Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 205

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geändert werden (Gesetz über den Nachbarschafts- und Umweltschutz bei land­wirtschaftlichen Anlagen 2003), und über den

Entschließungsantrag 137/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Nitratbelastung des Grundwassers in Österreich (166 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 20. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Sima. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.49

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! An sich ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ins Wasserrechtsgesetz eine der größten und umfassendsten Novellen, die es in den letzten Jahren in diesem Bereich gegeben hat, und prinzipiell ist das Verschlechterungsverbot des Gewässerzu­standes und ist das Ziel, alle Gewässer EU-weit zu verbessern oder in einen guten Zustand zu bringen, eine positive Initiative für die Umwelt.

Leider, Herr Bundesminister – und wir haben es ja im Ausschuss sehr ausführlich dis­kutiert –, weist aber die Umsetzung ins österreichische Wasserrechtsgesetz aus unse­rer Sicht einige Defizite auf, weshalb wir der Novelle nicht unsere Zustimmung erteilen werden. Das tut mir persönlich sehr Leid, weil es sich an sich beim Wasserrechtsge­setz um eine potentielle Konsensmaterie handelt, nur ist die Vorgangsweise, wie das Ganze hier vor- und eingebracht wurde, für uns einfach nicht akzeptabel. Vor allem war das letzte Stadium der Beratung dieser Gesetzesnovelle unseres Erachtens zu kurz. Das alles ist einfach sehr schnell über die Bühne gegangen.

Ich möchte nur daran erinnern: Am 13. Juni erst wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen, und da sind doch noch einige Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf durchgeführt worden. Es hat allein 65 sehr umfassende Stel­lungnahmen im Begutachtungsprozess gegeben.

Ich verstehe die Eile auch deswegen nicht ganz, weil wir wirklich bis Dezember Zeit ge­habt hätten, die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Es ist keine wirkliche Notwendig­keit gegeben, das noch vor dem Sommer hier durchzupressen. Ich hätte mir auch ge­wünscht, dass auch mit der Opposition über dieses Thema verhandelt worden wäre, weil ich glaube, dass es sich um eine potentielle Konsensmaterie handelt, wo es doch gewisse gleiche Ziele gibt.

Jetzt kurz zu den Kritikpunkten im Detail.

Ein Kritikpunkt, der uns besonders schmerzt, ist der § 12a. Hier geht es um die Defini­tion des Standes der Technik. Bisher galt bei allen Anlagen, dass der Stand der Tech­nik der höchste Stand der Technik sein muss, ohne Einschränkungen. Neu eingeführt wurde jetzt mit dieser Novelle, dass auch Kosten und Nutzen zukünftig eine große Rolle spielen sollen, und das ist aus unserer Sicht eine ganz klare Verwässerung. Das ist umso bitterer und umso bedenklicher, als gerade bei der Umsetzung einer Richt­linie, die eigentlich das Ziel hat, Verschlechterungen zu vermeiden, eine Verschlechte­rung mit eingeführt wird. Das widerspricht meiner Meinung nach den Intentionen der Wasserrahmenrichtlinie, und ich finde es sehr, sehr schade, dass Sie das hier eingeführt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein weiterer Punkt, der uns sehr schmerzt, ist, dass der § 33 ersatzlos gestrichen wurde. Es gibt keinen Gewässerschutzbericht mehr, der bisher alle drei Jahre an die-


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