Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 249

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. – Bitte.

 


22.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es geht bei dieser Regierungsvorlage um die Errichtung und den Betrieb des Nationalparks Gesäuse – ein durchaus erfreulicher Tatbestand, der schon im Aus­schuss einstimmig beschlossen worden ist.

Jahrelange Verhandlungen zwischen dem Bund, dem Land, den Gemeinden und den Grundbesitzern sind dieser Vereinbarung vorausgegangen, die dann zwischen dem Bund und dem Land Steiermark geschlossen wurde. Unser damaliger Minister Willi Molterer hat diesen Vertrag im Herbst des Vorjahres unterzeichnet, und damit wurde der Nationalpark Gesäuse im Grunde genommen bereits eröffnet, aber der Nationalrat muss diesen Artikel-15a-Vertrag natürlich erst genehmigen.

Dieser Vertrag regelt die flächenmäßige Ausdehnung, die Zielsetzung, die Einrichtung und die Aufgaben einer Nationalparkverwaltung sowie die Finanzierung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der wichtigste Punkt bei den Verhandlungen war ganz sicherlich die Einbeziehung der Grundbesitzer und der regionalen Bevölkerung.

Die Errichtung von Nationalparks in Österreich ist durchaus eine Erfolgsstory. Derzeit halten wir bei sechs Nationalparks in acht Bundesländern. Das heißt, wir haben nahe­zu über ganz Österreich verteilt Nationalparks, beginnend vom größten Nationalpark Hohe Tauern, der im Jahre 1992 errichtet wurde, bis zum Nationalpark Gesäuse, der im Jahre 2002 errichtet wurde. Es handelt sich dabei um die landschaftlich schönsten und ökologisch wertvollsten Naturräume, die in Naturzone und Bewahrungszone oder, einfacher gesagt, in Kernzonen und Randzonen gegliedert sind.

Die Funktion eines Nationalparks ist ganz genau geregelt. Wir halten uns dabei an die IUCN-Richtlinien der Weltnaturschutzunion. Es geht dabei um die Einhaltung der Richt­linien für Schutzkategorie II. Schutzkategorie I betrifft bekannterweise die Wildnisge­biete oder die Naturwaldreservate. Kategorie II heißt, dass es sich um mehrere Haupt- und Nebenziele handelt. Die Hauptziele sind das Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird. Das heißt, sie müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Das heißt, der Schutz von Ökosystemen und Erholungszwecke sind die vorrangigen Ziele. Nachrangig, aber genauso wichtig, sind die Ziele der wissenschaftlichen For­schung, der Bildung, der Schutz der Wildnis und der Schutz bestimmter naturräum­licher und kultureller Erscheinungen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade wir von der ÖVP haben uns immer an die drei wichtigsten Grundsätze gehalten. Punkt eins ist die freiwillige Zustimmung der Grundbesitzer. Punkt zwei ist die angemesse Entschädigung für wirtschaftliche Nach­teile. Der dritte Punkt ist die erwähnte Einhaltung internationaler Kriterien.

Das hat zu einem Erfolg geführt. Früher stand man seitens der Grundbesitzer der Er­richtung der Nationalparks eher skeptisch gegenüber, während heute die Tendenz in Richtung Erweiterung geht. Das ist eine ganz wunderbare Entwicklung.

Noch einmal sei gesagt: Ganz entscheidend war die Einbindung der Grundbesitzer!

Heute verwaltet man diese Nationalparks mittels Managementplänen. Dabei geht es auch um die Erhaltung der bäuerlichen Kulturlandschaft. Das heißt, da geht es um die landwirtschaftliche Vielfalt, um die traditionelle Almwirtschaft, um die Beweidung von


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