Antrag
der Abgeordneten Amon, MBA, Rossmann, Brosz, Mag. Lapp und KollegInnen zu Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (172 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Ziffer 1 des bezeichneten Gesetzentwurfes hat zu lauten:
„1. Im § 20 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung ‚(1)‘ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
‚(2) Für Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, ausgebildet werden, besteht nach Maßgabe der Festlegungen gemäß § 8b Abs. 8 des Berufsausbildungsgesetzes die Pflicht beziehungsweise das Recht zum Besuch der Berufsschule.‘“
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Meine Damen und Herren! Zum Abschluss: Die
Vier-Parteien-Einigung ist für den Beschluss dieses Gesetzes Zeichen setzend
und hat Signalwirkung. Ich glaube und hoffe, dass wir uns mit diesem
vernünftigen und fortschrittlichen Gesetz in eine gemeinsame Richtung bewegen
und einen Weg einschlagen, der für die Betroffenen gangbar, aber auch für die
Wirtschaft vorteilhaft und interessant ist. – Danke. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
12.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Antrag der Abgeordneten Amon, Rossmann, Brosz, Mag. Lapp und KollegInnen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Ich würde gerne an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Gedanken zu Menschen mit Behinderungen äußern und im Anschluss daran auf die integrative Berufsausbildung eingehen.
Meiner Meinung nach ist das Bild vom Menschen mit Behinderungen noch immer stark geprägt von Vorurteilen, von Mitleid und Angst. Diese Haltung verfestigt meiner Ansicht nach Barrieren im Kopf, die den Blick für das Machbare, für den möglichen Beitrag der Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft verschließen und bei der Beseitigung von realen Barrieren – man denke beispielsweise nur an die Vielzahl von Zugangsbarrieren, die es im täglichen Leben beinahe überall gibt – wirklich nichts bewirken.
Die besonderen Fähigkeiten dieser besonderen Menschen werden meiner Meinung nach somit nicht gefördert – und auch nicht entwickelt. Wir verzichten daher auf Stärken, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die Menschen mit Behinderungen zweifellos haben. Nicht die Vorurteile und das Nicht-Können sollten im Umgang mit den Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt stehen, sondern das Herausarbeiten der Vorteile dieser Menschen und die Förderung ihrer Potentiale. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich komme aus einer Gemeinde, in der es eine Sonderschule gibt, die den schönen Namen „Sonnenschule“ trägt. Die Integration benachteiligter Jugendlicher ist in