Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 221

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Präsident Dr. Andreas Khol: Abgeordneter Broukal hat sich eine Redezeit von 4 Mi­nuten vorgenommen und 10 Minuten geredet. Ich bedanke mich dafür.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 6 Minuten. – Der Geist ist willig, das Fleisch ist schwach.

 


21.17

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzter Herr Kollege Broukal, lassen Sie mich, bevor ich zur eigent­lichen Sache dieses Abends beziehungsweise zum Tagesordnungspunkt komme, sagen: Wenn Sie die Universitäten als Skelette oder als Organe, die bloß aus Haut und Knochen bestehen, bezeichnen, dann meine ich, dass das ein wenig eine Übertreibung ist. Darin würden sich die Universitäten nicht wieder erkennen. (Beifall bei der ÖVP.)

Also ein bisschen Fleisch und Handlungsfähigkeit haben sie allemal. Daher möchte ich das von unserer Fraktion aus richtig gestellt haben.

Wenn Sie die Kürzungen der Fonds in den vergangenen Jahren betrachten, dann ist festzustellen, Sondermittel sind zum Budget immer noch in reichem Maße dazugekom­men. Es gibt wieder Verwendungszusagen, vor allem auf Grund der eingereichten Schwerpunkte und Projekte.

Lassen Sie mich, geschätzte Damen und Herren, zum aktuellen Tagesordnungspunkt und zum eigentlichen Gegenstand kommen. Das ist eine Novellierung des Studienför­derungsgesetzes, die in vielen Punkten viele Verbesserungen für die Studierenden und deren Eltern bringt. Und das ist eigentlich die schöne Geschichte dieses Abends. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Warum deren Eltern? – Weil die Stipendien in Österreich eigentlich als Unterhaltser­satz angelegt sind und die Eltern in ihrer Unterhaltsleistung entlasten sollen. Wie wir künftig mit Stipendien und mit der Organisation des Studienförderungswesens umge­hen, das lassen Sie uns meinetwegen gerne ausführlich diskutieren. Gegenwärtig ist es so. Und über diese Unterstützung, die wir den Eltern und Studierenden geben können, freue ich mich.

Worin besteht jetzt diese Unterstützung? – Verbesserungen in der Antragstellung, automationsunterstützt über mehrere Jahre, weil die Daten vorhanden sind, das heißt elektronisch gesichert und damit Wege und Zeit ersparend. Es gibt Unterstützung für Fachhochschulstudierende, für Akademiestudierende – das ist neu und das hatten sie bisher nicht. Es gibt eine besondere Verbesserung für behinderte Studierende. Da gibt es quasi einen Qualitätsgewinn von mehr als 50 Prozent.

Der nächste Punkt: Es gibt Verbesserungen für Studierende, die berufstätig sind, vor allem solche – zumeist sind es Frauen, die Sorgepflichten übernehmen –, die Studium, Beruf und Kinderbetreuungspflichten vereinbaren wollen. Für diese gibt es auch eine Verbesserung.

Es ist schade, Herr Kollege Broukal, wir haben uns bemüht, danke, dass Sie das re­spektieren, dass wir uns schon sehr nahe gekommen sind in der Unterstützung dieses Anliegens. Vielleicht gelingt es Ihnen doch noch, diese Punkte beziehungsweise den einen oder anderen Punkt beziehungsweise den Abänderungsantrag zu unterstützen, um diese Verbesserung für Frauen, für Berufstätige, für Behinderte auch unterstützen und damit dem gemeinsamen Willen Ausdruck verleihen zu können.

Meine Damen und Herren! Noch ein ganz wichtiger Punkt soll auch verbessert werden, der auch Gegenstand beziehungsweise Ergebnis der Verhandlungen war. Seit 1999 gibt es einen neuen Typus des Stipendiums, nämlich für Studierende, die schon län­gere Zeit und intensiv im Berufsleben etabliert waren beziehungsweise sind und eines


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