Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 91

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.33

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Problem, mit dem wir uns hier zu beschäftigen haben, ist ein sehr diffiziles. Wir waren im Ausschuss sehr überrascht, dass die Vorbereitung zu diesem Gesetz eigentlich eine sehr oberflächliche war: Es gab einen Initiativantrag mit einer Zehn-Zeilen-Begründung. Wir haben im Ausschuss die Problempunkte erst nach langer Diskussion verstehen können. Es ist auch im Nachhinein wenig an zusätz­lichem Datenmaterial zur Verfügung gestellt oder erklärt worden, warum genau diese Pauschalierung gewählt worden ist und warum man der Forderung des Gemeindebun­des zu 100 Prozent entspricht, der Forderung des Städtebundes jedoch nicht.

Mir leuchtet das also nicht ein. Es geht hier nicht um „die SPÖ gegen die Regierung“ oder um „Wien gegen die Gemeinden“, sondern der Städtebund als Ganzes spricht sich gegen diese Regelung aus. Es wäre für uns als Oppositionspartei sehr gut gewe­sen, hätte es diesbezüglich vielleicht ein Begutachtungsverfahren gegeben oder hätten wir das irgendwie nachvollziehen können. Es geht hier um Kostentransparenz, es geht um die Frage: Wie viel kostet das? (Abg. Großruck: Seit zehn Jahren ...!) – Sie sagen, Sie haben jetzt zehn Jahre diskutiert. Ich finde, dann ist es wohl wert, ein Gesetz legis­tisch ein bisschen besser als mit einer Zehn-Zeilen-Begründung vorzubereiten! Es gibt sichtlich auch mehr Zahlenmaterial, nur haben Sie es nicht vorgelegt.

Aber grundsätzlich: Die Pauschalierung ist gut, richtig und wichtig, und sie erspart im Verwaltungsbereich Kosten, das ist überhaupt keine Frage. Doch bis jetzt haben Sie mir noch nicht klarmachen können, warum man da keinen Konsens mit den Gebiets­körperschaften erreichen konnte, wenn man schon zehn Jahre lang diskutiert hat. Warum erfüllen Sie die Gemeindebundforderungen zu 100 Prozent und die Städte­bundforderungen nicht? – Das leuchtet mir nicht ein.

Es ist nach wie vor die Frage offen, ob es nicht tatsächlich eine Schwankungsbreite bei diesen Pauschalkostenersätzen gibt und ob es nicht einen Unterschied macht, dass man in größeren Städten so etwas wie längere Öffnungszeiten braucht, einfach um das für eine größere Menge von Menschen mit anderen Bedürfnissen als in den Gemein­den zu bewältigen, und ob das nicht wirklich auf die Pauschalkostenersätze durch­schlägt. Dazu haben Sie leider auch kein Argument verloren oder das näher erklärt.

Wir hätten diesem Gesetz an und für sich gerne zugestimmt, hätten wir hier mehr Transparenz darüber gehabt, was tatsächlich Ihre Beweggründe sind, das jetzt so zu machen, wie Sie es machen. (Abg. Großruck: Wenn ihr einen Bürgermeister hättet, würdet ihr zustimmen!) – Sie können sich dann gerne zu Wort melden; im Ausschuss haben Sie das nicht getan. – Das ist jetzt die Begründung dafür, dass wir diesem Antrag in der Form nicht zustimmen werden.

Etwas Mahnendes möchte ich jetzt noch als Juristin aussprechen. Vor kurzem fand im Parlament eine Enquete über Gesetzesfolgenabschätzung von der Gesellschaft für Gesetzgebungslehre statt. Dort sind wir als Gesetzgeber massiv kritisiert worden, einerseits wegen der Quantität der Gesetze, andererseits wegen der Qualität. Ich würde mir wünschen, dass es bei solchen Bestimmungen, die teilweise auch in das Verfassungsrecht hineingehen, eine bessere, umfassendere, detailliertere, qualitäts­vollere Vorbereitung gibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.36

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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