Ich bitte jene
Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Nun gelangen wir
zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des
Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der
wirtschaftlichen Beziehungen samt Protokoll, in 89 der Beilagen die Genehmigung
zu erteilen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Schließlich
kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss
des Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Islamischen Republik Iran
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen, in 92 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte die
Damen und Herren um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
19. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (95 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über
gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (148 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort hat sich niemand gemeldet.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 95 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
20. Punkt
Bericht des
Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (121 der Beilagen):
Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Wasserbautenförderungsgesetz 1985
geändert werden sowie das Hydrografiegesetz aufgehoben wird, und über den
Entschließungsantrag
160/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Ökologischen Hochwasserschutz und über den
Entschließungsantrag
161/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Schutz der österreichischen Wasserressourcen und über den
Antrag 40/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2002, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Bundesluftreinhaltegesetz 2002