Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 190

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Sie könnten in jedem Fall mit Ihrer Methode jemanden zum Verdächtigen machen. Das sage ich Ihnen als langjähriger Strafrichter! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.58

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher schlie­ße ich die Debatte.

Wir gelangen zu den Abstimmungen.

Als Erstes stimmen wir ab – bitte, wenn möglich, ausnahmsweise die Plätze einzuneh­men! – über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 78 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in 78 der Beilagen ihre Zu­stimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Vorlage in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen dafür geben. – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen als Nächstes zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Ab­geordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der erfolgreichen Privatisierungsmaßnahmen durch die österreichische Bundesregierung.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung ertei­len, ein Zeichen dafür bekunden. – Ich stelle fest, der Entschließungsantrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. (E 12.)

Wir gelangen als Nächstes zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Ab­geordneten Mag. Kogler, Dr. Cap, Kollegen und Kolleginnen betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Herrn Bundesminister für Finanzen im Sinne des Artikel 74 Abs. 1 der Bundesverfassung.

Ich stelle fest, dass für einen solchen Beschluss die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates erforderlich ist, und ich stelle fest, dass dieses Anwesenheitsquorum erfüllt ist.

Es liegt mir darüber hinaus ein von 20 Abgeordneten geschäftsordnungsmäßig unter­zeichneter Antrag vor, im Sinne des § 66 Abs. 4 GOG eine geheime Abstimmung über das Misstrauensvotum durchzuführen.

Diese ist nur möglich, wenn erstens kein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor­liegt – ein solches liegt nicht vor – und zweitens der Nationalrat dies mit Mehrheit be­schließt.

Ich lasse daher über den Antrag abstimmen, die Abstimmung über das Misstrauens­votum als geheime Abstimmung durchzuführen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für eine geheime Abstimmung eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Antrag auf geheime Abstimmung keine Mehrheit gefunden hat und abgelehnt wurde. (Abg. Jakob Auer: Van der Bellen ist nicht hier! Van der Bellen ist auch dagegen!)

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Misstrauensantrag selbst in Form einer normalen Abstimmung durch Erheben von den Sitzen.

 


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