Herr Bundesminister, da müssen in Zukunft strengere Kontrollen durchgeführt werden. Das kann so nicht funktionieren. Gerade der Gewässerschutzbericht hat diese Missstände aufgezeigt, den es aber in Zukunft leider nicht mehr geben wird.
Grundwassersanierungsgebiete werden schon jahrelang ausgewiesen, aber es gibt keine Verordnungen dazu. Herr Bundesminister, auch da besteht Handlungsbedarf. Sie müssen sich mit den Landeshauptmann von Oberösterreich einmal zusammenreden, denn ohne Verordnung sind solche Grundwassersanierungsgebiete ohne Belang. Wir brauchen da Bewirtschaftungsbeschränkungen, denn sonst funktioniert es nicht.
Herr Bundesminister! Mein Kollege Einem hat Sie heute gefragt, welche Interessen Sie vertreten, und Sie haben darauf geantwortet, sie würden die Interessen aller Bauern vertreten, der großen und der kleinen, der Bauern mit großer Bewirtschaftungsfläche und der Bauern mit kleiner Bewirtschaftungsfläche. Aber ich sage Ihnen: Das stimmt natürlich so nicht, wie Sie es sagen! Sie stehen eindeutig auf der Seite der großen Bauern, und das werfen wir Ihnen immer vor. Das haben Sie auch bei den Verhandlungen in Brüssel wieder ganz deutlich gezeigt.
In den Pressemeldungen heißt es – ich zitiere –: Agrarreform: nur mehr ein Stückwerk. Kommissar Fischler hat es auf den Punkt gebracht: Er hat gemeint, man könne über Kompromisse reden, aber nicht über faule Kompromisse, was manche Agrarvertreter fordern. – Zitatende.
Deutlicher kann man es nicht mehr
aussprechen. Es stimmt: Das ist die Realität! Er hat natürlich Recht, denn die
Modulation verschieben Sie auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Wir verharren
weiterhin im alten ungerechten Förderungssystem, wie wir wissen, und die
Förderungsmillionäre haben sich nach wie vor durchgesetzt. (Abg. Grillitsch: Das war schon um 15 Uhr auf der
Tagesordnung! Wir sind jetzt beim Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz!) Sie
machen Politik für die Großen, und die Kleinen bleiben auf der Strecke. Das ist
nicht der Weg, den wir Sozialdemokraten mitgehen wollen! (Beifall
bei der SPÖ.)
22.15
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort wird vom Herrn Berichterstatter nicht gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 131 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für
diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Frau
Kollegin Kuntzl und Herr Kollege Posch, Sie treten dafür nicht ein? (Die Abgeordneten Kuntzl und
Mag. Posch erheben sich nun auch von ihren Sitzen.) Das ist nun
einstimmig beschlossen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um
ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch Einstimmigkeit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
24. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und
Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (83 der Beilagen): Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zur
Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse (156 der Beilagen)