Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 239

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. Er gelangt für 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.43

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Uns liegt hier ein Paket von Umsetzungen von EU-Richtlinien, Verwaltungsvereinfachungen, Verwaltungsneuord­nungen und Berichtigungen von Redaktionsversehen vor.

Zu den Details ist hier schon einiges gesagt worden, sodass ich mich auf eine grund­sätzliche Bemerkung beschränken darf.

Dieses Gesetzespaket macht in mehreren Punkten wieder einmal bewusst, dass die internationale Verflechtung unserer Wirtschaft immer stärker wird und wir uns daher immer mehr mit diesen internationalen Vereinbarungen zu befassen haben. – Eine Binsenweisheit.

Jetzt ergibt sich aber zum Beispiel beim Pflanzenschutzgesetz, aber auch bei den Futtermitteln eine interessante Situation. Während etwa bei den Lebensmitteln über Gleichstellungsabkommen praktisch keine eigenen In-Verkehrs-Bringungs-Prüfungen mehr stattfinden – das heißt, dass im Lebensmittelbereich Markt und Konkurrenz voll spielen –, ist es bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln bei weitem nicht so.

Das heißt, wir verlassen uns im Bereich der Lebensmittel auf die Behörden anderer EU-Länder, aber bei den Betriebsmitteln nicht. Ich sage aber damit nicht, dass wir bei Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, bei Pflanzenschutzmitteln oder bei Futtermit­teln die Grenzen unkritisch aufmachen sollen. Die Situation hat aber schon etwas für sich: Auf der einen Seite kann der freie Markt spielen, aber auf der anderen Seite, bei den Betriebsmitteln, also dort, wo es um die Kostensituation der bäuerlichen Familien geht, ist das nicht so. Da besteht jedenfalls Handlungsbedarf, da besteht Bedarf, Politik zu entwickeln.

Ungeachtet dessen ist das vorliegende Gesetzespaket notwendig und wichtig, und man kann die Verwaltung nicht genug einladen, auf Effizienz, Klarheit und Einfachheit zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Bundesminis­ter Pröll. – Bitte.

 


21.45

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem Agrar­rechtsänderungsgesetz 2003 ändern wir das Pflanzenschutzgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Futtermittelgesetz aus dem Jahre 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Forstgesetz.

Insgesamt muss ich sagen, dass sich ein Agrarrechtsänderungsgesetz als Sammelge­setz in der Vergangenheit bewährt hat. Auch dieses Gesetz mit seinen verschiedenen Unterpunkten ist der richtige Weg, wir vermanschen hier nicht, sondern stellen klar und deutlich Punkt für Punkt dar und ändern die von mir punktuell angesprochenen Ge­setze.

Mit dem Pflanzenschutzgesetz wollen wir neue Vorschriften für die Einfuhr von Pflan­zen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern, die zur Umsetzung einer diesbezüg­lichen EU-Richtlinie notwendig sind, schaffen. Vor allem wollen wir eine bessere Zusammenarbeit der Pflanzenschutzdienste mit den Zollbehörden ermöglichen. Wir stellen heimische Betriebe beim Güterexport in Holzverpackungen – das betrifft die


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