13.36
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass Herr Abgeordneter Auer – auch auf Grund seiner persönlichen Erfahrung in der Kommunalpolitik – auch im Ausschuss sehr umfassend dargelegt hat, zu welchen Widrigkeiten und zu welch hohem Verwaltungsaufwand die bis jetzt geltende Regelung bei den Wahlkampfkostenersätzen geführt hat und dass es nicht sinnvoll ist, dies so weiterzuführen.
Natürlich waren da kleinere Gemeinden bisher krass benachteiligt, weil sie auf Grund der wesentlich geringeren Ressourcen und der geringeren Möglichkeiten, flexible Lösungen für ihren Aufwand bei der Abhaltung von Wahlen durchzuführen, eben weniger Möglichkeiten als größere Städte, aber auch größere Gemeinden haben. Es kann schon sein, dass es durch die Flexibilität, die vor allem Großstädte bei der Einzelabrechnung an den Tag gelegt haben, vielleicht sogar zu einer entsprechend höheren Aufwandsentschädigung gekommen ist.
Aber wir wollen ja eine möglichst gerechte Lösung haben, und wir wollen vor allem eine Lösung haben, die möglichst effizient und Kosten einsparend ist. Deshalb glaube ich, dass dieser Vorschlag, dieser Entwurf, dieser Gesetzesantrag auf eine Pauschalierung dieser Kosten genau diesen Intentionen entspricht. Es wird Verwaltung eingespart, es ist gerechter, und möglicherweise ist die Flexibilität, die größere Gemeinden oder Städte an den Tag gelegt haben, jetzt schwieriger als bisher umzusetzen. Trotzdem denke ich, dass das eine sehr sinnvolle Maßnahme ist.
Zum Abgeordneten Prähauser, der gefragt hat, warum man hier nicht auch den Wahlrechtsänderungsantrag mit auf die Tagesordnung gesetzt hat, worin wir die Stichtagsregelung einvernehmlich verbessert beziehungsweise neu geregelt haben: Ich sage Ihnen ganz offen, auch ich hätte mir gewünscht, dass wir das heute mit umfassen, weil das auch eine schöne Wahlrechtsdebatte gewesen wäre, wie wir sie schon in der ersten Lesung hatten.
Die Präsidiale hat sich anders entschieden, wie ich höre – ich war bei dieser Sitzung nicht anwesend –, mit dem auch nachvollziehbaren Grund, dass das eine sehr interessante Vorlage ist, eine Konsensmaterie, die man nicht in diese ohnehin überfrachtete Tagesordnung eingliedern wollte. Stattdessen werden wir – und darauf, dass das auch wirklich passiert, werden wir aufpassen, auch in der Präsidiale – in einer der ersten Nationalratssitzungen im Herbst an prominenter Stelle über das Wahlrecht und auch über diese Änderungen diskutieren. Ich glaube, das ist auch sinnvoll, nützlich und notwendig. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kollege Scheibner, ich habe Ihnen ohnehin schon gesagt, ich habe immer öfter den Eindruck, dass die FPÖ nicht weiß, was sie tut. Aber das gilt in dem Fall nicht nur für die FPÖ, sondern auch für die ÖVP. (Abg. Scheibner: Ein ganz ein Obergescheiter!)
Wir haben im Verfassungsausschuss zwei Anträge behandelt, die beide Wahlrechtsmaterien betreffen. Der eine war ein Zwei-Parteien-Antrag im Disput, an dem es viele Kritikpunkte gibt; meiner Ansicht nach berechtigte Kritikpunkte. (Abg. Hornek: Da bin ich mir nicht sicher! – Ruf bei den Freiheitlichen: Werden Sie uns die verraten?) – Die werden sie dann noch hören. Der zweite Antrag war ein Vier-Parteien-Antrag, ein konsensueller Antrag.