Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt daher in diesem Fall keine wie immer geartete Verschlechterung für die Mieter, und deshalb stimmt meine Fraktion dieser Vorlage gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.43
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Mag. Becher zu Wort gemeldet. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
13.44
Abgeordnete
Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses einhellige Bekenntnis zur
Gemeinnützigkeit freut auch mich ganz besonders, aber es war und ist diese
Meinung in der Form ja nicht immer bei allen Fraktionen vorherrschend. Kollegin
Bures und Kollegin Moser haben das ja in ihren Reden auch angesprochen. (Abg. Neudeck: Verherrlichen will ich sie
nicht, die Gemeinnützigkeit! Da müssen Sie aufpassen!)
Beim
damaligen Beschluss der ÖVP/FPÖ-Koalition, dass mit 1. April 2001 die
bundeseigenen Wohnbaugesellschaften aus der Gemeinnützigkeit entlassen wurden,
waren es doch die Länder, die in dieser Frage Zurückhaltung geübt und auch eine großflächige
Demontage der Gemeinnützigkeit verhindert haben.
Die Gemeinnützigkeit ist ganz eng mit der Wohnbauförderung verbunden. – Dazu ein paar kurze Bemerkungen: Die Wohnbauförderung hat für den Wohnungsbestand in Österreich in jedem Fall eine sehr wesentliche Bedeutung, sowohl qualitativ als auch quantitativ. Österreich kann sich da auch im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen. In den letzten 20 Jahren wurden immerhin 80 Prozent der Wohnungen mit Förderungsmitteln errichtet; seit 1945 sind 50 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes gefördert.
Es ist daher allen öffentlichen Vorstößen, wie sie auch von IHS-Chef Bernhard Felderer, der nämlich 1,5 Milliarden € bei der Wohnbauförderung einsparen möchte, getätigt wurden, oder auch von Gouverneur Liebscher, dem ebenfalls die Wohnbauförderung zu hoch ist, ganz entschieden entgegenzutreten.
Die Wohnbauförderung ist für die
Leistbarkeit von Wohnraum nicht mehr wegzudenken. Umso verwerflicher ist es in
diesem Zusammenhang, dass bei der BUWOG die Gemeinnützigkeit beseitigt und
somit die Möglichkeit geschaffen
wurde, mit Erlösen aus dem Abverkauf dieser Wohnungen kurzfristig Budgetlöcher
zu stopfen. Dass dieser Verkauf nicht an die Mieter gerichtet war, so wie es
damals gesagt wurde, weiß in der Zwischenzeit jeder. (Abg. Neudeck: Da
ist die rote Propaganda schuld!)
Bei einem Wohnungsbestand von über 60 000 Wohnungen gibt es 500 Ansuchen von Mietern auf Verkauf. Das spricht für sich und wird auch beim nächsten Tagesordnungspunkt im Detail besprochen werden. Diese Transaktion ist jedenfalls ein sehr kurzfristiger Bonus für das Budget und ein langfristiger Malus für die Mieter.
Da wir in der Frage, zu der heute ein
Beschluss erfolgen soll, alle einer Meinung sind und die Regierungsparteien
auch den Wert und die Wichtigkeit der Wohnungsgemeinnützigkeit erkannt haben
und sich dazu bekennen, haben Sie ja auch noch die Möglichkeit, Ihre Fehler, die sie beim BUWOG-Verkauf gemacht haben,
zu revidieren. Das wäre zumindest ein sehr guter Anfang, dem Sie die
Revidierung vieler bisheriger falscher Entscheidungen folgen lassen
könnten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
13.47