Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 88

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steht: Das nützt jenen über 30 000 Jugendlichen in Österreich nichts, die auf Arbeits­suche sind, die eben keinen Arbeitsplatz haben.

Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, haben sich auch über die Juni-Daten absolut un­erfreut gezeigt, jedoch: Auch das nützt nichts! Vielmehr sollten Sie da etwas tun, Herr Bundesminister! Ich denke mir, alle flankierenden Maßnahmen, die wir vorigen Sep­tember auch mitbeschlossen haben, sind dann Schall und Rauch, Herr Bundesminis­ter, wenn sie nicht fruchten!

Ich sehe noch keine positiven Auswirkungen des Konjunkturbelebungspaketes vom vergangenen September, wenn es eben eine Tatsache ist – und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache –, dass Monat für Monat die Zahl der Arbeit suchenden jungen Menschen steigt und das Lehrstellenangebot sinkt.

Jetzt komme ich zum eigentlichen Gesetz. – Es ist nur recht und billig, dass wir im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen heute gemeinsam ein Gesetz zur integrativen Berufsausbildung beschließen werden und diese für die Gruppe der jungen Leute, die es ein bisschen schwerer im Leben gehabt hat als alle anderen und bisher von einer fundierten Berufsausbildung ausgeschlossen war, jetzt ermöglicht wird. Wir wissen, dass die Vorlehre dazu nicht geeignet war, und sie soll jetzt dadurch ersetzt werden.

Das haben Sie erkannt, Herr Bundesminister, und das ist wirklich gut. Aber zur Erinne­rung: Fast wäre es an der Frau Bildungsministerin gescheitert – das muss man noch einmal sagen –, weil sie, glaube ich, an Integration in der Berufsschule nicht sehr in­teressiert war! Aber zum Glück konnten es alle Beteiligten – Herr Dr. Huainigg ist schon genannt worden, Kollege Amon, Kollege Brosz, Kollegin Lapp – in Verhandlun­gen dazu bringen, dass nun diese integrative Berufsausbildung so erreicht wurde, dass die benachteiligten Jugendlichen nicht vom Besuch der Berufsschule ausgeschlossen werden können.

Danke, dass jetzt alle Jugendlichen diese Chance haben! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.01

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 171 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Amon, Rossmann, Brosz, Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da dieser Abänderungsantrag im Sinne des Artikel 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsge­setz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehr­heit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden kann, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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