17.42
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Bei der gegenständlichen Anfragebeantwortung geht es um die Kriterien für die erhöhte Lehrlingsausbildungsprämie. Die Beantwortung meiner nunmehr bereits zum zweiten Mal gestellten Anfrage an den Herrn Bundesminister Bartenstein ist neuerlich unvollständig und zudem falsch. Das sind die Gründe, warum meine Fraktion und ich diese Beantwortung auf die heutige Tagesordnung gesetzt haben wollten.
Zur Vorgeschichte: Es geht um die Umsetzung der im September des vorigen Jahres beschlossenen Lehrstellenförderung. Es geht dabei um die Frage: Wie wirken sich die Lehrlingsausbildungsprämien aus, die im Ausmaß von 1 000 € für Betriebe als Anreiz geschaffen wurden? Vor allem geht es aber auch um die Frage: Wie steht es um die Lehrlingsausbildungsprämien, die in der Höhe von 2 000 € für Lehrlinge in so genannten Mangelberufen geschaffen wurden?
Bis heute gibt es keine Verordnung hinsichtlich dieser so genannten Mangelberufe. Es gibt ein zehn Monate langes Warten, vielfach auch von Lehrbetrieben, die verunsichert sind und nicht wissen, ob sie für jene Lehrlinge, die sie beschäftigen oder beschäftigen wollen, derzeit und auch in Hinkunft eine Lehrlingsausbildungsprämie in der Höhe von 2 000 € bekommen können. Anders ausgedrückt: Keiner weiß, wann diese 2 000 € zustehen.
Im Rahmen meiner Anfrage an den Herrn Bundesminister Bartenstein lautete eine meiner Fragen, nämlich die Frage 9:
„Welche Berufe (oder Berufsfelder) gibt es derzeit, in welchen nach Ihrer Ansicht eine ‚erhöhte Nachfrage‘ besteht, so dass diese für die erhöhte Lehrlingsausbildungsprämie in Frage kommen?“ – Kurz gesagt heißt das: Für welche Berufe gibt es 2 000 € und für welche Berufe gibt es nur 1 000 €?
Als Antwort auf meine Frage 9 wurde folgende Formulierung – die Anfragebeantwortung liegt ja auf und ist an alle Abgeordneten verteilt worden – gewählt beziehungsweise mir folgende Information zur Kenntnis gebracht:
„Unter dem Begriff ‚erhöhte Nachfrage‘ wird die analytische Quantifizierung der Nachfrageschwellen verstanden. Auf Basis der zu diesem Thema vorliegende Studien und Analysen werden zum Status quo entsprechende Indikatoren erstellt und für die Kriterienfestlegung herangezogen. Diese werden kontinuierlich auf die Arbeitsmarkt-und Berufsentwicklung in den Folgejahren abgestimmt, um einen optimalen arbeitsmarktpolitischen Lenkungseffekt der Fördermittel zu erzielen.“ – Soweit die Antwort.
Also auf die simple Frage: Welche Berufe sind es, für die man 2 000 € bekommt? gibt es, Herr Bundesminister, diese wortarchitektonisch imponierende, aber aussagemäßig nichtssagende Antwort von Ihnen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich weiß zwar jetzt, was für den Herrn Bundesminister eine ‚erhöhte Nachfrage‘ bedeutet, aber ich weiß noch immer nicht, für welche Berufe die 2 000 € Förderung geltend gemacht werden können. Diese Art der Beantwortung führt auch dazu, Ihnen, sehr verehrter Herr Bundesminister, heute die Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.
Herr Bundesminister! Das liegt zwar in Ihrem Verantwortungsbereich, aber ich glaube, Sie selbst wissen nicht, für welche Berufe das zutrifft. Ich bitte Sie daher noch einmal, dazu Stellung zu nehmen. Ich denke, zehn Monate lang nicht in der Lage zu sein, auf Grund einer selbst vorgeschlagenen Verordnungsermächtigung eine Verordnung zu erlassen, zeugt von einer sehr traurigen Ressortführung. – So weit zur unvollständigen Antwort des Herrn Ministers Bartenstein, sehr verehrte Damen und Herren.