Was Sie nämlich in den vergangenen zwei, drei Jahren im Hinblick auf die Gefährdung und die Hinterfragung – sozusagen auf das Zur-Diskussion-Stellen – der Gemeinnützigkeit unternommen haben, hat eher auf eine andere Einstellung hingedeutet und ist eher zu Lasten der Gemeinnützigkeit gegangen. – Ich erinnere nur an das Budgetbegleitgesetz 2002.
Heute ein eindeutiges Bekenntnis abzugeben, ist meiner Meinung nach sehr viel wert, vor allem deshalb, weil ja noch nicht klar ist, wie weit Sie im Sommer, in den kommenden Wochen, eine Änderung der Mietrechtsmöglichkeiten beim WGG vorsehen, gerade im Hinblick auf eine Neuregelung der Mieten beim WGG, damit die Bundeswohnbaugesellschaften, die Sie ja verkaufen wollen, einen höheren Ertrag für das Budget bringen.
Herr Kollege Neudeck, es wäre ganz günstig gewesen, wenn Sie das in Ihrem Diskussionsbeitrag klargestellt hätten. Können Sie das ausschließen? – Die Antwort darauf wäre interessant! (Abg. Neudeck: Das haben wir schon ausgeschlossen!) – Dann ist es jetzt auch protokollarisch festgehalten: Sie schließen aus, dass es in Zukunft, also in nächster Zeit, im Sommer, eine Mietzinserhöhung für die WGG gibt. (Abg. Neudeck: Sie definieren die „nächste Zeit“, und ich sage Ihnen ...!) – Ich habe das vorher auf die nächsten Monate während des Sommers eingeschränkt, damit der Nationalrat nicht in der ersten Plenarsitzung im September auf einmal, sozusagen überfallsartig, eine Mietenerhöhung beschließt, damit Sie die Bundeswohnungen und die Bundeswohnbaugesellschaften teurer verkaufen können. (Abg. Neudeck: Ja, ja! Das schließen wir aus! – Abg. Scheibner: 20 Mal! 30 Mal!) – Danke schön, das war mir schon viel wert! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Das müssen Sie aber auch nach außen tragen, die Antwort von uns!)
Damit ist für mich der Sinn dieser Debatte
erfüllt, und ich bin froh, dass es den gemeinsamen Antrag gibt. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
13.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich ebenfalls auf die im Bautenausschuss gestern einstimmig beschlossene Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Klarstellung im Bereich des Körperschaftsteuergesetzes 1988, und zwar in § 5 Ziffer 10, um mögliche Unklarheiten im Hinblick auf die steuerbefreite Vermögensverwaltung zu beseitigen.
Schon
durch die Wohnrechtsnovelle 2002 hat die Bundesregierung ihre Kompetenz in der
Wohnpolitik bewiesen. Durch Deregulierung und die Ermöglichung einer breiten
Eigentumsbildung sowie die Gestaltung von neuen Wohnformen wie betreutes Wohnen
wurde der richtige Weg eingeschlagen. Vergleicht man die langfristige
Entwicklung des Mietkostenindexes mit der des Indexes der Inflation, so sieht
man, dass 2002 der Anstieg der Mietkosten erstmals unter dem Inflationskostenindex
liegt. Dies beweist, dass der eingeschlagene Weg erfolgreich und richtig ist.
Aus
gegebenem Anlass möchte ich den Mietern der BUWOG und WAG sagen, dass sich für
sie durch diese Novelle nichts ändert. Macht der Mieter von seinem Recht des
Eigentumserwerbs nicht Gebrauch, bleibt sein Mietvertrag auch bei einem Eigentümerwechsel
in vollem Umfang aufrecht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)