Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 170

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In diesem Zusammenhang komme ich noch auf die Frage der Glaubwürdigkeit zu spre­chen: Ein generelles Nachtfahrverbot für inländische und ausländische LKW, das wäre Glaubwürdigkeit! Das, woran unsere Position in Brüssel immer gescheitert ist, war ja die Vorgangsweise – der frühere Bundesminister und jetzige Abgeordnete Dr. Einem weiß das –, dass auf nationaler Ebene vor allem die Tiroler andere Regeln auf der Inntal Autobahn haben wollten, als für die europäischen LKW vorgesehen waren. Das war für uns der Bruch der Glaubwürdigkeit in Brüssel. Da hat das Problem, dass es für den Transitvertrag praktisch keinen Nachfolgevertrag gibt, begonnen.

Das ist das Problem, und dieses könnten wir jetzt endlich dadurch bewältigen, dass wir beim generellen Nachtfahrverbot Glaubwürdigkeit an den Tag legen, indem wir es für in- und ausländische LKW einführen.

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Deshalb – und dies ist mein Schluss­satz –: Machen wir es doch gemeinsam! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Auch im Europäischen Parlament!)

17.46

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Antrag, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 19/A betreffend Änderung der Straßenverkehrsordnung, eingebracht von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenberger, eine Frist bis zum 19. September dieses Jahres zu setzen.

Ich darf darum bitten, dass jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Ich stelle fest, dass der Antrag mehrheitlich abge­lehnt wurde.

Damit haben wir die Kurzdebatte über den Fristsetzungsantrag beendet.

Fortsetzung der Tagesordnung

 

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir setzen nun die Verhandlungen über den Punkt 7 der Tagesordnung fort.

Am Wort war Herr Bundesminister Mag. Grasser. Er hat bisher 6 Minuten gesprochen. Daher beträgt seine restliche Redezeit, bevor die Zurechnungsregelung für die ande­ren Fraktionen in Kraft tritt, 14 Minuten. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.47

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Staatssekretär! Ich konnte vorhin ausführen, und zwar im Detail, dass wir in der Frage der Bundeswohnungen bezie­hungsweise der entsprechenden Investmentbank eine wirklich transparente und objek­tive Vergabe durchgeführt haben.

Ich möchte fortsetzen mit der Feststellung, dass wir dabei Experten sowohl des Verga­berechts als auch betriebswirtschaftliche Experten eingebunden haben, um ein be­triebswirtschaftlich bestmögliches Ergebnis, was die Leistung betrifft, die dieser Aus­schreibung zu Grunde liegt, sicherzustellen. Wir konnten im Rahmen der Vertragsver­handlungen eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses auf der einen Seite


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