unter diesen Tagesordnungspunkten haben wir über die Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein zu befinden. Hiebei geht es um eine Nachfolgeorganisation des Internationalen Amtes für Rebe und Wein. Dieser Organisation gehören 45 Mitgliedsstaaten aus aller Welt an.
Für
Österreich ist es insofern sehr wichtig, Mitglied dieser Organisation zu sein,
als die wirtschaftliche und verbraucherpolitische Bedeutung des
österreichischen Weinbaues dies erfordert. Die Hauptaufgabe der Organisation
ist es, Resolutionen zu erlassen, die natürlich für die Mitgliedsstaaten nicht
verbindlich sind, die jedoch bei weinbaupolitischen Entscheidungen und der
Rechtsetzung berücksichtigt werden.
Die
wesentlichen Teile der Änderung des Weingesetzes betreffen die Übertragung von
bestimmten Behördenfunktionen an die Bundeskellereiinspektion, wodurch Mitwirkungsrechte
der Länder entfallen. Weiters geht es um die Errichtung einer Weindatenbank
bis Ende 2004. Damit werden alle Daten erfasst, vor allem jene, die
natürlich zur Administration des Weines erforderlich sind. Damit wird auch eine
entsprechende Verwaltungsvereinfachung erreicht. Das heißt, dass auch den
Winzern die Möglichkeit gegeben wird, die gesetzlichen Meldungen per Internet
in diese Datenbank einzuspeisen, und dass vor allem auch ein sehr rascher Bezug
von Informationen für jene Behörden, die dazu Zugang haben, möglich ist und die
Übermittlung von Akten wegfallen kann.
Mit der Anpassung an EU-Regelungen fällt das Verbotsprinzip bei der Wein-Etikette. Das heißt, dass es zukünftig auch möglich ist, neben den ausdrücklich zugelassenen Bezeichnungen auf den Etiketten zusätzliche Angaben festzuhalten: Angaben, die die Eigenschaften des Weines beschreiben und die vor allem Eigenschaften sein müssen, die dieser Wein auch wirklich besitzt. Um den Verbraucher vor Missbrauch entsprechend zu schützen, wird das Irreführungsverbot im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb mehr an Bedeutung gewinnen.
Es geht auch um den Aufbau eines zentralen Weinbehandlungsverzeichnisses. Hersteller und Händler von Weinbehandlungsmitteln werden künftig verpflichtet, die Mittel den Behörden zu melden. Vor allem müssen jene Mittel, die bereits am Markt befindlich, aber noch nicht gemeldet sind, in dieses Verzeichnis einfließen.
Abschließend vielleicht noch einige Informationen für Weininteressierte. Die Laubarbeit in den Weingärten ist in vollem Gange. Das heißt, die Traubenzone wird von überflüssigem Laubwerk befreit, damit eben die Luft gut dazu und die Sonne die Trauben bescheinen kann. Wir liegen in der Vegetation ungefähr 14 Tage vor dem langjährigen Durchschnitt. Es ist bis jetzt ein – so zeichnet es sich mittlerweile ab – gutes Weinjahr, und wir hoffen, dass die klimatischen Bedingungen und der Witterungsverlauf auch einen guten Ernteerfolg erlauben. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und den Grünen.)
22.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
22.37
Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns mit der wichtigsten Nebensache in Österreich, nämlich mit dem Weingesetz. (Abg. Wattaul: Da hast du Recht! – Zwischenruf des Abg. Zweytick.) – Kollege Zweytick, für dich ist es nicht Nebensache, aber für uns ist es eine angenehme Nebensache, den österreichischen Traubensaft, den veredelten Traubensaft zu genießen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Weingesetz findet unsere Zustimmung (demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) – ich danke! –, und