder und Jugendlichen werden in dieser Schule bestmöglich gefördert. Es gibt aber auch in dieser Schule immer wieder das Problem: Was passiert mit diesen Kindern, was passiert mit diesen Jugendlichen nach dem Schulbesuch?

Mit dem Stadterneuerungsprojekt gemeinsam haben wir ein Modell erarbeitet, das es Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder einer Behinderung möglich macht, ins Arbeitsleben einzusteigen. Benachteiligte Jugendliche werden – so, wie zum Beispiel im heute bereits erwähnten „Jugend am Werk“ – in Beschäftigungsinitia­tiven eingesetzt, und sie können dort arbeiten. Ziel ist es, die Jugendlichen in Regel-Lehrstellen zu integrieren.

Meiner Überzeugung nach wird mit dieser Gesetzesvorlage, die wir heute beschließen werden, ein weiterer wichtiger Grundstein genau in diese Richtung gelegt, denn die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen soll einerseits in Lehrbetrieben erfolgen – da bin ich ganz bei Herrn Kollegem Huainigg: ich wünsche mir auch viele Betriebe, die den „Mut“ aufbringen, benachteiligte Jugendliche zu beschäftigen –, es kann aber auch eine Ausbildung in selbständigen Ausbildungseinrichtungen erfolgen.

Aus meiner Arbeit in einer Beschäftigungsinitiative weiß ich, dass es manchmal für be­nachteiligte Jugendliche besser ist, eine gewisse Zeit in einem geschützten Rahmen zu verbringen, damit ihre Potentiale wirklich gefördert werden können. Ich weiß auch, dass es viele Anbieter gibt, die diesbezüglich über das nötige Know-how und auch über ein sozialpädagogisches Angebot verfügen.

Ich denke, es ist wichtig, hier von dieser Stelle aus zu sagen, dass diese Ausbildungs­einrichtungen auch mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden, um eine bestmögliche Ausbildung tatsächlich anbieten zu können. Es wäre schön, Herr Minister Bartenstein, wenn diese Ausbildungseinrichtungen längere Verträge erhalten könnten als – wie das ja oft der Fall ist – nur für ein Jahr, denn das macht das Arbeiten für diese Einrichtun­gen sehr schwer. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich bin sehr optimistisch, denn es steht ja im Gesetz, dass glaubhaft gemacht werden muss, dass die Ausbildungseinrichtung für mehrere Jahre mit einem hohen Wahr­scheinlichkeitsgrad sichergestellt ist. Und da, Herr Bundesminister, denke ich, werden Sie ja wohl Wort halten.

Abschließend möchte ich mich noch ganz kurz bei unserer Behindertensprecherin, Frau Mag. Lapp, für das ausgezeichnete Ergebnis bei den Verhandlungen betreffend Pflicht zum Berufsschulbesuch bedanken. Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ.)

12.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Minister Bartenstein. – Bitte, Herr Minister.

 


12.55

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! In aller Kürze beginne auch ich mit einem Wort des Dankes: Es ist schön – diese Hoffnung habe ich ja auch im Ausschuss ausgesprochen –, dass dieses wichtige Gesetz zur integrativen Berufs­ausbildung auf Basis einer Vier-Parteien-Beschlussfassung hier vom Hohen Haus be­schlossen werden wird.

Es war unser Abgeordneter Huainigg, der uns bei seiner Rede vor einigen Minuten die Geschichte eines jungen Menschen mit Behinderung erzählt hat, wobei Kollege Huainigg von der Bereicherung gesprochen hat, die dieser junge Mensch für das Unternehmen, für seine Arbeitskollegen gebracht hat. Um 2 000 Menschen handelt es


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